Die besseren Preise und Rabatte bekommst du als Gewerbetreibender i. d. R. nur, wenn du größere Mengen und auch regelmäßig bei einem Händler einkaufst. Gewerbe sind nicht dazu da, für sich selbst billiger einzukaufen - mach dir da aber mal keine Sorgen, du bist nicht der erste, der an sowas gedacht hat. Und die deutschen Behörden sind mit solchen "Ideen" schon vertraut...
Beiträge von nachtschatten
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da war ja fast nichts los...
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1. gebot: halt dich still. schlafende hunde soll man nicht wecken...
der bescheid kann auch erst 1 monat vor beginn rausgehen. manchmal schlafen da leute etwas länger. falls du nicht zum 1.10. eingezogen wirst, sondern zum 1.1., ist das in den fällen die ich kenne, kein problem, dass man "verkürzt". dein künftiger arbeitgeber wird dir da sicherlich helfen, dass du "enorm wichtig" für ihn sein wirst.
falls man dich auch zum 1.1. nicht einzieht, und du im august oder september deine _erste_ ausbildung begonnen hast, kann man dich zu 99% nicht rausholen. danach geht es aber noch theoretisch bis du 25 jahre alt bist.
falls du jedoch unbedingt zum 1.10. zum bund willst, ruf beim kwea an, sie werden dich schon irgendwo in deutschland unterkriegen
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werde ab friedrichshafen starten (via ulm, stuttgart, karlsruhe, mannheim)
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hallo leute!
ich brauche dringend bis heute abend einen tollen spruch für die ex (egal ironisch, zynisch oder hinterfotzig), den ich an ihr geburtstagsgeschenk anhänge.
für eure ideen bin ich seeeehr dankbar!
cu
blacknightshade -
viele leute wären froh, wenn sie so wählen könnten wie hier in deutschland.
an die nichtwähler: durch eure enthaltung gefährdet ihr die demokratie und untersützt die extremen gruppierungen...
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mit einem (gut abgeschlossenen) wirtschaftsstudium bist du ganz weit vorn dabei...
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lerne nichts (!) auf dein abitur. du wirst es höchstwahrscheinlich nicht bestehen. das wird dir ein signal und motivation fürs nächste mal sein, daß du lernen musst...
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du darfst. allerdings könnte es gut sein, dass andere menschen ziemlich allergisch drauf reagieren, wenn sie merken, dass du quicklebendig bist.
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wie peinlich muss man eigentlich sein, um mit unfällen anzugeben?
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ich nehm 2 quadrate.
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meine uroma hatte auch dieses zittern. sie ist daran gestorben.
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du weißt schon dass das hier das liechtensteinsche jugendschutzgesetz ist?
ZitatOriginal von sano
* Bis zum 14. Lebensjahr ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit bis 21.00 Uhr erlaubt.
* ab 14 bis 16 Jahren bis 23.00 Uhr
* von 16 bis 18 Jahren bis 24.00 Uhr
Dies gilt auch für den Aufenthalt in Kinos, Discos, Restaurants, etc. Diese Beschränkungen bestehen nicht, wenn sich das Kind oder der/die Jugendliche in Begleitung eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten befindet.
* Ab 18 Jahren gibt es bezüglich der Ausgangszeitenkeine gesetzlichen Beschränkungen.
Quelle: http://www.jugendgesetz.li/content/ausgangsregelung.asp
Wie das mit der Sachlage mit dem Perso aussieht weiß ich nicht, aber ich würde meinen nie aus der Hand geben, deswegen bin ich als ich noch keine 18 war auch nie (bzw nur 1mal) inne Disko, wo das abgeben üblich war, rein gegangen.
für deutschland gilt folgendes: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
also etwas vorsichtiger mit äußerungen sein...
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auf dem nachhause weg von der schule haben wir uns heute gedanken gemacht, es waren zwei ähnliche konstellationen (wir haben kein physik mehr)
annahme: geschlossenes system, vollkommen isoliert, verliert keine wärme nach außen.
1. ein mensch (total nackt zur idealen abstrahlung) ist in diesem system, die anfangstemperatur sei bei 15 °C. er soll die innentemperatur erhöhen. wie sieht der verlauf aus? wie hoch wird T max sein?
2. ein ölradiator (heizkörper) heizt konstant mit einer konstanten temperatur T = 70 °C auf. der ölradiator hat kein thermostat, er schaltet nicht ab. wie sieht es mit seiner leistungsaufnahme P elektrisch aus?
bitte nur ernstgemeinte antworten abgeben!
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warum muss die geschichte in 1,5 meter schweben?
das mit dem balken an die wand schrauben ist nicht unbedingt so einfach... wie alt ist euer haus? aus was ist die wand?
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wer für 1860 stimmt bekommt von mir tabak geschenkt [SIZE=6]*)[/SIZE]
[SIZE=5]*) als gegenzug erwarte ich auch ein tabakgeschenk[/SIZE]
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eindeutig bund. nie im leben wirst du wieder solche waffen in der hand haben!
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Zitat
XXXX XXXXX, den 17.10.2006
XXXX
XXXXXXXX
XXXX
XXXXKundennummer: XXXX (steht auf der angeblichen Rechnung)
Rechnungsnummer: XXXXXSehr geehrte Damen und Herren,
das von Ihnen am XX.XX.XX gestellte Entgelt in Höhe von XXXX€ für einen Jahreszugang auf Ihrer Website XXXXX bin ich zurzeit nicht bereit zu begleichen, da mir keinerlei Rechtbeziehung zu Ihrem Unternehmen „XXXXX“ bewusst ist.
Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass ein Vertrag über 24 Monate mit einem Jahrespreis zustande gekommen ist, so belegen Sie mir bitte schriftlich und nachvollziehbar, wann und wie Sie ein entsprechendes Angebot gemacht haben wollen und wann und wie ich dieses vollumfänglich angenommen haben soll.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu geeignet sind, den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im Detail wirksam zu dokumentieren.
Hilfsweise fechte ich den angeblichen Vertrag wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung an.
Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.
Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder einer Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung erforderlich.
Wenn Sie Ihre Forderungen darauf stützen wollen, dass bei Ihrem Vertrag eine Ausnahme zu den Fernabsatzvorschriften vorliegt, so tragen Sie unter Benennung der Rechtsgrundlage Ihre Argumentation vor.
Hilfsweise - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - kündige ich den behaupteten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das „Vertragsende“ bestätigen Sie mir bitte schriftlich.
Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich bis zum XX.XX.XXXX (Datum 14 Tage nach Versand des Musterbriefes). Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Schon jetzt weise ich darauf hin, dass ich auf weitere substanzlose Schreiben Ihrerseits nicht mehr reagieren werde. Sollten Sie einen Mahnbescheid in dieser Angelegenheit gegen mich veranlassen wollen, so werde ich dem vollumfänglich widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
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als ich gerade eben das shisha-forum betreten haben macht es *klick* und ich werde auf die seite http://mitglied.lycos.de/spenden5 weitergeleitet... dies passiert ständig, bei jedem klick im forum!
hat das noch jemand? was soll das?
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ist dein antivir schon aktuell?
auf die heuristischen treffer kannst du bei antivir ansonsten pfeifen... das ist fast immer falscher alarm!!