Rechtsfrage Auto - Problem!

  • Hallo:)
    Ich fahre einen Opel Meriva 1,3 (KM Stand 102 000) und da ist jetzt der Zahnriemen gerissen. In der Inspektion war er letztens erst und da wurden keine Mängel festgestellt bzw der Zahnriemen ausgetauscht. Das Auto trug einen Motorschaden davon und ich stelle mir jetzt die Frage ob die Werkstatt schuld ist,da ja ab einer bestimmten KM Zahl ein wechsel vorgenommen werden MUSS (es ist immernoch der erste Zahnriemen). Was tun?
    Würde mich über antworten sehr freuen!

  • Hallo,


    mal abgesehen davon, dass der Zahnriemen bei 90K gewechselt werden müßen, gehört der Wechsel des ZR nicht zur normalen Inspektion.
    Denn es ist nicht möglich durch "Sichtprüfung" zu sagen wie lange der ZR noch hält.


    Rechtsmäßig ist da nichts zu machen, denn es ist keine "Bringschuld" der Werkstatt dich an den Zahnriemenwechsel zu erinnern. Viele Werken machen das, sofern man Stammkunde ist.


    Das Ausmaß des Motorschadens ist nur durch öffnen des Motors zu eruieren, frag mal nach wieviel das Kosten würde und gucke welchen Wert der wagen noch hat.




    Gruß
    Carsten

    "Seid fröhlich am Tage und säuisch in der Nacht, so habt ihr es im leben noch am weitesten gebracht"

  • Der Begriff "Bringschuld" passt hier zwar nicht, ansonsten hast du allerdings Recht, sofern den Mechaniker keine Schuld trifft i.d.S. dass er dich erinnern musste bzw. überhaupt die Möglichkeit hatte, den drohenden Schaden zu erkennen.
    Bei einem Kfz-Inspektionsvertrag muss man i.d.R. davon ausgehen, dass hier lediglich der Erfolg geschuldet wird, das Auto genau unter die Lupe zu nehmen und daraufhin ein Gutachten zu erstellen, welche Dinge fehlerhaft sind. Wenn der zuständige Mechaniker erkennen konnte, dass der Zahnriemen fritte is und gewechselt werden muss, kann man durchaus davon ausgehen, dass dir ein Schadensersatzanspruch zustehen könnte. Denn das is ja grade der Sinn einer Inspektion, dass die Werkstatt dich auf solche Mängel hinweist und nach Rücksprache dann auch behebt.
    Fraglich ist dann jedoch, ob du nicht eine Mitschuld trägst, wenn du wusstest, dass der Zahnriemen gewechselt werden muss und dein Anspruch somit gekürzt werden kann.


    Wenn du es ganz genau wissen willst, geh nochmal zu nem Anwalt, ich bin schließlich noch Student ;)

  • Normalerweise sollte der Mechaniker bzw. die Werkstatt dich aber daran erinnern. Das gehört zu einer kompetenten Werkstatt einfach dazu weil man sieht ah der Wagen hat, als Beispiel, 100000 runter und fragt ob der Zahnriemen gewechselt werden soll. Danach sieht man es ja auch durch das Schild im Motorraum wann er gewechselt wurde. Trotzdem wird die Werkstatt keine Schuld haben weils eig. nicht zu Inspektion gehört. Jedoch würde ich an deiner Stelle zur Werkstatt gehen und denen mal sagen, dass du enttäuscht bist von der Werkstatt und warum sie auf sowas nicht achten. Bei der Inspektion ist ja auch ein Grundcheck drin wie Kontrolle der Verschleißteile.


    MfG Nico

  • Normalerweise sollte der Mechaniker bzw. die Werkstatt dich aber daran erinnern. Das gehört zu einer kompetenten Werkstatt einfach dazu weil man sieht ah der Wagen hat, als Beispiel, 100000 runter und fragt ob der Zahnriemen gewechselt werden soll. Danach sieht man es ja auch durch das Schild im Motorraum wann er gewechselt wurde. Trotzdem wird die Werkstatt keine Schuld haben weils eig. nicht zu Inspektion gehört. Jedoch würde ich an deiner Stelle zur Werkstatt gehen und denen mal sagen, dass du enttäuscht bist von der Werkstatt und warum sie auf sowas nicht achten. Bei der Inspektion ist ja auch ein Grundcheck drin wie Kontrolle der Verschleißteile.


    MfG Nico


    Das Wort "eigentlich" existiert nicht. Entweder es gehört zur Inspektion oder eben nicht ;)


    Und genau das is nämlich die Frage, um die es sich hier dreht. Dass die Inspektion ein Werkvertrag gem. §631 ff. BGB ist, ist unstreitig, weil hier ein Erfolg geschuldet wird. Die Frage ist eben nur, ob der Zahnriemen regelmäßig auch zum geschuldeten Erfolg gerechnet werden kann oder nicht. Meiner Meinung nach, ist das der Fall, weil der ZR bei jedem Auto bei ca. 100.000km gewechselt werden sollte und die Inspektion genau bei dieser Kilometerleistung durchgeführt wurde. Der Mechaniker hätte also auf den ZR achten müssen und dann wär ihm aufgefallen, dass das Teil gewechselt werden muss. Er hätte den Threadersteller somit zumindest in seinem Gutachten darauf hinweisen müssen und das Teil dann ggf nach Rücksprache auch direkt tauschen müssen.
    Sofern der Threadersteller selber nichts davon wusste bis zum Schadenseintritt, kann man ihm auch kein Mitverschulden gem. §254 BGB vorwerfen.


    Schadensersatzanspruch gem. §§634 Nr.4, 280 Abs. 1 & 3, 283, 275 Abs. 1 BGB für das fehlerhafte Gutachten und gem. §823 Abs. 1 BGB für den defekten Motor wären damit gegeben.


    Vorausgesetzt die Annahmen stimmen alle soweit und ich hab mich in meinem Eifer grad nicht irgendwo ganz böse verhauen ;)

  • Hallo,


    Soweit ich weiß hängt es ab, welche Inspektion durchgeführt wurde. Bei Opel vertragswerkstätten gibt es unterschiedliche Inspektionen, die kleine, mittlere und grosse, die je nach gefahrenen km und alter abhängig sind. Wurde die grosse Insp. , wobei da der zahnriehmen mit inbegriffen ist, durchgeführt und der Zahnriehmen nicht gewechselt, dann wäre es möglich, das für die Werkstatt zumindest eine Teilschuld besteht. Ich würde an deiner Stelle aufjedenfall mal ein Gespräch mit deinem Anwalt aufsuchen.


    lg

  • Hallo,


    Bei Opel vertragswerkstätten gibt es unterschiedliche Inspektionen, die kleine, mittlere und grosse, die je nach gefahrenen km und alter abhängig sind.
    lg


    Ganz genau so sieht es bei Opel aus. Meine Freundin und ich fahren auch einen Meriva und Schwiegerpapa hat vor kurzem erst die große Inspektion (noch nicht ganz 90tKM gelaufen) bei unserem gemacht. Da gehören diverse Filter, Ölwechsel, Kerzen und eben auch Zahnriehmen + Wasserpumpe mit zu. (Schwiegerpapa hat bei Opel gelernt und arbeitet da immer noch, demnach stimmen diese Angaben auch zu 100%). Ich war bei der Inspektion bei und weiß, dass ein Zahnriemenwechsel beim Meriva aus Platzgründen nicht die angenehmste Arbeit ist - die Verkleidung im Motorraum ausbauen, Motor vom Halter abschrauben, etc. pp....
    Vielleicht hatte der Mechaniker einfach keine Lust dazu (was jetzt eine dreiste Unterstellung und lediglich eine Vermutung meinerseits ist). Habe jetzt auch eine Plakette unter der Motorhaube kleben wo drauf steht wann der Zahnriemen gewechselt wurde und wann er das nächste mal dran ist.


    Also wichtig ist: Welche Inspektion wurde gemacht? Wenn klar ist welche gemacht wurde/werden sollte nachschauen was diese beinhalten sollte und dann ggf. nochmal mit dem Anwalt deines Vertrauens Rücksprache halten. Normalerweise sollte ein fähiger Opelmechaniker aber wissen wann welche Inspektion an der Reihe ist.