Führerschein für begleitendes Fahren sinnvoll?

  • Hi,


    mit 16 1/2 darf man ja mit dem Führerschein für begleitendes Fahren beginnen, und da ich bald 16 1/2 werde, überlege ich mir, ob das denn sinnvoll ist.


    Voraussetzungen für die Begleitpersonen sind ja:
    -mindestens 35 Jahre alt
    -mindestens 5 Jahre am Stück Führerschein haben
    -maximal 3 Punkte in Flensburg


    Das bedeutet für mich, ich könnte nur mit meiner Mutter fahren, toll.


    Wie siehts denn mit den Strafen für Fahren ohne Bgleitperson aus?
    Wenn dann der Führerschein nur bis man 18 ist abgenommen wird, ists ja kein Problem, dann fahr ich halt einfach so rum.


    Bei härteren Strafen müsste ich mir das nochmal überlegen.


    Bringt das dann noch irgendwelche Vorteile, versicherungstechnisch oder so?


    Also, findet ihr das sinnvoll, wegen Fahrpraxis und so, oder soll ich einfach noch 1 Jahr warten?


    mfg Dennis

  • den einzigen vorteil, den ich sehe ist, dass man mit 18 direkt den vollen lappen bekommt und man sich nicht den lernstress in der 11/12/13 machen muss, wenn schule bisschen anspruchsvoller wird. eine aus meiner klasse hat auch diesen 17er-lappen und sie erzählt dann immer so stolz, wie sie dann rumfährt (das mädchen ist eh scheiße), wobei sie natürlich nicht erwähnt, dass sie mit irgendnem ollen typen fahren muss...naja völliger schwachsinn imho. zumal ist es einfach nur panne. warum sollte ein 17-jähriger mensch einen aufpasser brauchen und ein 18-jähriger mensch nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von iLLumination ()

  • Ich find´s 1. sinnvoll wegen der zusätzlichen Fahrpraxis, die du dann schonmal sammeln kannst bis zum alleinigen Fahren und 2. wird deine Probezeit dementsprechend verkürzt d.h. du hast sie mit 19 schon beendet.


    Versicherungstechnisch sollte es da keine Probleme geben, wobei man die Alterszulassung im Vertrag beachten muss.


    Wenn du alleine erwischt wirst, bekommst du den Führerschein meines Wissens nach erst wieder mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs.

    Ich rauch meine Shisha den ganzen Tag,
    ganz egal, wer auch immer was dagegen sagt.
    Rauche so lange bis ich selbst nicht mehr mag,
    feuchter Tabak muss legal sein, wenn man mich fragt.

  • Finde es in sofern sinnvoll, das man es mit der Schule besser planen kann, zudem braucht man für den Zivi fahrdienst mindestens 2 Jahre den Führerschein, da können 6 moante schonmal ausschlaggebend sein

    [SIZE=7]Mods haben mich gehauen, deswegen ist meine sig jetzt ganz klein *schmoll*[/SIZE]


    ,,Geht der Kopf noch?"..... ,,Ja, Na-khla" :D

  • also ich finde das dieses begeitete fahren nicht wirklich soo viel bringt..ich hätte kein bock überall mit meiner mam oder meinem dad hinzufahren! und viel mehr "freiheit" hat man mit diesem begleitetem fahren auch nich(eltern müssen soweiso mitfahren-->sie könnten dich auch gleich hinfahren) wenn man gerade zu viel geld übrig hat würde es sich natürlich lohnen :Pdann muss man es nicht später zusammenkratzen so wie ich! :D
    im Bezug auf den zivifahrdienst muss ich teddy recht geben da ist es sinnvoll!


    greetz nintendocore.

  • Zitat

    Original von NachbarsLumpi
    Wenn du alleine erwischt wirst, bekommst du den Führerschein meines Wissens nach erst wieder mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs.


    Erreichen des 19. Lebensjahr meinst du, oder?
    Erreichen des 18. Lebensjahrs ist doch wenn man 17 wird, schlagt mich wenn das nicht stimmt :D


    Wenn man den dann schon mit 18 wiederkriegt, ist es ja gar kein Problem. Dann fahr ich einfach ohne Begleitperson rum, wenn ich geschnappt werde wart ich halt einfach bis ich 18 bin.


    Oder ist das vielleicht irgendwie anders, weiß jemand näheres dazu?

  • es lohnt sich nicht.


    du wirst dich zwar freuen, dass du jetzt schon fahren kannst, bald aber wird es dir zu blöd. du kannst nämlich nie dann fahren wenn du das auto brauchst, sprich, morgens zur schule oder abends irgendwo hin zB. nur immer schön mit mami einkaufen oder jmd abholen ;)


    bald wird dir das zu blöd, und du krallst dir das auto und fährst alleine, und das kann böse folgen haben.


    lg

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    Achtung! Freilaufende Ironie!


    Zitat

    Varg ? Ist das ein Würggeräusch ?


    Zitat


    ob judenverfolgung, inquisitionen, kreuzzüge oder hexenverbrennung, wir wissen wie man party macht - ihre kirche

  • Zitat

    Original von shisha-flub
    bald wird dir das zu blöd, und du krallst dir das auto und fährst alleine, und das kann böse folgen haben.


    Das, was mich interessiert, ist doch gerade, welche Folgen es haben würde.

  • Ich denke, das gibt auf jeden Fall n Vermerk in irgendner Akte, ist ja auch sowas wie Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Interessiert mich allerdings auch, da ich auch am überlgen bin, den zu machen, da ich ihn so oder so von meinen Eltern bekomme.


    An sich könnte ich jetzt schon bald anfangen, aber im Frühjahr oder Sommer reicht mir auch noch.

  • der Preis ist der selbe, allerdings würde ich es machen, alleine aus dem Grund das auch wenn du nicht fährst 1 jahr Probezeit weg ist,


    und.... wenn du den führerschein mit 17 hast und alleine fährst ist dein lappen weg weil fahren ohne fahrerlaubniss dann darfste erstmal dein lappen wieder mit 21 machen denk ich und du hast bestimmt eine nicht niedriege geldstrafe

  • jo, lohnt schon allein wegen dem einen probejahr das weg is.
    sonst haste nix vom führerschein, da du nur fahren kannst, wenn begleitperson auch zeit für dich hat. und somit is das ja nicht wirklich ein schritt in die selbstständigkeit.
    gut man hat bisken praxis, aber wenn ich mit eltern fahr, fahr ich eh ganz anders als allein, deswegen wirste eh ganz andere verkehrssituationen erleben, wenne den lappen komplett hast.


    ein weiterer vorteil ist der, dass du ein wenig um die stressige zeit in der schule drum rumkommst.


    und wegen reife...
    ob 16, 17, 18 oder 22.
    gibt genug leute die gehören mit 22 nich in den straßenverkehr, genauso wie 18jährige.
    find da sagt das alter recht wenig aus, wie bei so vielen dingen.


    aber nochma zusammenfassend, ich würds machen, schon wegen dem einen jahr probe das wegfällt, da du eh nich viel und vorallem rasant fahren kannst, wenn mutti dabei is :)

  • bin mir ziemlich sicher, dass du den dann erst mit 21 wieder sehen wirst, wnen du denn den idiotentest bestehst;)


    es ist durchaus hilfreich, wenn man mit eltern oder so schonmal fährt, auch wenn sie einem auf den sack gehen :D

    Tangiers

  • Es wurde jetzt öfter gesagt, dass es versicherungstechnisch etwas bringt - nur was?!?


    i.d.R. hängen die Kosten für die Versicherung von folgenden Faktoren ab
    - Wohnort
    - Beruf (Vergünstigungen als Beamter etc.)
    - Garage / Stellplatz
    - Auto natürlich
    - Alter (magisches Alter von 23)
    - schadensfreie Jahre
    - andere Besitztümer


    (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)



    Also wo bitte schön ist der Vorteil, den Führerschein mit 17 zu amchen (in Bezug auf die Versicherung)?



    Und ja, ich bin auch der Meinung, dass du deinen Führerschein abgeben musst, wenn du alleine mit 17 erwischt wirst, außerdem wird dir eine Sperre sowie eine Nachschulung (MPU, Idiotentest) auferlegt.


    Übrigens muss der Beifahrer nur 30 Jahre alt sein.



    Zitat


    Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.


    (Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkeh…/fuehrerschein-mit-17.php)


    Aber das hätte man auch selber finden können...




    Sascha



    P.S.: Halt dich so lange wie möglich von den Straßen Berlins fern... es macht keinen Spaß hie ru fahren, es herrscht regelrecht Krieg...


  • Der Vorteil liegt dann bei den schadensfreien Jahren, denke ich.




    Wie lange dauert denn so ein Aufbauseminar? Und für wie lange wird die Fahrerlaubnis entzogen?


    Ich hab schon vorhin bei Google geschaut, aber irgendwie nix brauchbares gefunden. Ich schau gleich noch mal selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von dns ()

  • Mein Bruder hat B17 gemacht und sein Auto als Zweitwagen bei meiner Mutter mitversichert, so zahlt er statt 1600€ nur noch 290€. Das war auch mit irgend ner Sonderbegünstigung für B17-Fahranfänger... fragt mich aber nicht, wie/was das genau war. Tatsache ist, dass er zum Zulassungszeitpunkt eh nur noch 2 Tage lang 17 war.
    Wenn das jemand interessiert, frag ich mal meine Ma, was da genau drin steht, die hat den ganzen Papierkram ja gelesen.


    Taucher: in deinem Zitat steht zwar was von Bußgeld und Aufbauseminar, falls man ohne Beifahrer mit B17 erwischt wird, woher nimmst du aber das mit der MPU? Die kann doch erst angeordnet werden, wenn der Fall dann aufgerollt wird, aber nicht Per Se für ein bestimmtes Delikt verhängt werden, wie z.B. Punkte oder Bußgelder.

  • Gonzo
    Na das mit dem Entzug und der Nachprüfung hab ich irgendwo mal gelesen, weiß aber auch nich mehr wo...
    Meiner Meinung nach is das dann so, dass dir der Führerschein wegen Untauglichkeit aberkannt wird... weiß nich mehr genau, ob du ihn neu machen musst, oder eben nur nach einer 2 jährigen Sperre ein Aufbauseminar machen musst. Aber da hat sich sicher auch wieder einiges getan.


    Ja, wenn du den als Zweitwagen anmeldest, läuft der aber auf deine Mum.
    Da gibt es denn Sonderreglelungen, unter welchen Bedingungen du die schadensfreien jahre übernehmen kanst.


    @ dns:
    Schadensfreie Jahre kannst du nur sammeln, wenn du auch schandenfrei warst und dafür ist die Voraussetzung, dass du die möglichkeit hattest, einen Schaden zu verursachen, sprich, dass du ein Auto hattest. So ist zumindest mein Wissensstand.


    Das sagt also nicht darüber aus, wie lange du deinen Führerschein hast.


    Es ist sogar so, dass du nach einer gewissen Zeit diese Jahre verlierst, wenn du x jahre kein Auto hast. So war es bei meinem Cousin.




    Sascha


    Edit:

    Zitat


    Bei Verstoß gegen Auflagen Widerruf der Fahrerlaubnis;


    Für Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar gemäß § 2a Abs. 2 StVG erforderlich


    (Quelle: http://www.begleitetes-fahren.de/Das_Modell/das_modell.html)
    Also Widerruf hört sich für mich drastischer an als Entzug (zB wegen Trunkenheit)

  • @ DNS


    Ohne dich jetzt angreifen zu wollen, aber allein die Tatsache, dass du überlegst, alleine ohne die Begleitperson zu fahren, lässt mich nicht lange überlegen, um dir zu sagen, dass du das ganze am besten sein lässt.


    Das hat seinen Sinn und zwar den, dass du Erfahrungen sammeln kannst, während noch jemand nebendran sitzt und dich vor Fehlentscheidungen usw. schützt.
    Habe 2 gure Freunde, die beide den FS mit 17 gemacht haben und von sich selber sagen, dass es ihnen wirklich geholfen und sie sicherer gemacht hat.
    Es ist nämlich wirklich ein merkwürdiges Gefühl, wenn du mit einem mal alleine in deinem Auto hockst und kein Fahrlehrer oder jemand mit Erfahrung nebendran sitzt. Hab ich selber zumindest so empfunden.


    Nochmal zu dem Fahren ohne Begleitperson: Sollte dabei etwas passieren, bei dem jemand anderes geschädigt wird, wirst du deines Lebens nicht mehr froh! Versicherungen sind da gnadenlos!
    Ich hab mit 15 Jahren den Fehler begangen, Auto zu fahren und einen Unfall zu verursachen und habe heute noch finanziell ganz gut dran zu knabbern! Menschen sind damals zum Glück nicht zu Schaden gekommen (außer ich selber)!


    Das ganze nur mal so als kleiner Denkanstoss zu deinem Vorhaben.

    Faul ist, wenn man mit dem Cocktailshaker in der Hand auf ein Erdbeben wartet.