Original von fibU
Reisen ausserhalb der EG
Auch hier kann man Tabak und Zigaretten Abgabenfrei einführen.
Voraussetzungen:
- Der Reisende hat die Ware dabei (greifbar im mitgeführten Gepäck oder im Handgepäck)
- Nur zu privaten zwecken, nicht gewerblich, kein Handel.
- Bei Tabak ist das Mindestalter 17 Jahre
Sind obige Bedingungen erfüllt gelten folgende Mengen:
200 Zigaretten oder 250g Rauchtabak (das "oder" bitte beachten)
Grenzpendler/Grenzbewohner 50g Tabak oder 40 Zigaretten oder eine anteilige Zusammenstellung.
Überschreitung der Reisefreigrenze
Jetzt fallen Einfuhrabgaben an. Bis 350 Euro besteht die Möglichkeit der pauschalierten Abgabenberechnung. Tabak und Zigaretten haben besondere pauschalierte Abgabensätze. Leider entspricht nur 1kg Tabak (oder 250 Zigaretten) der Wertgrenze von 350 Euro (auch mit einer Rechnung).
Die Pauschalabgaben Präferenzberechtigt: Zigaretten - 22% des Kleinverkaufspreises Pfeiffentabak - EUR 41,70 pro kg
Nicht präferenzberechtigt:
Zigaretten - 38% des Kleinverkaufspreises
Pfeiffentabak - EUR 71,70 pro kg
Die Abgaben sind vor Ort zu zahlen, hat man nichts dabei wird aber auch eine Frist von 10 Tagen gewährt.
Hat man mehr als 1kg Tabak oder 250 Zigaretten dabei können die Pauschlierten Abgabensätze nicht mehr angewendet werden und die normale Abgabenberechnung findet statt.
Tabaksteuer:
Bei Pfeiffentabak ist das 15,66 Euro je Kilogramm + 13,46% des Kleinverkaufspreises. Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt. Zoll: 74,9% des Zollwertes EUST: 19% aufschlagen auf die Bemessungsgrundlage für die EUST (Zollwert + Tabak/Verbrauchssteuerwert + Zoll ) Ottomans Zollrechner ist die einfachste Methode dies zu berechnen.
Präferenzländer für einseitige Präferenzen seitens der EG: San Marino, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Mazedonien, Türkei, Israel, Westjordanland u. Gazastreifen, Ägypten, Jordanien, (Libanon - unsicher), Syrien, Maschrek-Staaten, Algerien, Marokko, Tunesien, Maghreb-Staaten, Ceuta und Mellila, Färöer, Chile, Mexiko, Südafrika, AKP-Staaten, Überseeische Länder u. Gebiete (ÜLG), Entwicklungsländer (APS), Bosnien-Herzegowina , Serbien, Montenegro, Kosovo, Albanien.