Nadja Benaissa infiziert Mann mit HIV

  • Zitat

    Original von HawaiiToad


    Kennst Du Ihn?


    Wenn ich jemanden ein Auto leihe und nichts von Mängeln weiß ist es eine Sache.
    Wenn ich jemanden ein Auto leihe und weiß die Bremsen sind defekt eine andere.


    so siehts nämlich aus, ich weis garnich wie du für so jemanden verständnis haben kannst


    und btw, danke für den spruch, der nun meine signatur zieren darf

  • Zitat

    Original von HawaiiToad
    Wenn ich jemanden ein Auto leihe und nichts von Mängeln weiß ist es eine Sache.
    Wenn ich jemanden ein Auto leihe und weiß die Bremsen sind defekt eine andere.


    Vor beidem kann ich mich nicht schützen, das ist richtig. Da kommt es auf Vertrauen an bzw. kann man da selbst wenig Verantwortung übernehmen.
    Im Fall der hier 'diskutiert' wird ist es mir aber sehr wohl möglich so etwas wie Eigenverantwortung zu übernehmen. Über die Notwendigkeit, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, wurde schon im Jahre 1784 ein sehr aufschlussreicher Text formuliert. *hust* Was ist Aufklärung *hust* *räusper*
    Wer das nicht kann ist selber schuld. Wer meint, er könne einer Affäre, die er ein paar mal entspannt vögeln will, vertrauen, der muss halt damit rechnen die Arschkarte zu ziehen.


    Zitat

    Original von zivi
    so siehts nämlich aus


    Achso, ja dann... :rolleyes:


    Zitat

    Original von zivi
    und btw, danke für den spruch, der nun meine signatur zieren darf


    Richtig zitieren sollte man mal gelernt haben. Haste fein aus jeglichem Zusammenhang gerissen und auch noch einen Smilie, welcher Ironie ausdrücken soll, 'vergessen'.
    http://www.axel-springer-akademie.de/bewerbung.html
    Da kannst du dich mit deiner Fähigkeit bewerben.


    Edit: Ich hab zwar schon mal auf einen bildblog Artikel verwiesen, aber hier noch mal direkt:

    Zitat

    Safer Sex Regeln gelten grundsätzlich für alle.
    HIV kann nicht mit dem Strafrecht bekämpft werden, sondern vor allem durch eine Prävention die auf Aufklärung, Solidarität und Verantwortung aufbaut.
    Sie appelliert an die Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen.
    Das Strafrecht bürdet ungerechtfertigterweise HIV-positiven Personen einseitig die volle Schutzverantwortung vor HIV auf. Dies ist mit Blick auf den Schutz der öffentlichen Gesund heit nicht zu rechtfertigen.


    Im Gegenteil: es führt zu einer gesetzlich verankerten Ungleichbehandlung und Diskriminierung. Diskriminierung und Stigmatisierung sind ein wesentlicher Motor der HIV-Verbreitung


    Quelle: http://lhive.ch/44601/56201.html

    In der Ewigkeit aber, siehst du, gibt es keine Zeit; die Ewigkeit ist bloß ein Augenblick, gerade lange genug für einen Spaß.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tob ()

  • Ich finde einige hier sind doch recht naiv, was das Thema angeht...


    Die Männer die sich infiziert haben sind selber dran schuld, schließlich
    gibt es noch zig andere sexuelle Krankheiten.
    Obwohl ich der Meinung bin, dass die HIV-Infizierte
    ihre Krankheit noch zusätzlich hätte erwähnen müssen.


    Aber mal im Ernst, wenn die Männer mit ihrem One Night Stand eine Nacht
    verbringen, dann benutzt man ja wohl ein Kondom... Allein schon um eine
    ungewollte Schwangerschaft und andere Krankheiten zu vermeiden.
    Jeder trägt die Verantwortung für sich selbst im Leben. Dass man Nadja Benaissa alles
    in die Schuhe schiebt und die Männer sich "betrogen" fühlen ist ja der Witz
    überhaupt.
    Im 21. Jahrhundert und den dermaßen vielen medialen Informationen denen wir
    ausgesetzt sind, gibt es so viele "written rules" die eigentlich Selbstverständlich
    sind:
    bei Sexualverkehr ein Kondom zu benutzen
    beim Rauchen von Zigaretten mit Lungenkrebs zu rechnen
    bei ungesundem Essen mit Übergewicht und Herzproblemen zu rechnen
    und und und


    Ein vergleichbares Beispiel zu ist leider sehr schwer...



    @ Zivi:
    Dass du falsch zitierst und mit Absicht ein Smiley vergisst, nur weil dir
    die Argumente gegen Tob ausgehen finde ich sehr arm.

    Erfolgreiche Sammelbestellung mit:
    Shadow_Rob, $u$hi, gambit1982


    Gehandelt mit:
    Mr.Skeleton, Benschy, blubber kommandant, eTAz, Holy-Devil,
    nils, Jojopilla, jauu, Dark-Cody :blubber:

    Einmal editiert, zuletzt von Carlzone ()

  • der geistig überlegene begibt sich nicht auf das niveau seines gesprächspartners, daher will ichs damit belassen, dich darauf hinzuweisen, dass du dich nicht gleich angegriffen fühlen musst...


    dich hier völlig in rage zu schreiben, sinnfreie links mit unterstellenden vermutungen kundzutun und damit versuchen mich in irgendeiner weise zu provozieren kannst du vergessen
    überhaupt deine ganze dümmlich übertrieben ironische art geht sicher noch anderen auf den geist, nicht nur mir


    mir ist klar das du deinen standpunkt verdeutlichen möchtest, doch dies mit bezug auf den nationalsozialimus zu tätigen, deutet mir nicht auf geistige reife hin, sorry aber musste gesagt werden


    alles in allem scheinst du es halt einfach nicht einsehen zu wollen, ich find auch wenn es ein wenig weit hergeholt ist, das beispielt von toad relativ passend dazu und ich hoffe das sie ihre gerechte strafe bekommt


    und @ carlzone, mir gehen keineswegs die argument aus, ich hab doch nie mit ihm diskutiert ?!?!
    so ists zitat halt einfach lustiger :D das ist alles

  • Zitat

    Original von zivi
    mir gehen keineswegs die argument aus, ich hab doch nie mit ihm diskutiert ?!?!


    Stimmt, ein Argument kam von deiner Seite noch nicht. Lediglich:


    Zitat

    Original von zivi
    klar is sie die eigentlich schuldige


    Herzlichen Glückwunsch zur selbst attestierten 'geistigen Überlegenheit'.

    In der Ewigkeit aber, siehst du, gibt es keine Zeit; die Ewigkeit ist bloß ein Augenblick, gerade lange genug für einen Spaß.

  • Klar wusste sie das deswegen hat sie auch meiner Meinung nach die höchststrafe dafür verdient also 10 Jahre haftstrafe.

    Positiv gehandelt: Fakhur, 2x gambit1982, Mond-Raucher (++), MajiN


    Negativ gehandelt: -


    Zitat

    Original von Hansapils
    Geruch: Ja so Apfel mit leichtem Anus geruch

  • Zitat

    Original von Astrabier
    Klar wusste sie das deswegen hat sie auch meiner Meinung nach die höchststrafe dafür verdient also 10 Jahre haftstrafe.


    für fahrlässige körperverletzung gibts keine 10 jahre


    entweder bewährung (bis zu 3 jahre) oder 3-4 jahre ohne bewährung...

    we're just two lost souls
    swimming in a fish bowl
    year after year

  • In Ordnung finde ich das nicht, aber irgendwie ist der Typ, bzw. sind die Typen auch irgendwo mit schuld. Ich kann doch nicht mit einer "Wildfremden" rumpimpern, das ganze vielleicht auch zum ersten mal ohne zu wissen, dass sie 'ne weiße Weste hat. Es sei denn man(n) denkt "Die ist "Prominent", die hat sicher kein Aids".


    Den Promibonus wird sie bestimmt bekommen.

  • Zitat

    Original von Reapinho


    für fahrlässige körperverletzung gibts keine 10 jahre


    entweder bewährung (bis zu 3 jahre) oder 3-4 jahre ohne bewährung...


    Ich weiß ja nicht welches Gesetz du hast, aber bei mir steht in §229 StGB: "Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
    Also nix mit 3-4 Jahren ;)
    Achja, und §56 II sagt, dass Bewährung nur bei Strafen bis maximal 2 Jahren Freiheitsentzug gelten kann :)


    PS:
    Bin grad nicht auf dem Laufenden, wird gegen die wirklich nur wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt?

  • Also mir fällt da schon noch was ein:


    versuchte Körperverletzung mit Todesfolge
    versuchter Totschlag
    gefährliche Körperverletzung


    wären so die, an die ich direkt noch denken würde. Setzt natürlich voraus, dass sie wusste was sie tat. Also, dass sie wusste, dass sie den HIV hat und sie wusste, dass sie den Mann damit anstecken kann.


    Naja, wenn wirklich nur wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird geh ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das vorher geprüft hat, ob die anderen Delikte überhaupt in Betracht kommen. Vllt stellt sich ja auch im Laufe der Ermittlungen noch was anderes heraus. Entscheidend ist ja, wegen was sie letztentlich angeklagt wird.


  • versuchte Körperverletzung mit Todesfolge kann doch erst sein, wenn der Typ tot ist. Und dann auch nur, wenn er an AIDS oder einer direkten Folge dieser Krankheit gestorben ist.


    versuchter Totschlag...darauf könnte man sich theoretisch einigen , weiß leider die genaue Definition davon nicht und deswegen nicht, ob das nicht schon zu heftig ist.


    gefährliche Körperverletzung...Naja er hat erstmal das Virus in sich, aber ausgebrochen ist es noch nicht.


    (Bin selber kein Jurist, also fußt das alles auf eigener Meinung)

    "I found freedom. Loosing all hope was freedom!" - Jack (Fight Club)

  • Jo, deshalb jetzt mal ne kurze Erklärung (bin Jurastudent im 3. Semester, hab also gewisse Grundkenntnisse ;) )


    Eine versuchte Tat ist nicht vollendet, deshalb heißt es ja "Versuch". Der Punkt ist, dass der Täter jedoch den Vorsatz hatte, die Tat zu vollenden.


    Also ist eine versuchte Körperverletzung mit Todesfolge eine Körperverletzung, die zwar darauf abziehlte zum Tod des Opfers zu führen, dies jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht tat.
    Beim versuchten Totschlag gilt das gleiche.


    Gefährliche Körperverletzung. Ich dachte da an §224 I Nr. 1, 1. Alt., also das Beibringen von Gift. Allgemein ist in der juristischen Literatur (und ich meine auch in der Rechtsprechung) nämlich die Ansicht vertreten, dass das HI-Virus in dem Fall zu dem Begriff "Gift" zu zählen ist.



    Joa, so sieht das mal aus 8)


  • versuchte körperverletzung mit todesfolge: is medizinisch nicht haltbar. die Patienten sterben NICHT an Aids sondern an Krankheiten wie Lungenentzündung etc, die ihr Immunsystem nicht mehr bekämpfen kann. Da sie die Männer aber net mit der Krankheit angesteckt hat, an der sie sterben, is es keine Todesfolge, egal ob versucht oder net...


    versuchter totschlag: genau das selbe. die patienten sterben net direkt als folge des geschlechtsverkehrs mit ihr.


    gefährliche körperverletzung: is einzig ne entscheidung des richters. da aids aber unter ständiger aufsicht und behandlung das leben nur bedingt verkürzt / verschlechtert (je nach medikamentierung) is es sehr schwer das zu begründen.


    außerdem gilt zu bedenken, dass ja nichtmal genau bewiesen kann, dass sich die Opfer bei ihr angesteckt haben. es is medizinisch immer noch nicht nachweisbar, von wem eine infizierung ausging (und wirds auch so schnell nicht), was die rechtliche grundlage sehr wackelig macht.


    einzig die fahrlässige handlung an sich is ihr nachzuweisen, da sie nicht auf ihre erkrankung hingewiesen hat, die infektion durch sie schon nicht mehr...

    we're just two lost souls
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    year after year

  • Ob das medizinisch haltbar ist oder nicht, spielt aber erstmal keine Rolle. Geprüft werden wird das trotzdem ;)
    Und dann entscheidet der Staatsanwalt ob er deswegen anklagt oder nicht.


    Und zu der gefährlichen Körperverletzung:
    Da ist es scheißegal ob AIDS tödlich ist oder das Leben verkürzt oder nicht. Entscheidend ist, dass sie ihm das HI-Virus übertragen hat und wenn das nachgewiesen wird bzw das Gericht davon überzeugt ist aufgrund von Indizen etc, dann ist sie deswegen dran.

  • Zitat

    Original von Nickolaus
    Ob das medizinisch haltbar ist oder nicht, spielt aber erstmal keine Rolle. Geprüft werden wird das trotzdem ;)
    Und dann entscheidet der Staatsanwalt ob er deswegen anklagt oder nicht.


    Und zu der gefährlichen Körperverletzung:
    Da ist es scheißegal ob AIDS tödlich ist oder das Leben verkürzt oder nicht. Entscheidend ist, dass sie ihm das HI-Virus übertragen hat und wenn das nachgewiesen wird bzw das Gericht davon überzeugt ist aufgrund von Indizen etc, dann ist sie deswegen dran.


    es KANN nur eben net bewiesen werden. da frau b. aufgrund ihrer kohle mit sicherheit nen guten anwalt hat is da net viel zu rütteln...


    sie hatte sex mit den menschen und hat sie net vorgewarnt. jedoch kann NIEMAND sagen, ob sie sich bei ihr oder sonstwo angesteckt haben. wenn der anwalt, den sie verpflichtet was drauf hat sollte sie straffrei auskommen oder es gibt nen vergleich...

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  • Man denke an den unwahrscheinlichen Fall, dass der Typ vorher nen AIDS Test gemacht hat und der war negativ. Und nach dem Sex mit Nadja war er auf einmal positiv. Das wäre Beweis genug für das Gericht, schätze ich.


    Ansonsten isses klar, dass hier Praxis und Theorie auseinander fallen. Aber theoretisch war es gefährliche Körperverletzung, ob sich das hinther auch praktisch beweisen lässt, steht auf nem andern Blatt. Und, dass sie ein guter Anwalt da rausboxen wird, ist auch klar.

  • Also , klar ist, dass wenn Nadja wirklich wissendlich andere mit HIV angesteckt hat, dass das bestraft werden muss. Aber es war doch niemand von uns in ihrem Schlafzimmer und niemand weiss was wirklich geschehen ist, ob sie ihm vielleicht sogar gesagt hat dass sie gerne möchte dass er ein Kondom verwendet, doch in seiner Geilheit (wie wir Männer nunmal sind) sie dazu gedrängt hat ohne Kondom Sex zu haben. Somit hat der Typ selbst schuld. Und es ist klar dass das von den Medien groß aufgebauscht wird, weil das wollen die Leute sehen. Einen Star den sie vielleicht sogar beneidet haben um Ruhm, Erfolg und Geld endlich tiefer gesunken als man selbst. Darüber dann herziehen und vermeintlich kluge Kommentare abgeben. Das liebt das gemeine Volk. So sind wir Deutschen nunmal. Und die BILD sprach zuerst mit der Bulette. Aber ob und wieviel da and der Sache jetzt tatsächlich dran ist wird der "normale" Bürger eh nicht erfahren. Vielleicht das Ergebnis der Gerichtsverhandlung, doch wurden auch dort schon genügend vermeintliche Täter zu unrecht verurteilt...


    Erfolgsrate "Handeln": 3 von 3
    Erfolgreich gehandelt mit Little man, warnase, SandyCandy