Rechtslage bzgl. altem Tabak

  • Hallo Forum,


    also dass in Deutschland der neue 5% Tabak hergestellt und verkauft wird und der alte 5%ige nicht mehr habe ich inzwischen mitbekommen.
    Aber wie genau ist die Lage denn nun?


    Ich kann hier in meinem Geschäft immer frischen "alten" (30-40%igen, ohne die "Rauchen kann blablabla"-Aufschrift) Tabak kaufen.


    Macht sich der Verkäufer damit strafbar?


    Ich habe beobachtet, dass es bei ebay ähnliche Angebote bezüglich altem Tabak gibt.
    Außerdem wird hier im Forum ja auch fleißig mit Tabak gehandelt.



    Wie genau besteht da also die Rechtslage bzgl. des Verkaufes?

  • Kauf- und Verkauft davon ist verboten und Kaeufer sowie Verkaeufer machen sich strafbar. Der Konsum dagegen ist voellig erlaubt, weil du den Tabak ja in geringen Mengen auch haettest selbst einfuehren koennen.


    Wenn du ihn in dem Shop noch bekommen kannst, schaetze dich gluecklich und haenge das nicht an die große Glocke :)


    Bei einem nicht gewerblichen Verkauf steht die Sache - imho - ein wenig in der Grauzone.

    "Fortunately, I found a simple way to drink 8-10 glasses of water: just make sure the water is contained in beer"
    J.H.

  • Zitat

    Original von MolassesMan



    also dass in Deutschland der neue 5% Tabak hergestellt und verkauft wird und der alte 5%ige nicht mehr habe ich inzwischen mitbekommen.


    der "alte" hat ca. 30 :wink:



    Alles leider illegal und strafbar.


    edit : serge war schneller....

  • Naja du als Kunde hier im Forum weisst ja nicht, dass du unversteuerten Tabak verkaufst. Du denkst nunmal, du kaufst legal eingeführten Tabak, so wie es sich gehört.

  • Wobei.. legal eingeführt beisst sich wieder ein wenig mit "alt" :)


    Scheint wirklich eine grauzone zu sein, da besitz und Konsum nicht verboten sind.


    Also denke ich mal, dass der nicht gewerbliche Verkauf (und der 'gegenüberliegende' Kauf) nicht strafbar ist.
    Fragt sich jetzt nur ob man es als gewerblich einstufen kann, wenn jemand einen Koffer alten Tabak aus Ägypten bestellt und im Internet verkauft ;)


    Irgendwie eine noch ungeklärte Frage.


    Schaut mal bei ebay, da gibts auch z.T. alten Tabak, der ganz gut weggeht.


  • legal eingeführt und alte beisst sich ned wirklich! Du kannst alten tabak ohne Probleme einführen musst ihn aber dann halt versteuern und natürlich darf er nur für den privatgebrauch sein!

  • Dre besitzt ist absolut nicht strafbar, man darf ja eine bestimmte Menge einführen, nur das unversteuerte einführen von Tabak und der gewerbliche Handel mit Tabak, der nicht der deutschen Tabakverordnung entspricht ist strafbar.


    Wie es jetzt bei nichtgewerblichem Handel mit illegal eingeführtem Tabak aussieht frag mich nicht.

  • Nein, nicht im geringsten, aber du kannst mir nicht erzählen, dass du so blöd bist 3 kg dt. Tabak zu hause zu horten!
    Wenn du jetzt z.b. laylina und af (umgefüllt) hast, kann dir aber auch niemand etwas anhängen. Sagst dann das ist deutscher mit Glycerin vermengt, niemand kann dir das nachweisen/belegen.


    €dit: mist zu langsam

    Zitat

    Ich habe gehört das der tabak den man in einer shisha raucht aus camelscheiße ist...ist da was dran?

  • Also der private Verkauf ist definitv erlaubt (z.b. ebay oder Biete/suche Forum)
    Sobald es aber offensichtlich wird, dass man den tabak besitzt um ihn weiterzuverkaufen (zum beispiel gewisse mengen, die man selber eh nicht raucht, oder man verkauft in regelmäßigen abständen nicht gerade wenig) ist der verkauf gewerblich (da er ja als zweck geld verdienen hat) und somit strafbar^^

  • Also wer unversteuerten Tabak verkauft/kauft macht sich definitiv strafbar, weil das ganz einfach Steuerhinterziehung ist!!!


    Das bezieht sich auf alle Gemüseläden die ovp Tabak ohne Steuerbanderole verkaufen und die Kunden die solchen Tabak kaufen, dran sind beide.


    Sich Tabak ausm Auslandschicken lassen und den hier zu verkaufen ist noch was anderes.

  • Naja und was ist mit den Leuten, die hier in Deutschland uvnersteuerten im Laden kaufen und den dann (teurer) weiterverkaufen?
    Das ganze jetzt mal nicht gewerblich, das heisst z.B. an Freunde, ans Forum, usw.


    Gilt die Steuerhinterziehung dann auch?


    Was genau heisst dann eigentlich "gewerblich"?

  • Zitat

    Original von MolassesMan


    Naja und was ist mit den Leuten, die hier in Deutschland uvnersteuerten im Laden kaufen und den dann (teurer) weiterverkaufen?
    Das ganze jetzt mal nicht gewerblich, das heisst z.B. an Freunde, ans Forum, usw.


    Gilt die Steuerhinterziehung dann auch?


    Er ist dann ja immer noch unversteuert, daher würde ich sagen is es verboten.
    Aber so lange du Tabak nur im kleineren Rahmen vertickst dürfte es da kene Probs geben.


    Zitat

    Original von MolassesMan


    Was genau heisst dann eigentlich "gewerblich"?


    Wenn du damit dein Geld verdienst, also wenn du jetzt zum Beispiel "alten" Tabak in nem Shop verkaufen würdest.

  • Ich denk ja mal das sich das unversteuerte einführen darauf bezieht das man
    über die 250gr kommt.
    Den ich hol öfters mal in der Schweiz mit kollegen und wurden auch schon
    angehalten aber bei 5 leutz war da nie was los da jeder nur ein päckchen gekauft hat.