viel kann aus rechtlicher sicht net kommen...
die leute, die sich hinter A5P geklemmt haben haben davon au ahnung und sind das mehrmals durchgegangen
rechtlich gibts keine handhabe, das müsst eig inzwischen einsehbar sein
solange die politik net begreift, dass shishatabak ungleich Pfeifentabak is, wird sich da nix ändern...
der ausl. tabak wurde ja net wegen krebsgefahr oder willkür verboten, sondenr weil en gesetz von 19XX besagt, dass pfeifentabak nur 5% feuchtigkeit haben darf, damit keiner mit wasser / melasse tabak streckt und kohle kassiert...