Leichter Auffahrunfall

  • Haben die Polizisten dir nicht gesagt, ob dir ein Bußgeldbescheid oder doch nur eins wegen einer Ordnungswidrigkeit droht? Bei zweiterem musst du nur ne kleine Strafe zahlen und bekomst keine Punkte -> keine Nachschulung.

  • Haben sie bestimmt aber jetzt so genau weiß ich das nicht mehr...
    Der Polizist meinte ja auch ich soll das ganz gelassen sehen ...


    155 % und Nachschulung... Klar man hat doch sonst zu viel Geld...
    Nja ich werde Montag mal zur Versicherung gehen und das ganze melden... Der wird sich sicher ausm Stuhl vor Lachen schmeißen...


    KetschupBrötchen:
    Meiner Meinung nach hätte man das auch untereinander klären können ich hätte auch alles bezahlt bla bla... wäre immerhin günstiger gewesen als das ganze zu melden... Aber da glücklicherweise ein paar Passanten anwesend waren .... Nja was solls das Leben geht weiter..

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Lass es ganz einfach auf dich zukommen. Jetzt umherrätseln bringt doch auch nix.


    Ein Freund und Kollege haben mal durch Unachtsamkeit einen Auffahrunfall fabriziert. Das "Opfer" wollte unbedingt die Polizei einschaltet und 10 Minuten später sinds auch kommen. Die haben dann den Unfall aufgenommen, die Beteiligten haben den Versicherungskramm erledigt und sind dann einigermaßen weitergefahren. Das Einzige was bis jetzt gekommen ist, war die Rechnung der Blaulichtsteuer (welche in Österreich bei derartigen Lappalien fällig wird)


    Und natürlich die Versicherungsstufe hat sich geändert.

  • Moin Zusammen!


    Also als erstes, die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wird von Amts wegen erstattet, Allerdings wird diese in der Regel bei einem "normalen" Unfall nicht weiterverfolgt.
    Stellt der Geschädigte jedoch Strafantrag, dann wird das Strafverfahren in der Regel weiterverfolgt.


    Red mit deiner Versicherung, in der Regel bleibt es bei der gleichen SF wenn du den Schaden selber bezahlst, mußt durchrechnen was günstiger ist.


    Aus dem ganzen Nachschulungszeug bin ich raus, hab meinen Lappen schon länger als 15 Jahre....


    Gruß Marcus

  • Also ich habe einen Unfall verursacht 2 Monate vor Ende der Probezeit.


    Mein Auto war ein Totalschaden, das Auto des anderen hatte nur ein paar Dellen. Ich bin bei nasser Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand gekommen.


    Die Polizei kam, hat die Sache aufgenommen. Ich habe alle Verkehrsregeln beachtet und mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.


    Ich habe dann direkt 35 Euro bezahlt (geht nur Karte, Bargeld wollten die nicht^^).


    Dann war die Polizei wieder weg und ich habe einen Anhörungsbogen von der Versicherung bekommen.


    Da in meinem Falle keine "Missachtung der StVO" vorlag, habe ich mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen zutun gehabt.

  • Also als erstes, die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wird von Amts wegen erstattet, Allerdings wird diese in der Regel bei einem "normalen" Unfall nicht weiterverfolgt.
    Stellt der Geschädigte jedoch Strafantrag, dann wird das Strafverfahren in der Regel weiterverfolgt.


    Fahrlässige Körperverletzung ist kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt ;)

    -keine Signatur-

  • Moin Cippolino!


    Prinzipiell hast du da recht, aber bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr wird seitens der Polizei/Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafvervolgung bejaht und wird somit zum Offizialdelikt.
    Die Polizei (und jeder andere Bürger auch) ist( eigentlich) dazu verpflichtet eine ihr(ihm) bekanntgewordene Straftat auch anzuzeigen.
    Da der Polizei, wenn sie zur Unfallaufnahme kommt, die Straftat bekannt wird, ist diese auch anzuzeigen.


    Wie dann schon beschrieben wird es bei einem "normalen" Unfall wegen mangelnden öffentlichen Interesse eingestellt.
    Bei Unfall mit Trunkenheit,überhöhter Geschwindigkeit etc. pp. wird es halt weiter verfolgt und es kommt ggf. auch zur Verurteilung


    Alles klar soweit ;)

  • ICH HAB EINE FRAGE:
    MUSS ICH DEN SCHADEN DER VERSICHERUNG MELDEN ? WEIL ICH GABE SOWIESO EINE SELBSTBETEILIGUNG VON 150 EURO...
    NUR DA EIN RTW UND DIE POLIZEI IM EINSATZ WAREN BIN ICH MIR DA NICHT SICHER..


    PS: SORRY FÜR DIE SCHRIFT SCHREIBE VOM HANDY AUS

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Eigentlich musst du einen Unfall in jedemfalle deiner Versicherung binnen 24 Stunden melden!

    Es war ein Leben voller Träume voll von Sehnsucht und voll Glück. Wir fuhren immer auf der Überholspur und niemand hielt uns zurück. Wir waren Brüder waren Freunde und so sollte es immer sein. Mein Freund machen wir uns nichts vor diese Zeit ist längst vorbei

  • Eigentlich musst du einen Unfall in jedemfalle deiner Versicherung binnen 24 Stunden melden!


    Ja, so kenne ich das eigentlich auch. Wenn der Schaden unter der Selbstbeteiligung liegt bzw. es für dich günstiger kommt, kannst du darauf verzichten und selbst zahlen, aber wenn die Versicherung den Schaden regulieren soll, hättest du das schon längst melden müssen.

  • Für die Haftpflicht, sprich den Schaden des Rollerfahrers und den Krankenwagen- / Polizeiensatz gibt es ja eh keine Selbstbeteiligung, die hast Du höchstens in der Vollkasko.

    -keine Signatur-

  • @ PCServe: Genau das meine ich ja ..
    Also muss ich den Polizeieinsatz usw. nicht bezahlen sondern kann mich einfach nur um den eigntl. Schaden am Roller kümmern?
    Es war nur etwas Verkleidung abgeschliffen an der Seite und das würde nie über 150 Euro kosten das zu reparieren und selbst wenn dann kümmere ich mich da selbst drum und bezahl von mir aus auch 180 oder whatever statt auf 155 Prozent zu steigen...



    Also jetzt nochmal:
    Ich werde den Fall nicht der Versicherung melden, trotz Polizei und Krankenwageneinsatz.
    So wie ich das verstanden habe kommt auf mich keine Kosten aufgrund des einsatzes oder?
    Und selbst wenn ja wie soll man die bezahlen kriegt man ne rechnung?


    Sorry das ich mich so anstelle aber ich will nichts falsch machen nicht das ich dann auf einer übelsten Rechnung sitzen bleibe...
    Ich stand ausserdem heute lange in der Sonne von daher :D

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Natürlich musst Du (bzw. Deine Versicherung) den Krankenwageneinsatz zahlen, auch eventuelle weitere Arztbesuche und Behandlungen sowie den Schaden am Roller und evtl. Schmerzensgeld.Solltest Du den Schaden nicht innerhalb der Frist, die die Versicherung in Ihren Versicherungsbedingungen vorgibt, melden, bleibst Du halt selbst auf dem Schaden sitzen. Die Versicherung wird ihn trotzdem erst mal übernehmen, und dann von Dir zurückfordern.
    Die Selbstbeteiligung gilt für diesen Schaden nicht, sondern nur in der Kasko, also für Schäden am eigenen Fahrzeug...

    -keine Signatur-

  • Gut ich fahr dann morgen zur Versicherung und denke mir irgendeine gute Geschichte aus ( Warum das nicht gemeldet wurde)...


    Ich hab noch ne kurze Frage.. Wie sieht es aus mit dem Schriftverkehr? Weil der Fahrer des Autos war ich , der Halter ist allerdings mein Vater.
    Wohin kommen die ganzen Briefe z.B Anhörungsbescheid usw.?
    Eigntl. wollte ich die ganze Sache selbst klären , wollte also nicht meine Eltern da mitrein ziehen, wäre also schlecht wenn das zu meinem Vater geht...


    EDIT: Versicherungsnehmer bin natürlich auch Ich falls das ein unterschied macht..

    Zitat

    "Drogen , Alkohol , &' Partys ist das wichtigste im leben eines Jugentlichen .. \ "

    Zitat

    Immer wenn man denkt das man irgendwas richtig gut kann, kommt von irgendwo ein Chinese und macht es besser.


  • Also ich würde sagen ,
    keine Sorge dein geht nicht flöten könntest halt ne Anzeige bekommen wegen dem Auffahren aber keine wegen Körperverletzung vorrausgesetzt das war keine Absicht.
    Daher sage ich im schlimmsten Fall musst du das deiner Versicherung geben, dass sie wenn der Roller was abbekommen haben zahlen eventuell auch den Krankenwagen. Bin mir aber nicht ganz sicher.
    gruß

  • Also ich würde sagen ,
    keine Sorge dein geht nicht flöten könntest halt ne Anzeige bekommen wegen dem Auffahren aber keine wegen Körperverletzung vorrausgesetzt das war keine Absicht.
    Daher sage ich im schlimmsten Fall musst du das deiner Versicherung geben, dass sie wenn der Roller was abbekommen haben zahlen eventuell auch den Krankenwagen. Bin mir aber nicht ganz sicher.
    gruß


    Da er den unfall nicht Fristgerecht gemeldet hat, kann er seiner Versicherung garnichts geben. Aber ich gehe mal davon aus das da nichts großes nachkommen wird!

    Es war ein Leben voller Träume voll von Sehnsucht und voll Glück. Wir fuhren immer auf der Überholspur und niemand hielt uns zurück. Wir waren Brüder waren Freunde und so sollte es immer sein. Mein Freund machen wir uns nichts vor diese Zeit ist längst vorbei