tabak ungeöffnet bei nichtgefallen zurückschicken

  • Der Tabak ist doch einfach nur, wie er laut Gesetz sein sollte oder sehe ich das falsch? Klar kann er ihn zurückgeben, jedoch finde ich den Grund nicht wirklich einleuchtend. Ich möchte natürlich auch feuchten Tabak haben aber es ist hier nunmal nicht erlaubt und nur ein "zufall" oder wie man es nennen mag.

  • ein zufall also...verstehe.


    dann ist das bei starbuzz und fantasia aber schon lange ein grosser und kontinuierlicher zufall, findest du nicht ? komischerweise scheint das seit jahren mit starbuzz zu funktionieren, immer knacke feucht und spitzensmoke. schon seltsam.....findet ihr nicht.


    nunja, jedenfalls schrieb mir der shopbetreiber soeben folgende mail:


    hallo herr pferdeheinz



    soeben haben wir den Tabak bekommen den sie uns unaufgefordert
    zurück geschickt haben. Das Steuerzeichen war gebrochen, also wurde die
    Packung geöffnet! Geöffnete Tabakpackungen dürfen wir grundsätzlich
    nicht zurücknehmen. Eine Rückerstattung ist somit ausgeschlossen. Wenn
    Sie für die Portokosten aufkommen werden wir gerne die Packung nochmal
    versenden!


    MfG


    ich weiss das das steuersiegel nicht zerrissen war, auf fruchtrauchdosen sind die nur leicht angeklebt, es ging beim öffnen höchstens die klebestelle am unteren teil der dose ab so das das steuerfähnchen frei hing und ich den deckel abnehmen konnte. habe den tabak optisch und haptisch begutachtet und kam eben zu dem entschluss das fruchtrauch ihre rezeptur von spitzensmoke zu bullshit verändert hat.


    was nun ?


    den weg zum anwalt mach ich mir gerne da kenn ich nichts !



    danke euch schonmal

  • Wie möchtest du denn beweisen das der Tabak ungeöffnet war? (war er ja eigentlich nicht...) Ansonsten wirst du wohl ehr nochmal draufzahlen müssen.....Kenne mich da juristisch nicht aus, aber ich denke du wirst denen das beweisen müssen.

  • Zitat

    Das Steuerzeichen war gebrochen, also wurde die
    Packung geöffnet! Geöffnete Tabakpackungen dürfen wir grundsätzlich
    nicht zurücknehmen.


    Zitat

    ich weiss das das steuersiegel nicht zerrissen war, auf fruchtrauchdosen sind die nur leicht angeklebt, es ging beim öffnen höchstens die klebestelle am unteren teil der dose ab so das das steuerfähnchen frei hing und ich den deckel abnehmen konnte.


    Der Händler behauptet ja auch nicht, dass das Diegel zerissen war, nur gebrochen (es versiegelt also nichts mehr).
    Fakt ist, dass du die Packung UND das Siegel geöffnet hast....


    Zitat

    den weg zum anwalt mach ich mir gerne da kenn ich nichts !


    Viel spaß und halt uns auf dem laufenden...

  • kein vernünftiger Anwalt wird sich dies er sache annehmen


    Reine Verarsche von dir !


    Solche kunden braucht kein Shop


    Profitreklamierer animieren die Shopsbetreiber immer weniger Kulant sein
    weil es ginge auch anders
    man kann sehr viel mit normalen Mailverkehr und reden erledigen

  • selbst dir als österreicher sollte es sich klar abzeichnen das der betreiber in diesem fall keine rückzahlung leisten wird.


    und worum es hier geht spielt keine rolle, es geht um den sachverhalt, allenfalls der streitwert könnte ein grund sein daraus keinen juristischen vorfall zu machen. ich hab auch schon starbuzz dosen bekommen wo das siegel nicht an deckel UND dose klebte sondern frei hing. keine grosse sache.

  • Eine abgelöste Steuermarke sehe ich persönlich auch als Grund die Rücknahme zu verweigern. Über alles weitere wird Dich ja Dein Anwalt aufklären und Du kannst uns dann hier berichten. Siegelbruch liegt auch beim Ablösen eines Siegels vor, dafür muss es nicht zerstört werden.
    Ich finde es eher beruhigend das Shops so reagieren, ich möchte keinen tabak geschickt bekommen den irgendjemand schon geöffnet hat, theoretisch könnte da alles mögliche reingemischt worden sein.

    -keine Signatur-

  • Hmm dafür sollte meinen einen Zeugen haben beim öffnen des Pakets.


    Fakt ist, die Dose wurde geöffnet, was schon ein Grund ist, den Rücknahme nicht zuzustimmen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder seinen Tabak zurückschicken würde, nach dem er die Packung geöffnet und festgestellt: NÖÖ der ist mir nicht feucht genug..
    WTF??


    Die könntest auch in die Umverpackung/Plastikverpackung des Tabaks womöglich mit "Giften" oder ähnlichem versehen haben.

  • Sorry, wenn ich das so sage, aber diesen Thread zu lesen hat mir wichtige Minuten meines Lebens geraubt, daher werde ich nun trotzdem antworten, auch wenn das absolut selbsterklärend ist hier alles.


    Du hast das Siegel "abgelöst" oder was auch immer, wissentlich die Dose also geöffnet.
    Nun versuchst du TROTZDEM sie zurückzugeben, OBWOHL! du dir der 5% Regel UND der Öffnung bewusst bist.


    Hierbei wird dir wohl nur ein Anwalt helfen, der wittert, dass man bei dir gut Kosten abgreifen kann. ;)


    Im Zweifelsfall: Dieses Forum ist NICHT gesperrt, der Betreiber des Shops könnte diesbezüglich mit... sagen wir... "Glück"
    auf diese Seite treffen und in dem Falle wohl ihre Beweise einholen.
    Hoffen wir, dass es er es in dem Fall dabei belassen würde, statt eine Gegenanzeige zu erstatten.


    Wenn das Siegel NICHT verändert wurde, wäre das alles wohl anders.
    Aber in dem Fall bist DU leider verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass du die Packung im nicht geöffneten Zustand zurückgesandt hast.


    Raziel out!

    "If you are good at something never do it for free." - Joker

    Einmal editiert, zuletzt von BlackRaziel ()

  • Glaub mir spar dir den Stress und die Nerven und rauch dir ne :blubber: .


    Du wirst da nicht weit kommen außer das du nen Haufen Kohle in den Sand setzt. Mit der Kohle kannse dir 2 KG Starbuzz kaufen die du da raus kloppst.


    Hau mal den Link vom Shop rein? Finde nichts darüber =/



    MFG


    Martin

    Erfolgreich gehandelt mit : Pinky , Brococico , Noaim90

    Negativ gehandelt mit : ---

  • Also, ich weiß nicht genau wie der Sachverhalt ist, wenn die Steuermarke bereits bei Gefahrenübergang, also wenn ihr das Paket auf macht und die
    Marke beschädigt oder halb ab ist etc. Ob das ein Sachmangel oder sonst was ist, jedenfalls interessant und sollte mal von "vollständigen Juristen" geklärt werden.


    Jedoch sehe ich das so, du hast die Dose geöffnet, und die Steuermarke hat, wenn auch nur leicht gehalten.
    Somit hast du ganz klar Siegelbruch begangen.
    Finde schon ziemlich dreist sich jetzt noch auf etwas berufen zu wollen.



    Sammelbestellungen von: aGe +++

  • das mit den 40€ is absoluter schwachsinn...

    Kannst du mir sagen, wie man mit so einer Überzeugung fälschlicherweise meine richtige Aussage als falsch darstellen kann? ... Ganz ehrlich wenn man keine Ahnung hat einfach die... <- trifft hier sowas von zu...