Zoll weigert sich den tabak herzugeben

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:



    Ich habe 2 kg AF Tabak von alfakheronline.com aus USA bestellt und war heute beim Zoll um den Tabak zu versteuern und abzuholen.
    Nun wollen mir die Zollbeamten den Tabak nicht hergeben, weil da keine Warnhinweise drauf sind.


    Im Internet habe ich noch keinen einzigsten solchen Fall gefunden. Jeder der bestellt hat, hatte entweder Glück und musste nicht verzollen oder musste verzollen und hat den Tabak bekommen.


    Kennt sich da jemand vielleicht besser aus und kann mir evt. ein paar Infos
    zu dem Thema geben, damit man mir den Tabak doch noch asuhändigt ?

  • naja ich habe heute schon mit dem Hauptzollamt in Ulm telefoniert und der Beamte weis auch bescheid das es für mich privat ist. Leider war er der gleichen Meinung mit den Warnhinweisen.

    2 Mal editiert, zuletzt von masga ()

  • also mit den warnhinweisen kenn ich mich nich aus
    und ausser bestechen hast du auch keine großen chancen
    frag ihn einfach noch mal nett
    oder frag ihn was du machen musst um ihn zu bekommen
    und ansonsten wieder sagen dass es ausschließlich privatgebrauch ist

  • Hat vielleicht jemand von euch eine Dose AF Tabak aus USA und kann draufschauen, ob auf da irgendein Warnhinweis drauf ist. Auf der Pappe Verpackung in der die Dose drin ist steht nichts.


    Evt. muss man bloß eine Packung aufmachen damit die vom zoll zufrieden sind.

  • Zitat

    Original von masga
    Hat vielleicht jemand von euch eine Dose AF Tabak aus USA und kann draufschauen, ob auf da irgendein Warnhinweis drauf ist. Auf der Pappe Verpackung in der die Dose drin ist steht nichts.


    Evt. muss man bloß eine Packung aufmachen damit die vom zoll zufrieden sind.


    hatte bei AF aus den USA noch nie Warnhinweise drauf. Von dieser Zollregelung habe ich auch noch nie was gehört. Ich würde mir zumindest mal die Grundlage (Gesetze, Verordnungen) für diese Regelung geben lassen.

    -keine Signatur-

  • Ich habe noch leere AF Tabak Dosen aus dem Dubai Urlaub ( auch 250g Dosen ) und da steht z.B klein drauf:


    Health Warning:
    Smoking is a main cause of lung cancer, lung diseases and of heart and arteries diseases.


    Wenn es sowas auch auf den Dosen gibt, sollte die Sache ja eigentlich geregelt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von masga ()

  • Zitat

    Original von cheafchecker
    also mit den warnhinweisen kenn ich mich nich aus
    und ausser bestechen hast du auch keine großen chancen
    frag ihn einfach noch mal nett
    oder frag ihn was du machen musst um ihn zu bekommen
    und ansonsten wieder sagen dass es ausschließlich privatgebrauch ist


    Beamtenbestechung wäre ziemlich dämlich :rolleyes:


    Evtl. kannst du ja einfach dir ein paar Warnhinweise selber ausdrucken und vor deren Augen darauf kleben. Eventuell reicht das denen ja.

  • Zitat

    Original von masga
    Ich habe noch leere AF Tabak Dosen aus dem Dubai Urlaub ( auch 250g Dosen ) und da steht z.B klein drauf:


    Health Warning:
    Smoking is a main cause of lung cancer, lung diseases and of heart and arteries diseases.


    Wenn es sowas auch auf den Dosen gibt, sollte die Sache ja eigentlich geregelt sein.


    Du hast recht...ich habe gerade mal nachgeschaut, aber habe nur amerikanische 50g-Packungen da. Da steht es tatsächlich auch ganz klein drauf, aber außen auf der Umverpackung.

    -keine Signatur-

  • Hey.
    Mich würd das mal interessieren, was da so bei der Sache bei rauskommt... ;)


    Eigentlich müssten die Pappnasen den Tabak doch frei geben, wenn du den verzollst... ;)
    Komische sache..
    Lg. Fritschi

    Zitat

    Original von payam.r
    Eventuell kannst du den Schlauch wie ein Lasso über deinem Kopf drehen...hat bei mir immer gut geholfen! :naughty:


    :D

  • Ich werde da morgen nochmal anrufen.


    Die sollen halt die Verpackung aufreissen und den Warnhinweis auf der Dose lesen. Ansonsten werde ich denen mal vorschlagen, die Warnhinweise vor ihren Augen aufzukleben damit die Ruhe geben.


    Hoffentlich geben die sich damit zufrieden.

  • Gleiches Problem schon einmal gehabt seit dem nie wieder Tabakimport aus den USA da ich am Zoll nicht vorbeikomme:( echt schade:( aber einer der Nachteile unseres Rechtsstaates:(


    viel Glück euch weiterhin;)

  • Ich habe heute nochmal mit dem Zoll telefoniert und die engl. Warnhinweise reichen nicht aus, die auf der Verpackung sind.


    Allerdings kann man bei Tabakwaren, die keine Zigaretten sind, die deutschen Warnhinweise draufkleben.


    Der Beamte will es bis Mittwoch nochmal alles abklären und wenn es gut geht, kann ich vorbeikommen, die Warnhinweise draufkleben und den Tabak abholen.
    Ich denke aber, das die dann einfach was neues finden wärden um den Tabak nicht herzugeben.


    Falls sich noch jemand mit den Gesetzen auskennt wäre ich froh wenn er mir ein paar Tipps geben könnte.

  • dann halte mal bitte hier im thread alle auf dem laufenden... interessiert mich nämlich stark was bei der sache jetzt rauskommt!


    danke und lg grabbe90

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  • Ich vermute mal der Zoll beruft sich hierauf:
    http://eur-lex.europa.eu/pri/d…19420010718de00260034.pdf


    Wenn ich das richtig verstehe sind die Warnhinweise bei Tabakwaren notwendig die in einem EU-Land in "Verkehr gebracht werden". Ich persönlich würde einen privaten Import nicht als "in Verkehr bringen" definieren...bin aber auch kein Jurist.

    -keine Signatur-

    4 Mal editiert, zuletzt von cippolino ()

  • wäre allerdings mal gut zu wissen warum ob du es richtig so ist das mit den Warnhinweisen. Ist aber auch super das die sich immer was neues einfallen lassen, um einem den Tabka nicht geben zu müssen. Sicher rauchen die den selber^^


    @ cippolino


    hatte deinen Post nicht gesehen.


    Aber vlt. is ja jemand hier der den Begriff "in den Verkehr bringen" aus dem Fachjuristisch übersetzen kann^^


    mfg
    Wurmi

  • Man sollte die Frage vielleicht mal in einem Rechtsforum posten. Was ich jetzt so beim googlen finde konnte, ist das "in Verkehr bringen" soviel heist wie erstmals im Handel in der EU anbieten.
    So würde ich das jetzt mal dem Zoll mitteilen, und abwarten wie sie darauf reagieren. Das sind dort alles auch keine Juristen...


    edit: hab jetzt was gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen


    Laut diesem Wikipedia-Eintrag ist eine Einfuhr in die EU schon ein "In Verkehr bringen".

    -keine Signatur-

    Einmal editiert, zuletzt von cippolino ()

  • Ich habe gerade auch wieder vergebens nach Einfuhrbestimmungen per Post gegoogelt.
    Der vom Zoll hat mir auch paar Gesetzestexte darüber gefaxt aber man kann das alles immer 2-deutig sehen.
    Ich versuche das mal in einem Juristenforum zu klären, habe ja noch Zeit bis Mittwoch vorrausgesetzt, dass die das Päckchen noch nicht zurückgeschickt haben.


    hier noch ein paar Links von den Auszügen die man mir gefaxt hat, vielleicht kann jemand daraus mehr rauslesen:



    http://bundesrecht.juris.de/lmg_1974/__3.html
    http://www.buzer.de/gesetz/2637/a37837.htm
    http://eur-lex.europa.eu/pri/d…19420010718de00260034.pdf


  • Richtlinie 2001/37/EG hatte ich ja auch schon geposted. Theoretisch scheint der Zoll tatsächlich recht zu haben, dass deutsche Warnhinweise drauf sein müssen. Juristisch müsste geklärt werden ob der private Import tatsächlich ein Inverkehrbringen ist, wie oben schon geschrieben.

    -keine Signatur-