Sozialversicherungsabgaben bei Werkstudentenjob

  • hallo,
    da hier auch viele studenten angemeldet sind frag ich jetzt einfach mal;),



    Hab eine Frage ob ich wirklich Sozialversicherungsabgaben bei meinen Ferienjobs zahlen muss. Hab heute von der Krankenkasse einen Anruf bekommen das ich Sozialversicherungsabgaben bezahlen muss.




    Das Jahr 2012:


    Werkstudent auf Tagschicht von 8.2.-6.3. (also genau 20 Arbeitstage von mo. bis fr.)


    Werkstudent auf 5-Schicht von 13.8. - 28.9. ( sind 10mal Frühschicht, 9mal Spätschicht und 9mal Nachtschicht => also 28 Arebitstage)


    ZUSAMMEN : 48 ARBEITSTAGE


    Ich hab immer gemeint, ich darf 50 Arbeitstage oder 2 Monate im Jahr arbeiten???
    Wieso muss ich Abgaben Zahlen?

  • Ist die Grenze nicht bei 400€/Monat?
    Wäre mir neu, das es von den Arbeitstagen abhängt.


    Wobei die Firma das natürlich auch so gemeldet haben kann, das du Abgaben zahlen musst

  • Kommt prinzipiell weniger auf die Zeit an, die du gearbeitet hast, sondern eher auf die gemeldetet Tätigkeit (Werkstudent, Aushilfe, ...) und auf den Verdienst. Die Ferienbefreiung für Studenten gilt, soweit ich weiss, nur für die EInkommenssteuer, nicht für die Sozialversicherung (bin mir da aber nicht zu 100% sicher, hab selbst ne durchgehende Anstellung als Werkstudent).

    Zitat

    Original von Hölderlin
    Ein Gott ist der Mensch, wenn er träumt

  • Studententätigkeiten sind nur Tätigkeiten die Weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche betragen. Ab der 20 Stunde zählt es als Beschäftigung und ist somit Steuerlich als auch Sozialversicherungspflichtig. Hinzukommen dann noch Sonderreglungen in Semesterferien wo dann die Stundezahl offen sein kann. Dann ist auch noch Wichtig wie man eingeschrieben ist ob Vollzeit oder halbtags.


    Quelle: Bin Entgeltabrechner ;)

  • Da gibts ne hoechstabgabe wenn du die erreichst also im Jahr mehr als glaube ich 9600euro(????) verdienst musste blechen.


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

  • Du darfst 52 Tage oder nicht über 400 Euro/Monat verdienen.
    Falls du über die 400 Euro drüber kommst musst du Steuern zahlen, diese kannst dir aber wieder mit dem Jahressteuerausgleich zurückholen.
    Seite 2012 gibt es keine Grenze mehr die früher bei 8004 Euro oder so lag, du kannst soviel verdienen wie du möchtest :)

    positiv gehandelt
    ShishaMitja, Lacrima

  • Und die Seite die oben Genannt ist, ist nimmer aktuell.
    Kindergeld bleibt bei der Erstausbildung auch bei 100.000€/jahr erhalten, egal wie viel du verdienst.
    Wenn dein Vater beamter ist, dann bleibt solange du Kindergeld bekommst auch der Orstzuschlag erhalten btw...

  • das mit den zwei monaten stimmt eigentlich so weit ... hab in den letzten semesterferfien auch genau 2 monate gearbeitet, knapp 4000 euro verdient und musste nur einkommensteuer bezahlen, die ich natürlich zurückbekommen habe nach der steuererklärung...


    krankenkasse muss man halt zahlen wenn man mehr als "400€ basis" verdient ... steuern erst ab knapp über 8000 euro im jahr meine ich.... würde mich mal telefonisch mit denen auseinandersetzen...

    Support für den Cunt Destroyer

  • du darfst 40 Tage am Stück arbeiten ohne Sozialversicherungspflichtig zu sein, oder aber 50 Tage wobei die regelmäßige Arbeitszeit dann nur weniger als 5 Tage die Woche betragen darf.


    Lohnsteuer fällt immer an (bekommst du mit ner Steuererklärung zurück) und der Rest den man dir hier so schreibt hat mit der Sache meistens gar nichts zu tun... ;)


    Dass du Krankenkasse etc ab 400€ im Monat zahlen musst is quatsch...