Tabakverordnung rechtswidrig?

  • Zitat

    Original von c-bis
    Natürlich wäre es super wenn es in Deutschland das Gestetz nicht geben würde, aber irgendwie würde mir was fehlen beim rauchen. Also ich meine den Sammlertrieb und der gewisse Reitz etwas gegen das Gesetz zu machen :P


    ..gegen das Gesetz?

    -keine Signatur-

  • Hm..
    Ich finde eigentlich ist an der Tabakverordnung nur gut, dass man dadurch weniger raucht. Wenn ich mir ne Fantasia OVP kaufe, dann ist das was besonderes und dann rauche ich das auch nicht wenn ich total besoffen entschließe noch einen Kopf zu bauen.

  • Zitat

    Original von cippolino


    ..gegen das Gesetz?


    Im sinne der 5% Feuchtigkeit, Verzollt ist der Tabak wahrscheinlich bei jedem wir wollen dem Staat ja nicht betrügen ! Also eher nicht gegen das Gesetz :D. Bleibt halt nur noch der Sammelertrieb wäre doch echt schade wenn man ins Geschäft geht und alles in bester Quallität bekommen könnte da wäre echt etwas weg.

  • einfach nur kurios - ich schaue mir gerade mal das Gesetz an, aufgrund deren die Tabakverordnung erlassen wurde - das "vorläufige (sic!) Tabakgesetz". Na ja, war schon immer so - Provisorien leben länger. Da hat es einen Par. 47, Verbringungsverbote:


    "1) Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen nicht in das Inland verbracht werden. [...]


    ja, und dann kommen die Ausnahmen:


    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt unbeschadet der § 30 nicht für [...]


    3. Waren, die für das Oberhaupt eines auswärtigen Staates oder seines Gefolges verbracht werden und zum Gebrauch oder Verbrauch während seines Aufenthaltes im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sind,


    >> Klar, ist uns doch egal, was der Obermacker pafft, Hauptsache seine Untertanen, die hier leben, nehmen sich das nicht raus. Bei den Palastpaladinen wollen wir auch nicht mal so sein... ;)


    4. Waren, die für diplomatische oder konsularische Vertretungen bestimmt sind,


    >> also Leute, geht zur Botschaft Eures Vertrauens und sprecht sie auf feuchten Tabak an ;)


    10. Waren als Übersiedlungsgut oder Heiratsgut in Mengen, die üblicherweise als Vorrat gehalten werden,


    >> heiratet und Ihr könnt qualmen was Ihr wollt, bis zum umfallen, auch in der Hochzeitsnacht , aber nicht länger! ;)


    11. Waren, die auf Seeschiffen zum Verbrauch auf hoher See bestimmt waren und an Bord des Schiffes verbraucht werden.


    >> wenn alles nichts hilft, fahrt zur See und raucht die Edeltabak-Shisha auf'm Atlantik. ;)


    Klasse auch Par. 36 - da gibt es Ausnahmen in Krisenzeiten


    [...] wenn die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen im Sinne dieses Gesetzes sonst ernstlich gefährdet wäre.


    Wenigstens brauchen wir uns shishatechnisch dann keine Sorgen zu machen, wenn es ansosnten mit Deutschland den Bach runtergeht.


    Krass, oder?

    "Drei Wochen war der Frosch so krank! Jetzt raucht er wieder, Gott sei Dank!" (Wilhelm Busch)