Zoll weigert sich den tabak herzugeben


  • schlauer schon aber war zu faul um zu lesen ;)


    vielen dank erstmal für die schnelle antwort! 8)

  • Zitat

    Original von huschdegudsl
    von nicht eu ländern ist die freimenge 250gr


    http://www.zoll.de/c0_reise_un…nzen_drittland/index.html


    und von eu ländern meines wissens glaube ich sogar mehr


    250g im reiseverkehr und 50g im postverkehr ;)


    und innerhalt der eu sinds 1kg im reiseverkehr ;D

    Ersma eine Blubbern !


    Positiv gehandelt mit:


    SeMsAy
    Purge
    Black Mantis
    force
    PenZi
    AlFakherFreak
    chill007
    ThAxel
    HerrDeluxe
    slade_the_dragon
    STRAT
    Maetti91
    FinalCall
    Finalfreak
    SirPotter
    madi
    uvm.

  • Hab gerade wieder mit dem Zoll telefoniert und der Beamte hat gemeint, dass ich das Packet abholen darf und brauche auch keine Hinweise draufleben.
    Er hat etwas von einer Ausnahme gesagt und das auch gerade ein neueres Gesetz beschlossen wird wegen dem Shisha Tabak.
    genaueres erfrage ich wenn ich das Packet abhole.

  • Erstmal Glückwunsch dass es doch noch geklappt hat^^


    ABER...omg...ich sehs kommen..ab 01.01.10 ist die Einfuhr von Shishatabak(oder alle Tabakwaren Oo) in die EU verboten! *sich Luft zu fächer*

    Positiv gehandelt mit : SeMsaY ; R0bst4r ; blubbermich

  • Na, gut dass es doch noch geklappt hat. Dann müss ma vll noch zuschlagen solange es noch geht. Da bin ich ja mal gespannt was da noch so kommt :rolleyes:

  • Schön, dein Kampf hat sich also doch gelohnt. Aber warum die erst so drauf beharren... versteh ich auch nicht.
    Kann mir net vorstellen, dass es auf einmal eine Ausnahme gibt, kann mir eher vorstellen, dass sie es auf ein "Ausnahmegesetz" schieben müssen, und vielleicht doch ein bisschen das Menschliche durchkommt.
    Bin auch gespannt was die zu dem Gesetz meinen.

  • Ich habe eigentlich garnichtmehr damit gerechnet, dass die mir den Tabak hergeben.
    Als ich den Tabak abgeholt habe war der Vorgesetzte nicht da, mit dem ich immer telefoniert habe und der Beamte der mir den Tabak gegeben hat wusste fast nichts darüber.
    Er meinte nur, dass es eine Ausnahme war das ich den Tabak bekommen habe (wahrscheinlich hatten die keine Lust mehr mit mir rumzutelefoniernen) und das ich das nächste mal, bevor ich Tabak bestelle, zuerst beim Hauptzollamt anrufen soll, den Tabak anmelden und alles klären soll. Sonst bekomme ich wieder Probleme und es kann auch sein das ich ihn nächstes mal garnicht bekomme.


    Naja die 2 Kg reichen mir ja jetzt für eine Weile und nächstes mal kaufe ich mir was übers Forum.

  • uuunnndddd ... CLOSE ^^


    ne spass...der sohn einer arbeitskolegin ist Polizist und kennt viele vom Zoll.
    Ich versuch ma was neues raus zu finden!

    Positiv gehandelt mit : SeMsaY ; R0bst4r ; blubbermich

    Einmal editiert, zuletzt von Ongbak ()

  • Zitat

    Original von Shisha-Stiff
    dann werd ich mit meiner nächsten bestellung wohl noch bisschen warten, bis es da evt. neue bestimmungen gibt.


    Naja.. niemand weiß ob die für uns Vor- oder Nachteile bringen.. wär sehr cool, wenn mal jemand der da etwas näher an der "Quelle" sitzt sich schlau machen könnte.

    "Ihr seht, man kann fast alles zum rauchen missbrauchen!"

  • da labert ein Zollbeamter, der keine Lust mehr hatte, sich mit masga abzugeben was von ner Ausnahme, dass er sein Gesicht nicht verliert wenn er zugibt, dass er Unrecht hatte, und schon schreien die ersten was von Verbot und Hamsterkäufen. :D

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - warum auch nicht, es hat ja Zeit.


    *~*~*~*~*~*


    Du hast das dringende Bedürfnis zu spammen? Lebe Dich aus! :D

  • Naja am Telefon hat er ja gesagt das da gerade ein neues Gesetz rauskommt.
    Nur ist halt die Frage wieviel Gewicht sein Wort hat.


    Es wird doch bestimmt jemanden geben der da näher an der Quelle sitzt und uns evt. mehr sagen kann.

  • Trotzdem ist es die Aussage eines Zollbeamten, der was von einer Ausnahme gelabert hat. Er kann aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen und wegen Dir eine Ausnahme machen, so fängt es schonmal an. Entweder es ist verboten, oder eben nicht. Die Aussage alleine lässt mich schon an der tatsächlichen Kompetenz der Person zweifeln. Zudem haben schon mehrere Zollbeamte den Tabak mit den Worten "Ausnahme blabla" ausgehändigt, wenn man den diversen Threads hier im Forum Glauben schenken kann.


    Mag ja sein, dass da tatsächlich was dran is, aber wie da die Meute auf einmal scho wieder Panik schiebt find ich etwas strange.

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - warum auch nicht, es hat ja Zeit.


    *~*~*~*~*~*


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  • Ja mit der Panikschieberei hast du recht und das wollte ich auch nicht erreichen.


    Ich glaube persönlich, dass FALLS ein Gesetz rauskommt, es eher positiv auf den Shishatabak auswirken wird.
    So wie ich mal gelesen habe, ist die 5% Regelung damals wegen den normalen Pfeiffen entstanden.
    Je mehr Feuchtigkeit der Tabak hat desto schwerer wird er auch, so werden aus 50g leicht 70g, wie jeder weis.
    Diese Regelung war eher zum Schutz der Pfeiffenraucher gedacht und heutzutage wo die Shisha`s in Mode sind, ist dieses Gesetz total veraltet und blödsinn, da für uns die Menge der Feuchtigkeit wichtiger ist als das Gewicht vom Tabak.


    Falls ich mit dem Pfeiffentabak unrecht habe so berichtigt mich. Wie gesagt ich habe das nur mal gelesen und habe auch keine Ahnung mehr wo.