ZitatOriginal von OldBoy
Wenns ne "Neigung" ist (würd eher sagen krankhafter Trieb), dann versteh ich die Argumentation nicht.
Wenn der Banküberfall ne rationalere Handlung war, dann ist doch diese "eher" schwerer zu verurteilen, denn dann es bestand ja eher die Möglichkeit diese Handlung "bewußter" zu hinterfragen... auch wenns von den "Folgeschäden" natürlich was anderes ist...aber Deine Argumentation hinkt dann einfach...
Neigung im Sinne von: Ihm gefällts etwas mehr, ihn turnts mehr an als eine Erwachsene Frau normal zu verführen und mit ihr zu schlafen, etc.
Krankhafter Trieb is wieder sone andere Sache.
War jetzt eher auf die Rücksichtslosigkeit bezogen, so in der Art "ich wills grad, also nehm ichs mir"