Frage zum Einzugsbescheid

  • Hi Leute,


    ich war vor ein paar Monaten bei der Musterung und hab da angegeben, dass
    ich zum 1.10 eingezogen werden will. Freunde von mir hatten ihren Einzugsbescheid
    schon einige Monate im Vorraus bekommen.


    1. Wisst ihr bis wann man den Bescheid spätestens bekommt?
    2. Wenn ich zum 1.1 gezogen, dann fällt die Wehrzeit zum Ende in den Anfang meiner
    Ausbildung, muss ich dann trotzdem verkürzt hin oder werde zurückgestellt.


    Ich habe gedacht, wenn man bei der Musterung sagt, dass man dahin will und T2
    gemustert wird, kommt man auf jeden Fall auch dahin. Habe heute erst erfahren,
    dass man nich zwangsläufig eingezogen wird.


    Bitte wirklich nur posten, wenn ihr es selber wisst und kein Halbwissen.


    MfG
    DennisD


    PS: Im KWEA möchte ich nicht anrufen, weil ich mir nicht mehr sicher bin, ob das
    das Richtige für mich ist und ich deswegen nicht unnötig auffallen möchte.

  • Zitat

    Original von DennisD
    2. Wenn ich zum 1.1 gezogen, dann fällt die Wehrzeit zum Ende in den Anfang meiner
    Ausbildung, muss ich dann trotzdem verkürzt hin oder werde zurückgestellt.


    Heutzutage sind die recht locker, aber rein theoretisch können die darauf bestehen. Sollte aber kein Problem sein. Ich hab das damals so gemacht, dass ich meinen Urlaub zum Schluss meiner Dienstzeit genommen habe. So konnte ich schon anfangen, obwohl ich noch offiziell beim Bund war. Andere Möglichkeit ist bei der Ausbildungsstelle zu fragen, ob man den Anfang um z.B. 1 Monat verschieben kann. Man kann seine Ausbildung theoretisch bis Dezember anfangen.


    Zitat

    Original von DennisD
    Ich habe gedacht, wenn man bei der Musterung sagt, dass man dahin will und T2
    gemustert wird, kommt man auf jeden Fall auch dahin.


    Das ist kein Wunschkonzert. Du wirst nach deinen Qualifikationen und nach deren Bedarf eingesetzt. Ich wollte ursprünglich auch wo anders hin, wurde dann aber wo anders eingesetzt. War aber halb so wild.

  • 1. gebot: halt dich still. schlafende hunde soll man nicht wecken...


    der bescheid kann auch erst 1 monat vor beginn rausgehen. manchmal schlafen da leute etwas länger. falls du nicht zum 1.10. eingezogen wirst, sondern zum 1.1., ist das in den fällen die ich kenne, kein problem, dass man "verkürzt". dein künftiger arbeitgeber wird dir da sicherlich helfen, dass du "enorm wichtig" für ihn sein wirst.


    falls man dich auch zum 1.1. nicht einzieht, und du im august oder september deine _erste_ ausbildung begonnen hast, kann man dich zu 99% nicht rausholen. danach geht es aber noch theoretisch bis du 25 jahre alt bist.


    falls du jedoch unbedingt zum 1.10. zum bund willst, ruf beim kwea an, sie werden dich schon irgendwo in deutschland unterkriegen :P

    bleibt geil.


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  • das problem welches ich sehe ist, dass dir jetzt niemand sagen kann, ob du deinen grundwehrdienst verkürzen kannst oder es anders irgentwie hingebogen bekommt.


    denn ob es geht ist von einheit zu einheit anders.


    ich bin im wachbataillon stationiert und da gab es anfangs 2 leute bei denen es ging, mitlerweile geht es bei niemandem mehr.
    chef hat gesagt "gibts nicht", also gibts das nicht.


    wenn du allerdings von vornherein siehst, das sich das mit der ausbildung in die haare kommt, das sag den typen im KWEA, dass sie dich später ziehen sollen (soforn du dann noch willst)


    andere möglichkeit ist, zum KWEA zu fahren und zum einplaner zu gehen. der kann dich, wenn du glück hast noch irgentwo reinquetschen. vorher aber anrufen und ggf. nen termin bei dem futzi machen.

  • Also nen kollege von mir wird auch am 1.10 eingezogen und der hat seinen bescheid schon bekommen also er weiß wann er wo sein muss um seinen Dienst anzutreten. zu frage 2 kann ich nichts sagen

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  • Mann kann seinen Einzugsbescheid bis zu einem Monat vorher bekommen. Und wenn man eine Erklärung unterschrieben hat (kA wie die genau heisst) dass man auf die Frist verzichtet, sogar nur ein paar Tage vor dem Einzugstermin erst.

  • Dann heißt es wohl abwarten, ob da noch ein Brief kommt, wenn nicht bekomm
    ich die Zeit auch so ganz gut rum. Mir ist es eig egal, ob ich gezogen werde oder nicht.


    Zum 1.1 wäre schlecht, aber anscheinend bekommt man es ja doch hin.


    Vielen Dank für die Antworten, bin schon was entspannter und warte jetzt einfach ab.

  • Ich werd jetzt nachträglich verweigern, ne Zivistelle hab ich schon, die
    kann ich aber erst antreten wenn alles über den Tisch ist. Deswegen muss
    meine erste Verweigerung auch direkt durchkommen.


    Ich habe die Begründung für die Verweigerung fertig, ich müsste nur wissen,
    ob ich noch einen Lebenslauf anhängen muss oder nicht?
    Und ob es irgendetwas richtig wichtiges gibt, was ich beachten muss, da ich auch
    schon von Formfehlern gelesen habe, weswegen die Verweigerung nicht anerkannt wurde.


    Vielen Danke schon mal im Vorraus.


    Dennis

  • Zitat

    Original von DennisD
    Ich habe die Begründung für die Verweigerung fertig, ich müsste nur wissen,
    ob ich noch einen Lebenslauf anhängen muss oder nicht?


    Ja, Lebenslauf sollte dabei sein! Einfach die wichtigsten Daten: Name, Eltern, Geschwister, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Addresse, etc...
    Und dann natürlich schulischer Werdegang und alles was sonst noch so war. Wichtig sind auch alle Ereignisse, die du in deinem Begründungsschreiben irgendwie erwähnst.

  • Den Lebenslauf hab ich jetzt gemacht.


    Danke Ghostdog, die Seite hatte ich nicht gefunden und das mit dem polizeilichen Führungszeugnis wusste ich auch noch nicht.


    Ich hab Ereignisse in der Begründung genutzt, aber davon ist keins was man in einen
    Lebenslauf packen könnte... also zum Beispiel, dass ich mal angegriffen wurde.


    Wieviel habt ihr bei der Begründung geschrieben, ich habe 1 1/2 Seiten, reicht das oder sollte es mehr sein?


    Will einfach sicher sein, dass die Verweigerung beim ersten Mal durchkommt.

  • Uiuiui...wenn das mal klappt? Ich hoffe natürlich das es für dich alles glatt über die Bühne geht - allerdings weiß ich aus meinem Freundeskreis das es mit Musterung und Wehrdienst häufig echt "Glückssache" ist.


    Btw ich wollte damals auch zum 1.10 gezogen werden und bekam die Info "alles klar, kein Problem - Sie treten dann am 1.10 ihren GWD an". Mitte August bekam ich dann vollkommen unerwartet ein Schreiben mit der freundlichen Info das "zur Zeit keine Verwendungsmöglichkeit für mich bestehen würde" und dem neuen geplanten Einzugsdatum...ganz toll
    Dabei hätte ich sogar noch FWDLer gemacht :D


    Ich drück dir die Daumen!
    Btw Polizeiliches Führungszeugnis hat bei mir nur ca. 2 Wochen gedauert

    Zitat

    Original von Zardo
    Ich wäre für eine SammelAnzeige gegen den Staat wegen Hurensöhnerei!!
    Peace


    :rofl: Ja sicher... :rofl:

  • Ich habe auch nur knapp 1½ Seiten bei der Verweigerung. Das ist eigentlich relativ wenig, d.h. es sollte dann auch gut geschrieben und mit ordentlich Inhalt gefüllt sein. Ich kann ja mal meine Verweigerung einstellen, mit der bin ich vor ein paar Wochen durchgekommen:


  • Joah, sowas wie den Kant musste nicht reinbringen, ich war nur sowieso grade am Philo lernen und dachte mir ein bisschen mehr Substanz kann ja auch nicht schaden. Wahrscheinlich hab ich den eh komplett falsch gedeutet.