Das Eichamt war bei Shisha-Arabica. Hat ein paar Proben genommen und wurde an den Importeur verwiesen. Ist ja auch logisch, da der Laden nichts mit dem Inhalt zu schaffen hat. Die Dose ist mehrfach versiegelt, unter anderem durch eine Steerbanderole. Wer hätte das denn wissen sollen? Das das so passiert ist, weiß ich nur von dem Shop. Das Eichamt hat mir kein Feedback gegeben.
Ich weiß nicht, ob man das so generell sagen kann
Bei Handelskäufen wie in diesem Fall, also Händler kauft vom Importeur und verkauft die Ware weiter, muss der Händler schließlich auch die Ware unverzüglich bei Eingang prüfen.
Da Tabak kiloweise bestellt wird, können hier nur Stichproben geprüft werden. Die Dose muss dabei nicht geöffnet werden, es reicht wenn sie gewogen wird, und danach das Verpackungsgewicht (Tara) abgezogen wird, +/- 2% liegen im Toleranzbereich.
Bei Annahme der Ware ist der Händler mit dieser einverstanden, und die Gewährleistung gegen den Importeur erlöschen.
Natürlich kann es sein, dass der Händler beim Prüfen der Ware keine Abweichungen bemerken konnte, weil alle Dosen das richtige Gewicht hatten oder im Toleranzbereich lagen.
Das muss jetzt wiederum das Eichamt klären.
Ich frage mich jedoch, wer in der Kette Hersteller -> Importeur -> Händler wie haftbar gemacht wird, vor allem weil der Hersteller im Fall Shishatabak meist auch noch im Ausland sitzt...