Zitat
Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland nicht mehr erlaubt.
Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat.
Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert.
Nun stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein - und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind.
Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember
Quelle:Der Tag: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten - n-tv.de