Ansprüche auf eigene Wohnung und Geld

  • So, habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann. Habe auch schon gegooglet, aber nichts gefunden, was auf meinen Fall zutrifft. Ich bin 18 Jahre und wohn noch zur Hause bei meiner Mutter, die mich aber jetzt rausschmeißen will. Bin zwar noch in der Ausbildung, werd aber nach der Probezeit nicht uebernommen und bin sozusagen ab dem 1.7. arbeitslos. Welche Ansprüche haette ich jetzt vom Amt bzw vom Staat auf eine eigene Wohnung und auch auf Geld fuer die Zeit, bis ich etwas Neues habe?

  • schonmal bafög beantragt? wenn ja was kamm raus? , kommt auf den verdiehnst deiner eltern an und obs probleme gibt im elternhaus.
    generell können dich deine eltern nicht rausschmeissen ohne dich finanziell zu unterstützen, sollte sie das verweigern müsstest du deine eltern auf unterhalt verklagen,
    du solltest aber anspruch auf alg1 haben nach deiner ausbildung und danach sollte alg2 eintretten, man muss halt innerhalb 2jahre 1jahr gearbeitet haben. oder man machts clever und man zieht in der ausbildung in eine eigene wohnung und wohnt mind 6 monate in der eigene wohnung, innerhalb der ausbildung, somit bekommt man dann 100% alg2 und die eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wobei man auch beachten muss das deine eltern nach einer abgeschlossenen ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig sind d.h. sie hat das recht rauszuschmeissen... alles sehr sehr komplexx :p
    d.h. bei ablehnung, eltern verklagen.. .das verliesu dann und dann hassu erst anspruch auf mind. alg2 (grundsicherung 359€ + miete + gas ~ - 20% + heitzkosten)...


    warsu denn überhaupt schonmal beim amt? antrag stellen auf arbeitslosengeld kostet nichts, und die wissen mehr als wir....


    lg


    Hi Muddi*

  • Ruf erstmal beim Amt an und infomier dich. Wärendessen du noch deine Ausbildung abschließt, kannst du nach der Arbeit mal Bewerbungen schreiben und dir eine Stelle nach der Ausbildung suchen. Dann wäre dein Einkommen gesichert.

    Off Topics - Das Leben eines Forums

  • Mit dem lesen habt ihr es aber auch nicht so, oder? Er hat doch geschrieben, dass er nach der Probezeit in der Ausbildung nicht übernommen wird. Also nichts mit abgeschlossene Ausbildung. Und auch nichts mit ein Jahr gearbeitet.


    Mal ne blöde Frage: warum lässt dich dein Betrieb überhaupt noch bis Juli arbeiten, wenn er dich während der Probezeit einfach auf die Straße setzen kann? Wann hast du denn mit der Ausbildung angefangen?

  • Du bist unter 25 Jahren und bildest somit- egal ob abgeschlossene Ausbildung oder nicht- mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft.


    'Extramoney', weil eigener Haushalt ohne Eltern bekommst du nur noch durch Angabe von zwingenden Gründen. Zum Beispiel, du beginnst eine Ausbildung in einer anderen Stadt.


    Vereinfacht(!) kann man noch sagen: Haben deine Eltern ein geregeltes Einkommen (ab einer gewissen Höhe)?
    Ja - Deine Eltern müssen dich entweder zu Hause wohnen lassen oder dein Leben fern von zuhause finanzieren. (bis zu ner gewissen Höhe, Nächte im Ritz natürlich nicht)
    Nein - du kriegst 80% des H4-Regelsatz. Aber nix mit Auszug.


    Wenn man das SGB II nicht versteht und sowieso nur spezielle Fallbeispiele braucht wie in deinem Fall, rate ich dir das Forum Link unten. Da sind auch Leute, die bißchen mehr Ahnung von der Materie haben, als hier. Wenn ich hier schon sowas wie "Bafög beantragen" lese... das geht doch völlig am Thema vorbei...
    Arbeitslosen Forum Deutschland

  • Danke schon mal fuer die Tips, werde mich morgen evtl mal beim Amt informieren. Aber ich glaub, wenn meine Mutter hört, dass sie mich unterstützen muss, wird sie es sich mit dem Rausschmiss noch ueberlegen.


    MrCoolProd: Gehts dir noch ganz gut? Bin jetzt schon dabei, mir eine eneu Ausbidlungsstelle zu suchen und falls ich nichts mehr finde bis zum 1.8., werde ich erstmal meinen Zivi machen. Aber was rechfertige ich mich eigentlich vor Leuten, die im Internet meinen, sie muessten die Klappe aufreißen und haetten den Größten..