ZitatAlles anzeigenOriginal von BlackFlag
Laut deutschem Tabakrecht gilt für den Verkauf von Tabakwaren:
- Verpackungspflicht (nur in durch die Steuermarke bestimmten Packungsgrößen)
- Kein Bundleverkauf (Nur Tabak/Tabakwaren, keine weiteren Waren wie Kohle, Feuerzeug, Melasse o.ä. in der gleichen Verpackung zum gesamtpreis)
- Preisbindung an den auf der Steuermarke angegebenen Preis
- Kein Rabatt oder Aufschlag!
den Link ich grade nicht zur hand, aber wurde hier im thread schon x-mal gepostet.
Vielen Dank!
Dann hoff ich mal auf Molassenrabatt ![]()