Rückzahlung von Paypal - Ohne Storno oder sonstiges = Juhu?

  • Hi Community,


    habe mir vor 2 Wochen ca. eine Hose im Internet bei einem (kleineren) Online-Händler bestellt. Habe das ganze über Paypal bezahlt und die Hose natürlich auch erhalten.
    Jetzt hat der Händler bei Paypal eine Rückzahlung veranlasst. Sprich ich habe den Betrag zurück erhalten, ohne irgendwelche Stornierungen oder Ähnliches anzuleiern.
    Da es wirklich keine günstige Hose ist und der Betrag echt verlockend ist, ich aber in der Beziehung nichts "verbotenes" tun möchte ist meine Frage an euch:


    Darf ich das Geld problemlos ausgeben bzw. behalten oder bin ich dazu verpflichtet es PayPal bzw. dem Händler zurück zuschicken bzw. ihn drauf hinzuweisen oder muss ich es womöglich irgendwann mal wenn es dem Händler auffällt zurück bezahlen?


    Ich weiß, wir sind nen Shisha-Forum und ich werde es sicherlich konkret von ner anderen Stelle erfahren müssen aber vll. sind ja ein paar Cracks dabei, die mir sagen können wie da die Rechtslage aussieht :-)!
    Greatz,


    Rob

  • als persönliche meinung würde ich dir raten, mich mal an den händler zu wenden und den zu fragen, was da genau los ist. gerade, wenn du sagst, dass es ein kleinerer online-händler ist, kann ich mir gut vorstellen, dass der das geld eigentlich braucht, um überhaupt im geschäft bleiben zu können.


    ich denke aber auf der anderen seite, dass eigentlich der kaufvertrag zu stande gekommen ist und du bezahlt hast, also deinen teil erfüllt hast. wenn der käufer dir danach dein geld zurückgibt, ist es gut möglich, dass er dann keine möglichkeit mehr hat, da noch mal ranzukommen, das ist aber nur meine meinung bzw. vage vermutung!


    nichtsdestotrotz: schon alleine aus ethischen gründen solltest du den verkäufer darauf ansprechen - heute hat er so vlt. verlust gemacht, nächstes mal bist du es dann, der aus versehen dem käufer deines autos die 5k€ aus versehen zurückzahlt und dann nicht mehr wieder bekommt! ;)

  • Abgesehen davon, dass es egal ist in welchen Forum wir sind...^^


    Am besten weißt du den Händler darauf hin, dass das Geld wieder bei dir ist. Durch den Kaufvertrag gehört ja dein Geld ihm, seine Hose dir.^^


    Das ist der rechtlich bindende Kaufvertrag, mehr gibts da "eigendlich" nicht. Ansonsten gelten die AGB´s der jeweiligen Plattformen, da musst du bei Paypal und auf der Shopseite gucken.


    Wie gesagt, melde dich bei dem Händler, klär das offen, ehrlich und freundlich und vllt hast du Glück und es springt was für dich raus. Aber an sich ist Ehrlichkeit die beste Option, wenn nicht direkt, dann wenigstens für den Ruf und das Gefühl... ;)


    Was die gaaanz genaue Rechtslage angeht, Paragraphen und so, müsste ich jetzt auch nachgucken, aber im Falle eines Kaufes ist es meistens so, dass Geld gegen Ware gehandelt wird, also kein Geld - keine Ware.

  • §812 BGB


    Mhm. Ist für mich aber etwas schwammig (BGB gilt für Privatleute unter sich, aber was ist wenn Händler und Privat handeln?):
    Wenn er mich nicht kontaktiert? Ok, sollte er es tun, dann muss ich wohl überweisen. Andererseits: Ist es nicht sein Fehler wenn er einen Zahlungsauftrag an mich eingibt? Wenn mir eine Fa. ein Paket schickt per Post. Dann darf ich es auch behalten. Ist deren Vergehen. Die Frage ist halt ob es bei Geld genauso ist?
    Trotzdem danke. Bin für jede Meinung dankbar.

  • Da du kein Händler bist, gilt kein HGB. => kein Handelsgeschäft


    Für alles andere gilt BGB. Sobald eine privatperson beteiligt ist BGB. Egal ob Händler-Privat oder Privat-Händler, oder Privat-Privat.


    Einzige ausnahme Handelsgeschäft, aber auch nur unter Kaufleuten, dann gilt das HGB.


    Geld ist eine Sache, ebenso wie jeder andere Gegenstand. Bist ja auch verpflichtet Geld das du findest, anzuzeigen im Fundbüro,
    wobei das eine Grauzone ist, da man ja nicht beweisen kann das es nicht deiner, oder der eines anderen ist, außer er wäre speziell markiert.



    Außerdem wie definierst du schwammig, §812 BGB regelt die ungerechtfertigte Bereicherung.


    Mir ist auch klar, dass du das Geld behalten willst, aber die Rechtslage sieht anders aus.
    Kannst es ja auf gut Glück behalten und dich nicht melden, vllt passiert nichts, aber wenn was passiert.. nunja

  • Ganz ehrlich? Behalten, liegen lassen, wenn er sich am ende des Quartals meldet
    weil er es bei der Quartalabrechnung merkt, pech gehabt, ansonsten freu dich.


    Das Leben ist hart, und für dumme noch härter - Mag für manche "Übersozi´s"
    nicht in den kram passen, aber man lebt besser damit, an Karma glaub ich net.


    Und das dürfte rechtlich gar keine Grundlage haben, weil er nichts tut, oder liege
    ich falsch? - Er bekam Geld geschickt. Das steht am Ende vom Lied, nix anderes
    bis jetzt.

    :pfeif:

  • Und sowas fragt nen Rechtsanwaltsgehilfe?
    Ist dir wohl zu blöd, deinen Chef zu fragen, was? Und wieso? Weils sich nicht gehört, ganz einfach. Und das weiß jeder Dummdödel.


    Überweis die Knete einfach zurück. Ist doch nur ein Klick bei Paypal und gerade kleinen Einzelhändlern tut jeder Schaden weh.

    Gehandelt mit:


    Verkauf: mupple,Shishafreak24,Dopy


    Kauf: Nokram,gambit1982,Speedy2lc2003,TomBlue7,Blubbender Bernd,Benita,EazySmokingE,Maddin09


    Tausch: Darkfist

  • Und sowas fragt nen Rechtsanwaltsgehilfe?
    Ist dir wohl zu blöd, deinen Chef zu fragen, was? Und wieso? Weils sich nicht gehört, ganz einfach. Und das weiß jeder Dummdödel.


    Überweis die Knete einfach zurück. Ist doch nur ein Klick bei Paypal und gerade kleinen Einzelhändlern tut jeder Schaden weh.


    Bin kein Rechtsanwaltgehilfe ;-) Hatte es im Profil stehen weil ich mal kein Tabak von nem User im Forum bekommen habe. Er meinte er wäre sich sicher kein Geld von mir bekommen zu haben.. Macht immer bisschen mehr Druck sowas, weißt du ;-)

  • Da möchte ich mich der Mehrheit anschließen und an die Vernunft appellieren: Frag an, ob was schief gelaufen ist und überweise es zurück. Dem Händler ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Fehler unterlaufen. Versetz dich in seine Lage, wärst du nicht froh wenn jemand so mit dir umgehen würde?


  • Sorry, aber das ist ne traurige Lebenseinstellung..ich finde es schön dass ein Großteil der Poster hier im Thread das anders sieht ;)

    -keine Signatur-

  • Zitat

    Titel 26. Ungerechtfertigte Bereicherung
    § 812 Herausgabeanspruch


    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.


    (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.



    Hier nochmal für alle die kein BGB zu hause haben, bzw nicht Googel bemühen wollen.


  • Sorry, aber das ist ne traurige Lebenseinstellung..ich finde es schön dass ein Großteil der Poster hier im Thread das anders sieht ;)

    Ob das traurig ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters - hat scho seine Gründe warum
    ich in die Wirtschaft will :D - und ganz im ernst, er raubt hier nicht n kleinen armen Jeans-
    händler aus, der auf die 10 Mark angewiesen ist um sich Brot und Wasser zu kaufen, wenns um
    ne teurere Jeans geht, wird das auch n größerer Versand sein, dem das Geld zwar klar fehlt,
    aber per simpler Abschreibung für Verluste verkraftbar ist.


    Moralapostel v.v ihr seid allesamt schlimmer als meine Mutter! :D

    :pfeif:

  • Ob das traurig ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters - hat scho seine Gründe warum
    ich in die Wirtschaft will :D - und ganz im ernst, er raubt hier nicht n kleinen armen Jeans-
    händler aus, der auf die 10 Mark angewiesen ist um sich Brot und Wasser zu kaufen, wenns um
    ne teurere Jeans geht, wird das auch n größerer Versand sein, dem das Geld zwar klar fehlt,
    aber per simpler Abschreibung für Verluste verkraftbar ist.


    Moralapostel v.v ihr seid allesamt schlimmer als meine Mutter! :D


    Was hat denn der Wert der Ware mit der Größe des Unternehmens zu tun? Er hat ja selbst geschrieben, es sei ein "kleinerer" Online Händler gewesen. Wobei das sowieso egal ist, wem man Geld "klaut".


    Und das hat auch weniger mit Moralapostel zu tun. Hier gehts eher um gesunden Menschenverstand, den ich bei dir leider nicht erkennen kann.

    Gehandelt mit:


    Verkauf: mupple,Shishafreak24,Dopy


    Kauf: Nokram,gambit1982,Speedy2lc2003,TomBlue7,Blubbender Bernd,Benita,EazySmokingE,Maddin09


    Tausch: Darkfist

  • Nein, ich werde mich jetzt hier auch raushalten, weil ich es nicht einsehe mit auf diese
    art und weise angehen z u lassen, aber mit Verstand hat das nichts zu tun, sondern mit
    der eigenen Moral bei so Sachen, und ich sehe es nunmal so, dass er mir aus Schusseligkeit
    das Geld zurückschickt, klauen würd ich schonmal gar nix - und mein Gott, tut mal net alle
    so als würde jeder von euch das Geld zurückschicken, ich bin mir sicher das locker 50%
    genau das tun würden, wat ich oben ausgesprochen hab.

    :pfeif:

  • ich bin mir sicher das locker 50%
    genau das tun würden, wat ich oben ausgesprochen hab.


    das hört man leider oft von Menschen mit verqueren Moralvorstellungen..die Realität ist gottseidank (noch) nicht so.
    Ich gebe auch der Kassiererin im Supermarkt zuviel gegebenes Rückgeld zurück..sowas lässt mich gut schlafen und ich kann bei jedem cent in meinem Geldbeutel mit gutem Gewissen sagen dass ich dafür gearbeitet habe ;)

    -keine Signatur-

  • Ich muss da mal Shishawunder zur Seite springen;
    Was hat das den bitte mit klauen zu tun, wenn mir jemand fälschlich Geld überweist?


    Wenn wir hier schon mit Paragraphen um uns schmeißen, dann bitte auch hier:


    Zitat

    § 242 Diebstahl


    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Davon ist in diesem Fall definitiv nicht zu reden, sprich es wurde nix geklaut.



    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.


    Und der Paragraph ist soweit wohl der passende, wird von dir nur meiner Meinung nach nicht richtig interpretiert.
    Herausgabe ist keine Bringschuld sondern der Eigentümer muss eine Herausgabe verlangen (siehe auch http://juristisches-lexikon.ra…msherausgabeanspruch.html).


    Und gerade bei Paypal ist es auch für Verkäufer sehr transparent wo ihr Geld geblieben ist, wenn sie einen Fehler gemacht haben.


    Sprich es ist an dem Verkäufer beim nächsten Monatsabschluss zu merken dass was nicht stimmt und wenn er sich dann meldet musst du es ihm logischerweise zurück zahlen. Bis dahin :pfeif:

    Suche ausländischen Minztabak und Minz-Mischungen aller Hersteller :)

  • Cippo, das würde ich auch machen. Weil es schnell mal passieren kann (genauso wie mir).


    Was mir aber nicht passieren kann, ist das ich jmd. 250 Tacken einfach so überweise. Das ist sein Versagen.
    Ich muss mich aber auch shishawunder anschließen. Nicht 50% würden es genauso machen wollen sondern 80%. Ich bin lieber mir selber ehrlich und steh dazu, als in einem Forum anonym zu schreiben "Ich würde das geld zurückgegeben blabla". So etwas würde mich nämlich nicht schlafen lassen! Mag sicher die ein oder anderen geben die es zurückgeben aber das sollte wirklich die Minderheit sein. Zumindest glaube ich das! ;-)