Rechtliche Situation bei Shisha-Bars etc.

  • Nur mal so Interessehalber, falls sich hier jemand mit Rechtlichem auskennt:


    Folgender Fall: Hans hat eine Shisha-Bar und möchte seinen Gästen gerne Besseres als Deutschen Tabak bieten, also am Besten feuchten Edeltabak. Er kauft ihn von einer Privatperson und verwendet ihn in seiner Shisha-Bar.


    Meine Fragen:
    * Macht sich Hans strafbar, wenn der Tabak versteuert ist?
    * Macht sich Hans strafbar, wenn der Tabak NICHT versteuert ist?
    * Darf Hans zB in der Schweiz einkaufen und den Tabak dann an der Grenze ordnugnsgemäß versteuern?


    Bin mal gespannt, was ihr dazu denkt/wisst/glaubt zu wissen


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  • Hans macht sich mit Sicherheit nicht strafbar wenn der Taback versteuert ist.
    Hans macht sich selbstverständlich strafbar wenn der Taback nicht versteuert ist, da er ihn mehr oder minder verkauft.
    Hans darf soviel versteuern wie er will.

    Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!
    Rosa Luxemburg

  • Ganz einfach ja er macht sich strafbar wenn er ihn nicht versteuert.


    Versteuert er ihn ganz normal macht er sich nicht straftbar wird aber seine Shisha wohl nur zu hohen Preisen anbieten können!


    Was soll man da großartig drüber denken? Das ist doch alles per Gesetz klar geregelt!

    I still believe in paradise. But now, at least, I know it's not some place you can look for. Because it's not where you go. It's how you feel for a moment in your life and if you find that moment, it will last forever...


  • naja , dass problem ist ja , dass richtiger tabak gewerblich verboten ist . Also wenn er jetzt mehr als 5 kg verzollen lassen will geht dies denk ich nicht und wenn er ihn nicht zum verkauf sondern zum rauchen anbietet , ob das dann Gewerblich ist oder nicht . Bin mir nicht sicher .. hab ich letztes auch mal drüber nachgedacht ..

  • frag beim zoll per email nach;) die werden dir wohl am ehesten eine klare antwort geben können (auch wenn da viele selbst keine ahnung haben^^)


    würd mich aber auch mal interessieren.

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  • Mich interessiert auch, ob es ne Art Lizenz gibt für Inhaber einer Shisha-Bar, die dann erlaubt, Shisha-Tabak zu importieren, der mehr als 5% Feuchtigkeit hat...


    Weil in ner Shisha-Bar ja doch einiges an Tabak verraucht wird...und die Frage is eben, ob man sich mit so ner Linzenz mehrere Kilo reinholen darf, natürlich versteuert...

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  • wollt nur mal kurz zu rapha schreiben wenn er keine ahnung hat soll er nichts dummes schreiben feuchter versteuerter Tabak ist in deutschland ist für privatpersonen legal! Doch der handel ist illegal.

  • Zitat

    Original von Rapha
    Nein..weil der Tabak mit mehr als 5% Feuchtigkeit hat verboten ist..seis für den gewerblichen Verbaucher oder den Privatmann.


    Das ist halbwissen (maximal).
    Warum sonst darf man feuchten Tabak verzollen (als Privatmann), wenn deine Aussage stimmen würde?

  • Zitat

    Original von Blubber-Zugger


    Das ist halbwissen (maximal).
    Warum sonst darf man feuchten Tabak verzollen (als Privatmann), wenn deine Aussage stimmen würde?


    Oh, mann. Wenn das so einfach wäre, wäre das Forum hier schon lange dicht. Der feuchte Tabak als solcher ist nicht verboten, nur der gewerbliche Handel damit. man darf also als Privatmann feuchten Tabak besitzen, nur eben nicht verkaufen.


    Das sind meiner Meinung nach 2 getrennte Problematiken:
    * Zoll respektive Tabaksteuer
    * 5%-Verordnung


    Genau deswegen ist diese Problematik mMn so interessant.


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  • Shisha Cafe dürfen theorehisvh nur Tabak verkaufen in dfer Verpackung!


    Das heißt, man müsste dem Verbraucher z.B. ein 10g Tütchen Serbetli verkaufen, den rest müsste r selber machen.

  • als meine Lieferung aus der Schweiz damals beim Zoll Duisburg hängen blieb, sagte man mir das man den Tabak NICHT verzollen kann.. ( hab natürlich gefragt was es kosten würde ) da er über den 5% liegt und somit nicht einfuhrberechtigt ist... also auch nicht verzollbar... entweder hatte der Beamte keine Ahnung, schien mir aber nicht so... oder die meisten beamten achten da einfach nich drauf und verzollen trotz den 20% oder was da drin is... naja wayne... bekannte von mir haben auch n Shisha Cafe, die machen das doch e alle gleich.. tabak billig kaufen.. n paar packungen deutschen rumliegen haben, rest in Tupperdosen...die meisten Cafes bieten e nur Nakhla an was ja leicht in Deutschland zu bekommen ist...

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  • Zitat

    Original von Heizaaa
    als meine Lieferung aus der Schweiz damals beim Zoll Duisburg hängen blieb, sagte man mir das man den Tabak NICHT verzollen kann.. ( hab natürlich gefragt was es kosten würde ) da er über den 5% liegt und somit nicht einfuhrberechtigt ist... also auch nicht verzollbar... entweder hatte der Beamte keine Ahnung, schien mir aber nicht so... oder die meisten beamten achten da einfach nich drauf und verzollen trotz den 20% oder was da drin is... naja wayne... bekannte von mir haben auch n Shisha Cafe, die machen das doch e alle gleich.. tabak billig kaufen.. n paar packungen deutschen rumliegen haben, rest in Tupperdosen...die meisten Cafes bieten e nur Nakhla an was ja leicht in Deutschland zu bekommen ist...


    Natürlich macht das fast jede Sisha-Café so.
    Nur die Frage war ja zu was der Inhaber berechtigt ist, gesetzlich, und dazu mit Sicherheit nicht ;).
    Gut, wir denken uns da: Wayne?!?! Aber das denkt die Polizei leider nicht;)

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    Rosa Luxemburg

  • Hm...
    Ich könnte mir vorstellen, dass das genauso läuft wie bei der GEMA und den OneClickHostern. Dieser Bürokratenverein hat doch nach mehr als zwei jahren Rapidshare doch endlich die Existenz von OneClickHostern bemerkt. Ich denke - ohne den Teufel an die sprichwörtliche Wand malen zu wollen - dass das dicke Ende noh kommt...


    ("Es dicke Ende kommt no - hat d'Bäurin gsei't und hat n Putzlappa aus der Suppe zoga" - Sprichwort aus dem Allgäu)


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