hi @ all!
in meinen juravorlesungen habe ich mir mal ein wenig gedanken über unsere liebe tabakVO gemacht... deshalb habe ich hier mal 2 fragen speziell an die jurastudenten unter euch was ihr dazu denkt...
p.s. ich habe jura nur im nebenfach also bitte verzeiht mir das fehlen der juristischen feinheiten...
1. frage: hätte eine verfassungsbeschwerde eine chance auf erfolg?
fakt ist, dass die tabakVO und die darin enthaltene 5% bestimmung ein sehr schwerer eingriff in die handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG darstellt... würde man eine prüfung der VB vornehmen würde man zu dem punkt kommen an dem dieser eingriffgerechtfertigt werden muss... als schranke des grundrechts wird die gesundheit als oberstes gut gesehen, der staat versucht dieses gut zu schützen... soweit so klar... doch nun meine frage: ist diese schranke vllt nicht zu weit gefasst... im licht der wechselwirkungstheorie gelten schranken ja nicht unbeschränkt, von daher muss eine verhältnismäßigkeitsprüfung vorgeommen werden
den legitimen zweck (gesundheit des menschen) erkenne ich noch
doch eignet sich die tabakVO (also die "5% hürde") wirklich zum erreichen dieses ziels? jeder von uns schüttet über deutschen tabak selbst glycerin drüber und manch ein änfanger sicher auch mal viel zu viel... das heißt, dass der zweck nicht erreicht wird, sondern vllt sogar verschlimmert wird...
auch über die erforderlichkeit kann man meiner meinung nach streiten, da es vllt wesentlich mildere mittel zu verfügung stehen, um die gesundheit zu schonen (spezielle warnhinweise auf shishatabak)...
2. frage: europäische wettbewerbsgleichheit
dieses thema ist leider für mich leider sehr vage, da die vl europarecht schon etwas zurück liegt... allerdings kann ich mich dran erinnern, dass die eu das deutsche reinheitsgebot für bier deshalb als rechtswidrig angeprangert hat, weil es gegen die wettbewerbsgleichheit verstoßen hat... in anderen europäischen ländern waren bier-mischgetränke schon länger erlaubt, nur in deutschland nicht... erst durch eine entscheidung des eugh war es auch in deutschland möglich diese mischgetränke hier herzustellen...
deshalb meine frage: is die dt tabakVO nicht im selben maß ein verstoß gegen diese wettbewerbsgleichheit, da ja den tabakherstellern ein nachteil in deutschland entsteht...
bin mal auf eure meinungen gespannt...
gruß matze