• hi @ all!


    in meinen juravorlesungen habe ich mir mal ein wenig gedanken über unsere liebe tabakVO gemacht... deshalb habe ich hier mal 2 fragen speziell an die jurastudenten unter euch was ihr dazu denkt...
    p.s. ich habe jura nur im nebenfach also bitte verzeiht mir das fehlen der juristischen feinheiten...


    1. frage: hätte eine verfassungsbeschwerde eine chance auf erfolg?


    fakt ist, dass die tabakVO und die darin enthaltene 5% bestimmung ein sehr schwerer eingriff in die handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG darstellt... würde man eine prüfung der VB vornehmen würde man zu dem punkt kommen an dem dieser eingriffgerechtfertigt werden muss... als schranke des grundrechts wird die gesundheit als oberstes gut gesehen, der staat versucht dieses gut zu schützen... soweit so klar... doch nun meine frage: ist diese schranke vllt nicht zu weit gefasst... im licht der wechselwirkungstheorie gelten schranken ja nicht unbeschränkt, von daher muss eine verhältnismäßigkeitsprüfung vorgeommen werden
    den legitimen zweck (gesundheit des menschen) erkenne ich noch
    doch eignet sich die tabakVO (also die "5% hürde") wirklich zum erreichen dieses ziels? jeder von uns schüttet über deutschen tabak selbst glycerin drüber und manch ein änfanger sicher auch mal viel zu viel... das heißt, dass der zweck nicht erreicht wird, sondern vllt sogar verschlimmert wird...
    auch über die erforderlichkeit kann man meiner meinung nach streiten, da es vllt wesentlich mildere mittel zu verfügung stehen, um die gesundheit zu schonen (spezielle warnhinweise auf shishatabak)...


    2. frage: europäische wettbewerbsgleichheit


    dieses thema ist leider für mich leider sehr vage, da die vl europarecht schon etwas zurück liegt... allerdings kann ich mich dran erinnern, dass die eu das deutsche reinheitsgebot für bier deshalb als rechtswidrig angeprangert hat, weil es gegen die wettbewerbsgleichheit verstoßen hat... in anderen europäischen ländern waren bier-mischgetränke schon länger erlaubt, nur in deutschland nicht... erst durch eine entscheidung des eugh war es auch in deutschland möglich diese mischgetränke hier herzustellen...
    deshalb meine frage: is die dt tabakVO nicht im selben maß ein verstoß gegen diese wettbewerbsgleichheit, da ja den tabakherstellern ein nachteil in deutschland entsteht...


    bin mal auf eure meinungen gespannt...


    gruß matze

  • Durchaus ein interessanter Thread. Es gibt schon einen Thread Namens " Against-5-percent"


    Aber dass du die Fakten so zusammenfasst ist sehr gelungen.


    Und ja, ich finde auch das es im Vergleich zu anderen Ländern der EU einfach unfair ist

    positiv gehandelt : Vied , sie1979 , cippolino , Chris.232 , Reapinho , Raigon , Dommeh530 , Finalfreak , rabbitshaker , Schorsch , jigsaw44 , MajiN , Cpt.Chaos und viele mehr
    SB: shadow_rob (+++)

  • Bin zwar kein Jurastudent, aber trotzdem:


    Zu 1.: Stimmt, jeder Anfänger benutzt Glycerin und davon auch häufig zu viel. Könnte aber auch nach hinten losgehen und Glycerin wird verboten/schwerer erhältlich. Dann wäre BHM, Arabica Mix, MolaMix etc. leider weg vom Fenster.


    //Was muss man für eine Verfassungsklage tun?

    Zitat

    Original von Salatalles
    altaaa kugelfang ... nur weil du genasium bist....


    Erfolgreich getauscht mit simon_saz und SirPotter.

    Einmal editiert, zuletzt von kugelfang ()

  • Hey


    wie mein Vorredner schon sagte, sehr gelungen! Finde es wirklich gut auf den Punkt gebracht und die wirklich streitigen Punkte kommen sehr gut durch.
    Btw. Ja, ich finde es auch unfair, aber das muss man ja jez nich wieder aufs neue erläutern :P


    Mit Vorredner is Massacre gemeint^^

    Einmal editiert, zuletzt von Jannik197 ()

  • Zitat

    Original von kugelfang
    Bin zwar kein Jurastudent, aber trotzdem:


    Zu 1.: Stimmt, jeder Anfänger benutzt Glycerin und davon auch häufig zu viel. Könnte aber auch nach hinten losgehen und Glycerin wird verboten/schwerer erhältlich. Dann wäre BHM, Arabica Mix, MolaMix etc. leider weg vom Fenster.


    //Was muss man für eine Verfassungsklage tun?


    An dem Tag, an dem sie Glycerin verbieten lass ich mir ein Hakenkreuz auf die Stirn tätowieren. Wird nicht passieren...


    mfg

    "Die Ros' ist ohn warum
    sie blühet weil sie blühet
    Sie achtt nicht jhrer selbst
    fragt nicht ob man sie sihet."


    Angelus Silesius

  • Zitat

    Original von Playerha


    An dem Tag, an dem sie Glycerin verbieten lass ich mir ein Hakenkreuz auf die Stirn tätowieren. Wird nicht passieren...


    mfg


    Irgendwo logisch, Glycerin ist ja auch zu anderen Sachen gut.
    Und die ganzen Mixe da werden eh jetzt schon als "Lufterfrischer" angepriesen, also wird es auch nicht verboten.
    Und irgendwie ist das 5%-Gesetz schon Wettbewerbsverzerrend, da machen die Hersteller, die genug Geld haben, um extra Deutschlandtabak herzustellen mehr Gewinn, als kleine Firmen, die dies nicht können.

    Zitat

    Original von Salatalles
    altaaa kugelfang ... nur weil du genasium bist....


    Erfolgreich getauscht mit simon_saz und SirPotter.

  • das ist mein hintergedanke... glycerin kann man sehr schwer verbieten, da es in der kosmetikindustrie (u.a.) gebraucht wird... außerdem wird dir keiner verbieten können, dass du in deinem stillen kämmerchen dir irgendwas über deinen tabak schüttest...


    zur frage der verfassungsbeschwerde... sie muss schriftlich und begründet beim BVerfG eingehen... ansonsten steht jeder natürlichen person der weg der verfassungsbeschwerde offen


    €: da war jmd schneller :)

  • Zitat

    Original von Playerha


    An dem Tag, an dem sie Glycerin verbieten lass ich mir ein Hakenkreuz auf die Stirn tätowieren. Wird nicht passieren...


    mfg


    Trailer zu Inglourious Basterds gesehen oder was? :D


    finde diesen Thread ebenfalls sehr gelungen, und bin mal gespannt, ob sich
    hier jemand der meldet, der dem Threadersteller etwas unter die Arme greifen
    kann! Wäre ja schön zu wissen, ob es ein wenig "Hoffnung" gibt ;)

    Erfolgreiche Sammelbestellung mit:
    Shadow_Rob, $u$hi, gambit1982


    Gehandelt mit:
    Mr.Skeleton, Benschy, blubber kommandant, eTAz, Holy-Devil,
    nils, Jojopilla, jauu, Dark-Cody :blubber:

  • Abend,


    das mit dem Glycerin verbieten ist so ne Sache:
    Es zu rauchen bzw. zu verdampfen ist doch eine ganz andere Sache, wie z.B. damit sich einzucremen oder?


    Gruß Flaschengeist

  • Zitat

    Original von Flaschengeist
    Abend,


    das mit dem Glycerin verbieten ist so ne Sache:
    Es zu rauchen bzw. zu verdampfen ist doch eine ganz andere Sache, wie z.B. damit sich einzucremen oder?


    Gruß Flaschengeist


    Was du zuhause mit dem Glycerin machst, welches du dir kaufst ist deine Sache. Kann eh keiner kontrollieren. "Nur wenn sie es nicht rauchen verkaufe ich es Ihnen!" ^^


    Carlzone: Ne ^^ nie gehört.


    mfg

    "Die Ros' ist ohn warum
    sie blühet weil sie blühet
    Sie achtt nicht jhrer selbst
    fragt nicht ob man sie sihet."


    Angelus Silesius