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22 Februar 2010: Organisation von Wasserpfeifentabak-Schmugglern gesprengt
Zollfahnder aus Österreich und Deutschland erzielen einen herausragenden Erfolg gegen den international organisierten Schmuggel mit unversteuertem Wasserpfeifentabak:
• Bisher über 50 Tonnen unversteuerter Wasserpfeifentabak ermittelt
• Gesamtsteuerschaden in Höhe von 1,1 Millionen Euro
• 2 Festnahmen
• 14 Durchsuchungen in Ungarn und Österreich
• Freiheitsstrafen und Steuerbescheide für Bandenmitglieder
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Deutschland-Österreich-Ungarn: 14 durchsuchte Wohn- und Geschäftsgebäude, 2 Festnahmen, 3 Jahre verhängte
Freiheitsstrafen, 51.000 Kilogramm ermittelte Gesamtmenge an unversteuertem Wasserpfeifentabak und ein bisheriger Gesamtsteuerschaden von 1,1 Millionen Euro sind die vorläufigen Eckdaten eines seit über zwei Jahren von österreichischen und bayerischen Zollfahndern im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaften gemeinsam geführten Ermittlungskomplexes gegen eine von Ungarn aus agierende Tätergruppierung.
Diese betätigte sich hauptsächlich im Bereich des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels und Vertriebs von unversteuertem Wasserpfeifentabak aus Jordanien und Ägypten.
Als sich im Jahre 2007 sowohl in Deutschland als auch in Österreich nach Aufgriffen mehrerer Tonnen geschmuggelten Wasserpfeifentabaks durch die jeweiligen Zollbehörden die Hinweise auf eine am Schmuggel maßgeblich beteiligte ungarische Firma häuften, schlossen sich Zollfahnder aus München, Innsbruck und Klagenfurt Villach zu einer 10-köpfigen "Gemeinsamen Ermittlungsgruppe" (JIT-Joint Investigation Team) unter österreichischer Leitung zusammen.
Die Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe ermöglichte den deutschen und österreichischen Fahndern, sowohl Ermittlungserkenntnisse auf kürzestem Wege zusammenzuführen als auch operative Maßnahmen gegen die Tätergruppierung in beiden Ländern koordiniert durchzuführen.
Bereits Anfang 2008 hatten die deutschen und österreichischen Ermittler herausgefunden, dass der Wasserpfeifentabak zumeist im Rahmen größerer Lebensmitteltransporte von Jordanien und Ägypten nach Ungarn in die EU eingeführt wurde.
Dort wurde die Ware im Lager der in Ungarn ansässigen 40- und 41-jährigen Haupttäter jordanischer und syrischer Herkunft zunächst zwischengelagert. Je nach Nachfrage
wurde der Wasserpfeifentabak dann von dort aus nach Deutschland und Österreich eingeschmuggelt.
[Blockierte Grafik: http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_veroeffentl/wasserpfeifentabak3.jpg] Der Vertrieb in Österreich und die Weiterverteilung nach Deutschland wurde von einem in Österreich ansässigen 44-jährigen
Zwischenhändler ägyptischer Herkunft organisiert. Ebenfalls von Österreich aus beschäftigten sich vier weitere Tatbeteiligte in ähnlicher Weise mit der Lagerung und dem Vertrieb der Ware.
Als die Zollfahnder in Deutschland und Österreich genügend beweisrelevante Erkenntnisse gegen die Tätergruppierung zusammengetragen hatten, schlugen sie im November 2008 schließlich zu.
In Ungarn konnten die beiden Haupttäter unter enger Einbindung der dortigen Behörden festgenommen werden. Zeitgleich hierzu wurden in Ungarn und Österreich umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Wohn- und Geschäftsgebäuden mit Erfolg durchgeführt. Geschmuggelten Wasserpfeifentabak konnten die Ermittler hierbei genauso sicherstellen wie umfangreiches weiteres Beweismaterial.
Die beiden 40- und 41-jährigen Haupttäter wurden auf Antrag der deutschen Behörden nach ihrer Festnahme von Ungarn nach Deutschland überstellt und befanden sich dort in Untersuchungshaft bis zu ihren Verhandlungen vor dem Amtsgericht Landshut im vergangenen Jahr.
Den 41-jährigen syrischen Haupttäter verurteilte das Amtsgericht Landshut im April 2009 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Weiter erhielt er Steuerbescheide für Tabaksteuer in Höhe von über 52.000 Euro. Hiervon hat der Steuerschuldner bereits über 17.000 Euro entrichtet.
Seinen 40-jährigen jordanischen "Geschäftspartner" verurteilte das Amtsgericht Landshut im Juni 2009 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Von seinem Steuerbescheid für Tabaksteuer in Höhe von über 235.000 Euro hat der 40-Jährige ebenfalls bereits 100.000 Euro entrichtet.
Die in Österreich tätigen Mitglieder der Organisation wurden bei den dort zuständigen Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht. Sie erwartet in naher Zukunft ebenfalls ein Gerichtsverfahren. Außerdem müssen sie mit einer Vorschreibung des in Österreich entstandenen Steuerschadens in Höhe von etwa 185.000 Euro rechnen.
Dieser herausragende Ermittlungserfolg wurde insbesondere durch die enge und vertrauensvolle Kooperation von österreichischen und deutschen Zollfahndern im Rahmen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe ermöglicht.
"Weitere umfangreiche Ermittlungen gegen Abnehmer des geschmuggelten Wasserpfeifentabaks dauern in Deutschland und Österreich zum Teil noch an", so der Sprecher des Zollfahndungsamtes München, Frank Rieger.
Zusatzinformation
Das Rauchen von Wasserpfeifen (den sogenannten Shishas) wird seit Jahren - vor allem bei deutschen Jugendlichen - immer beliebter.
Der hierfür notwendige spezielle Wasserpfeifentabak ist in "normalen" Tabakgeschäften erhältlich, aber auch in türkischen und arabischen Lebensmittelgeschäften sowie im Internet zu finden. Oftmals jedoch handelt es sich bei dem angebotenen Wasserpfeifentabak um unverzollte und unversteuerte Schmuggelware.
Wird entsprechend unversteuerter Wasserpfeifentabak - zu erkennen am Fehlen der deutschen Steuerbanderole - im Inland ver- oder gekauft, droht sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei.
Ein in Deutschland versteuertes 200-Gramm-Päckchen Wasserpfeifentabak kostet derzeit etwa 12 Euro und trägt - wie jede legale Rauchtabakpackung auch - eine deutsche Steuerbanderole.
Eingeschmuggelter - und damit bezüglich der Genusstauglichkeit nicht kontrollierter - Wasserpfeifentabak birgt die Möglichkeit erweiterter gesundheitlicher Gefahren:
Die gewünschte Feuchtigkeit von Shisha-Tabak wird durch Zugabe von Glycerin als Feuchthaltemittel erzielt. Während der Gesetzgeber in Deutschland für Rauchtabak einen maximalen Feuchtigkeitsgehalt von fünf Prozent vorschreibt, überschreitet illegal verkaufte Ware diesen Grenzwert in der Regel um ein Vielfaches.
So wurden bei Schmuggeltabak bereits Überschreitungen des zulässigen Glyceringehaltes um bis zu 80 Prozent festgestellt.
Glycerin steht in Verdacht, beim Rauchen krebserregend zu sein.