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  • Hi, ich hab grad ein großes Problem.
    Ich hab in ebay eine Grafikkarte für nen Freund gekauft
    der shop hat mir die falsche geschickt
    mein kumpel aber meinte ich soll die verbauen und dann einfach ne preisminderung draus machen
    ich hab den shop angeschrieben und sie meinten dass preisminderung nicht möglich ist, ich kann nur umtauschen und bekomme dann mein geld zurück
    das hab ich nicht gemacht, statdessen habe ich eine neutrale bewertung abgegeben die wie folgt lautet:


    Falscher Artikel, Preisminderung unmöglich, kontakt dafür gut, rest schlecht!


    jetzt hat mich diese frau - woher auch immer sie meine telefonnummer hat - angerufen
    sie hat gemeint dass sie eine neutrale bewertung nicht hinnehmen kann
    hat mit mir etwas darüber diskutiert und mir doch tatsächlich angedroht einen anwalt ein zu schalten und mich zu verklagen X( X(:evil:


    kann sie das machen? Ich finde die bewertung nämlich gerechtfertigt, wofür sollte sie mich überhaupt verklagen?


    wäre nett wenn ihr mir helfen könntet

  • Bin zwar kein Anwalt aber sowas lächerliches habe ich noch nicht gehört.
    Bewertungen sind subjektiv, das heißt sie spiegeln deine Meinung wieder. Hättest ihr auch ne negative geben können und die hätte das hinnehmen müssen. Ist deine Meinung die du da veröffentlichst und da in unseren Lande freie Meinungsäußerung herrscht, hat die sowieso keinen Grund.


    Was es heutzutage alles gibt O.o

    Zitat

    Original von ahbc
    meine frage: kann der arzt nachweisen bzw guckt er nach, ob ich "shisha" im blut habe..also kann er es nachweisen?

  • Nein, sie kann nichts machen.

    Gegen das Wort "Fail" in allen Variationen im deutschen Sprachraum - Indikator für mangelnde Eloquenz.

  • Zitat

    Original von cheafchecker
    ich hab schon ernsthaft überlegt ob ich die bewertung in negativ umwandel weil sie mir damit gedroht hat
    aber danke schon mal soweit


    Unwissenheit wird gerne ausgenutzt, lass dich nicht verarschen, du hast ein Recht auf deine Meinung und solang du deine Bewertung sachlich begründen kannst ist alles vollkommen ok, anders sieht es wenn du sie jetzt beleidigt hättets oder dergleichen aber das warja nicht der Fall.



    SeMsaY:
    Aha, ok, danke für die Info das ja ne ziemliche haarspalterei.

    09.09.2011 - First Blind Whisky Tasting by cippolino
    06.01.2012 - Second Blind Whisky Tasting by cippolino
    25.05.2012 - Third Blind Whisky Tasting by cippolino

    Einmal editiert, zuletzt von Newbubble ()

  • Das ist das übliche Spiel. Erst bitten die Bewertung zurückzunehmen, dann drohen. Schließlich kommt dann der Verwarnungstrick(funktioniert nicht wenn Paypal gebraucht wurde). Es wird ein Fall eröffnet, dass du den Artikel nicht bezahlt hättest, egal was du machst, der Verkäufer schließt den Fall als nicht bezahlt. Du kriegst eine Verwarnung, die Bewertung verschwindet. Aber! Wenn der Verkäufer irgendwie erwähnt hat, dass du bezahlt hast(dazu zählt eine Nachricht, Bezahlung erhalten angewählt oder eine postive Bewertung gegeben) verlierst du die Verwarnung und wenn du schnell genug bist, bleibt auch die Bewertung.
    Übrigens ist nachträgliches Bearbeiten einer Bewertung nicht möglich.

  • letztens hab ich dazu en bericht gesehen ! Ja, unter bestimmten Bedingungen kann Sie das machen.


    Und zwar ein Beispiel: Eine Frau war mit dem Service in dem Shop XY unzufrieden. Sie schreibt : " Shopübersicht war ganz ok, Service misserabel, kauft dort nicht "


    Dieses "kauft dort nicht" könnte Ihr verhängnis sein, bzw ist es dann auch. Geldbusen bis zu 100000€ sind ohne Probleme drinne.
    Das ist kein Scherz, mit einem ähnlichen Fall ist das bei Akte09 gekommen, Sie hat es aber leicht umschrieben. Dann wurde die Anzeige fallen gelassen.


    Dieses "rest schlecht" bei dir ist mMn nicht schlimm. Jenachdem wie die Staatsanwaltschaft das sehen würde.
    Ist eher kritisch zu betrachten. Das ist bei deinem Fall eher lächerlich :D Dur erwähnst ja sogar noch positives : "Kontakt dafür gut"


    M.f.G

    Einmal editiert, zuletzt von SeMsaY ()

  • naja, ok semsay´s erklärung versteh ich nicht ganz :D
    das rest schlecht hab ich geschrieben weil kein platz mehr war
    man darf bei ebay ja leider nicht seine komplette ansicht schreiben, sonst wäre das auch etwas anderst formuliert


    ich weiß nicht in wie fern man das bei ebay ändern kann aber sie hat sinngemäß gesagt:


    "Ich will dass Sie diese Bewertung als positiv abgeben!"


    ich schau nur noch mal schnell nach ob irgendwo steht dass sie die zahlung erhalten hat
    ausserdem müsste ich noch den kontoauszug davon haben

  • Ja wie gesagt dieses "rest schlecht" ist nicht schlimm.


    Aber wenn du z.B.: schreibst " Scheiß Shop, kauft dort nix" wirst du 100% Angezeigt und die Anzeige wird auch zu 99,9% durchgeseztzt.


  • Semsay bezieht sich in seiner Aussage darauf das eine Aussage in den Komments die andere User grundsätzlich davon abhält diesen Verkäufer als Vertragspartner für einen Kaufvertrag ins Auge zu nehmen, unzulässig ist. Das bedeutet du darfst anderen leuten nicht sagen "Kauft bei xyzblabla nicht" aber es wäre ok wenn du sagst " ICH kaufe bei xyblabla nicht mehr". Das ICH ist wichtig, aber für einen normales Käufer ist das wirklich ne Sau dämliche Regelung.

    09.09.2011 - First Blind Whisky Tasting by cippolino
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  • also ich habs grad ausprobiert, ich find nichts wie ich meine bewertung "stonieren" oder positiv machen sollte


    btw: ich hab eine bestätigung von ihr für die bezahlung bekommen
    auf meinem kontoauszug steht auch noch dass ich es überwiesen habe


    soll ich jetzt einfach nichts machen?

  • jo nichts machen. Vor allem ist deine Bewertung Neutral und nicht negativ. Und iwe gesagt, sagst du sogar noch positives in der Bewertung.


    keine Angst ;)

  • Zitat

    Original von cheafchecker
    also ich habs grad ausprobiert, ich find nichts wie ich meine bewertung "stonieren" oder positiv machen sollte


    btw: ich hab eine bestätigung von ihr für die bezahlung bekommen
    auf meinem kontoauszug steht auch noch dass ich es überwiesen habe


    soll ich jetzt einfach nichts machen?


    Hier kann dir niemand Rechtsbeistand geben das wäre fahrlässig, ich würde dieser Dame eine freundliche Email schreiben in der ich ihr klaer mache das ich meine Bewertung nicht ändern werde da ich mich auf das Recht der Meinungsfreiheit beziehe, außerdem beziehst du dich auf nachvollziehbare Fakten.



    Aber wie gesagt, ich bin wirklich nicht dazu qualifiziert dich zu beraten, das ist halt was ich machen würde.

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  • würde mich auf keinen Fall einschüchtern lassen.


    vllt höchstens das "Rest schlecht" wegnehmen.
    Dafür würde ich auf jeden Fall die Bewertung auf Negativ ändern, mit einem Bewertungszusatz warum dus auf negativ geändert hast, weniger aus Rache, aber schließlich sollten auch weitere potentielle Kunden vor deartigen Geschäftmethoden gewarnt werden.

    Gib auch DU deine Stimme für "SK-Hater" zum SF-Unwort des Jahres 2009
    Vote hier

  • Wo sind wir hier?
    Ich dachte in Deutschland...soweit ich weiß, darf jeder seine Meinung unter bestimmten Umständen frei äußern!
    Und diese bestimmtem Umstände treten sicherlich nicht ein, wenn du den Shop bewertest.
    Wenn man das so sähe, würde jede negative Bewertung Rufmord sein.


    Du darfst den Support, bzw. das Produkt sinngemäß bewerten. Das heißt nur soweit wie du ihn/es auch erlebt hast. Wenn der Support schlecht war (wie in deinem Fall), schreibst du halt hin, dass die Lieferzeit okay war, aber das falsche Produkt geliefert wurde und im Nachhinein kein sinnvoller Ausgleich stattfand.


    Wie schon jemand sagte: Wenn dir einer so blöd kommt, direkt bei Ebay anzeigen. So etwas würde ich mir nicht gefallen lassen, sofern der Shop sagt, du dürfest nicht negativ bewerten.

    Gehandelt mit:


    Verkauf: mupple,Shishafreak24,Dopy


    Kauf: Nokram,gambit1982,Speedy2lc2003,TomBlue7,Blubbender Bernd,Benita,EazySmokingE,Maddin09


    Tausch: Darkfist

    Einmal editiert, zuletzt von CrankeeYankee ()

  • Die Sache mit der Minderung war aber auch nicht richtig von dir ;)
    Soweit ich mich nicht irre musst du eine nacherfüllung beantragen, falls nichts geschieht, nochmal eine Mahnung schicken und erst dann kannst den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten^^

    Positiv gekauft bei : ACAB4ever
    Positiv getauscht mit :BadischByNature, Bimmeldieter

  • Wieso hast du sie nicht einfach umgetauscht wenn sie es dir anbietet? Du kannst ne Preisminderung nur verlangen wenn die Nacherfüllung 3x fehlschlägt soweit ich weis. Und so eine Bewertung von jemand, der einen Umtausch ablehnt würde mich auch sehr ärgern, wenn man nen großen Shop nur mit guten Bewertungen hat ist das ganz schön ärgerlich.

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5, Grundgesetz der Republik Deutschland


    Erfolgreich gehandelt