meines Wissens kannst Du einen Ersatz lt. BGB nur Zug um Zug verlangen..hier wäre der erste Zug das defekte Teil zurückzuschicken..den Zustand kann man ja mit Fotos und Zeugen dokumentieren.
Zu-um-Zug Leistung: Anwalt Kiel
Ich glaube, das gilt aber nur, wenn (in diesem Falle Shisha-Nil) auch bereit wäre, die Leistung zu erbringen (also eine Ersatzbowl zu verschicken?) Ob ein Gutachter anhand von Fotos erkennen kann, wer für den Schaden verantwortlich ist, ist auch fraglich. Deswegen meine Überlegung, den Shop einfach in Verzug zu bringen. OK... wenn sie reagieren und sagen: "Bitte schicke uns die defekte Bowl zu"... dann könnte man darüber nachdenken. Reagiert der Shop allerdings gar nicht, ist er automatisch im Verzug.