Beiträge von masga

    Ich wollte mir auch diese Woche die NP 620 bestellen doch leider überall ausverkauft, ausser in einem Shop als B Ware für 99 € oder so.
    Laut einem Shop wird die NP 620 erst wieder nächstes Jahr lieferbar sein und die NPS auf jedenfall vor Weihnachten.
    Die NPS 620 kannst du auch schon in manchen Shops für 149 € vorbestellen.

    Ja mit der Panikschieberei hast du recht und das wollte ich auch nicht erreichen.


    Ich glaube persönlich, dass FALLS ein Gesetz rauskommt, es eher positiv auf den Shishatabak auswirken wird.
    So wie ich mal gelesen habe, ist die 5% Regelung damals wegen den normalen Pfeiffen entstanden.
    Je mehr Feuchtigkeit der Tabak hat desto schwerer wird er auch, so werden aus 50g leicht 70g, wie jeder weis.
    Diese Regelung war eher zum Schutz der Pfeiffenraucher gedacht und heutzutage wo die Shisha`s in Mode sind, ist dieses Gesetz total veraltet und blödsinn, da für uns die Menge der Feuchtigkeit wichtiger ist als das Gewicht vom Tabak.


    Falls ich mit dem Pfeiffentabak unrecht habe so berichtigt mich. Wie gesagt ich habe das nur mal gelesen und habe auch keine Ahnung mehr wo.

    Ich habe eigentlich garnichtmehr damit gerechnet, dass die mir den Tabak hergeben.
    Als ich den Tabak abgeholt habe war der Vorgesetzte nicht da, mit dem ich immer telefoniert habe und der Beamte der mir den Tabak gegeben hat wusste fast nichts darüber.
    Er meinte nur, dass es eine Ausnahme war das ich den Tabak bekommen habe (wahrscheinlich hatten die keine Lust mehr mit mir rumzutelefoniernen) und das ich das nächste mal, bevor ich Tabak bestelle, zuerst beim Hauptzollamt anrufen soll, den Tabak anmelden und alles klären soll. Sonst bekomme ich wieder Probleme und es kann auch sein das ich ihn nächstes mal garnicht bekomme.


    Naja die 2 Kg reichen mir ja jetzt für eine Weile und nächstes mal kaufe ich mir was übers Forum.

    Hab gerade wieder mit dem Zoll telefoniert und der Beamte hat gemeint, dass ich das Packet abholen darf und brauche auch keine Hinweise draufleben.
    Er hat etwas von einer Ausnahme gesagt und das auch gerade ein neueres Gesetz beschlossen wird wegen dem Shisha Tabak.
    genaueres erfrage ich wenn ich das Packet abhole.

    Ich habe heute nochmal mit dem Zoll telefoniert.
    Obwohl es laut Gesetz reicht die Warnhinweise draufzukleben, hat er gemeint, dass die aufgedruckt werden müssen.
    Laut seiner Aussage müssen die Warnhinweise so angebracht werden, dass man sie nicht abmachen kann und das heisst draudrucken.


    laut § 47 abs. 9 heisst es: Bei anderen Tabakerzeugnissen als Zigaretten dürfen die Hinweise mittels Aufklebern aufgebracht werden, sofern diese nicht entfernt werden können.


    Theoretisch kann ich alles abreissen was irgendwie draufgeklebt wurde.
    Ich habe Havana Tabak aus der Ukraine, die halten sich da auch an das EU Recht und kleben die Warnhinweise drauf.


    Naja ich habe ein bischen länger mit ihm telefoniert und soll mich morgen nochmal bei ihm melden. Er versucht noch irgendwas zu erreichen (wahrscheinlich will er nur was neues suchen um den Tabak nicht herzugeben)

    also laut der EU bestimmungen könnte man einfach die Warnhinweise mit z.B Fotopapier draufkleben können. Die Warnhinweise müssen auuf der Verpackunkg nur bei Zigaretten aufgedruckt sein.
    Bei anderen Tabakwaren reicht es, wenn man die Warnhinweise so draufklebt, dass man diese nicht abreissen kann.


    Sorry für die Schreibfehler oder Grammatik aber ich bin kein deutscher Staatsbürger und komme gerade vom 80-jährigen Geburtstag von meinem Opa.

    Ich habe gerade auch wieder vergebens nach Einfuhrbestimmungen per Post gegoogelt.
    Der vom Zoll hat mir auch paar Gesetzestexte darüber gefaxt aber man kann das alles immer 2-deutig sehen.
    Ich versuche das mal in einem Juristenforum zu klären, habe ja noch Zeit bis Mittwoch vorrausgesetzt, dass die das Päckchen noch nicht zurückgeschickt haben.


    hier noch ein paar Links von den Auszügen die man mir gefaxt hat, vielleicht kann jemand daraus mehr rauslesen:



    http://bundesrecht.juris.de/lmg_1974/__3.html
    http://www.buzer.de/gesetz/2637/a37837.htm
    http://eur-lex.europa.eu/pri/d…19420010718de00260034.pdf

    Ich habe heute nochmal mit dem Zoll telefoniert und die engl. Warnhinweise reichen nicht aus, die auf der Verpackung sind.


    Allerdings kann man bei Tabakwaren, die keine Zigaretten sind, die deutschen Warnhinweise draufkleben.


    Der Beamte will es bis Mittwoch nochmal alles abklären und wenn es gut geht, kann ich vorbeikommen, die Warnhinweise draufkleben und den Tabak abholen.
    Ich denke aber, das die dann einfach was neues finden wärden um den Tabak nicht herzugeben.


    Falls sich noch jemand mit den Gesetzen auskennt wäre ich froh wenn er mir ein paar Tipps geben könnte.

    Ich werde da morgen nochmal anrufen.


    Die sollen halt die Verpackung aufreissen und den Warnhinweis auf der Dose lesen. Ansonsten werde ich denen mal vorschlagen, die Warnhinweise vor ihren Augen aufzukleben damit die Ruhe geben.


    Hoffentlich geben die sich damit zufrieden.

    Ich habe noch leere AF Tabak Dosen aus dem Dubai Urlaub ( auch 250g Dosen ) und da steht z.B klein drauf:


    Health Warning:
    Smoking is a main cause of lung cancer, lung diseases and of heart and arteries diseases.


    Wenn es sowas auch auf den Dosen gibt, sollte die Sache ja eigentlich geregelt sein.

    Hat vielleicht jemand von euch eine Dose AF Tabak aus USA und kann draufschauen, ob auf da irgendein Warnhinweis drauf ist. Auf der Pappe Verpackung in der die Dose drin ist steht nichts.


    Evt. muss man bloß eine Packung aufmachen damit die vom zoll zufrieden sind.

    Hallo,


    ich habe folgendes Problem:



    Ich habe 2 kg AF Tabak von alfakheronline.com aus USA bestellt und war heute beim Zoll um den Tabak zu versteuern und abzuholen.
    Nun wollen mir die Zollbeamten den Tabak nicht hergeben, weil da keine Warnhinweise drauf sind.


    Im Internet habe ich noch keinen einzigsten solchen Fall gefunden. Jeder der bestellt hat, hatte entweder Glück und musste nicht verzollen oder musste verzollen und hat den Tabak bekommen.


    Kennt sich da jemand vielleicht besser aus und kann mir evt. ein paar Infos
    zu dem Thema geben, damit man mir den Tabak doch noch asuhändigt ?