Überblick über die gesetzliche Situation?

  • Nicht böse sein, wenn das irgendwann schonmal lang und breit diskutiert wurde, aber ich habe beim stöbern im Forum nichts wirklich aufklärendes gefunden...




    Ich würde gerne mal wissen, was alles legal ist und was nicht (bzgl. originalem Tabak mit über 5 % Feuchtigkeit).


    Einfuhr: Ok, das steht im Sticky, ist bis zu einer niedrigen Grenze erlaubt, bei größeren Mengen muss man an den Zoll zahlen. Aber beschlagnahmt wird der Tabak nicht, also ist der Import ja nicht wirklich verboten !?


    Verkauf und Zugänglichmachung: Afaik nicht erlaubt, aber im Forum wird trotzdem fleißig gehandelt. Gibts da einen Unterschied zwischen privatem/kommerziellem Verkauf?


    Besitz und Konsum: Denke mal, dass das legal ist, wenn man ausdrücklich 250g einführen darf, wird man sie auch rauchen dürfen. Aber was ist, wenn man daheim ein ganzes Tabaklager hat?

    From green to red our days pass by
    waiting for a sign to tell us why.
    Collect some stars to shine for you,
    and start today cause there are only a few.


    Erfolgreich gehandelt mit:
    http://www.shisha-forum.de/user/23581-ferox/Ferox, Mannheimer, preloader, Helm, jazzster, dunehero

  • also erstmal , darf der zoll deinen tabak nicht beschlagnahmen , außer du hast so viel bestellt , dass sie denken , du betreibst gewerblichen handel . wenn du den tabak einmal hast kann ihn dir auch niemand mehr nehmen . generell würd ich nicht mehr als 4kg bestellen , da wirds bei manchen zollstellen schon eng , vllt nehmen sie ihn dir ab .

    Elitärer Tangiersraucher mit Hang zur Stahllunge


    Stay aalig :D

  • Zitat

    Original von Knolli
    also erstmal , darf der zoll deinen tabak nicht beschlagnahmen , außer du hast so viel bestellt , dass sie denken , du betreibst gewerblichen handel . wenn du den tabak einmal hast kann ihn dir auch niemand mehr nehmen . generell würd ich nicht mehr als 4kg bestellen , da wirds bei manchen zollstellen schon eng , vllt nehmen sie ihn dir ab .


    ok, für die Sache mit dem Zoll gibts ja nen Sticky, da hab ich auch gelesen, dass erst Mengen, die gewerblichen Handel implizieren, strafbar sind.


    Aber bis zu welchen Mengen ist es z.B. erlaubt, Original-Tabak an andere zu verkaufen? Und was wäre, wenn die Polizei von dem Verkauf mitbekommt und wissen will, ob der Tabak verzollt ist? Oder wenn ich einfach nur Original-Tabak besitze und die Grünen wissen wollen, wo ich den herhabe?

    From green to red our days pass by
    waiting for a sign to tell us why.
    Collect some stars to shine for you,
    and start today cause there are only a few.


    Erfolgreich gehandelt mit:
    http://www.shisha-forum.de/user/23581-ferox/Ferox, Mannheimer, preloader, Helm, jazzster, dunehero

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Gonzo ()

  • bin schon wieder in einem Post auf interessantes Halbwissen gestoßen:



    gibts hier wirklich niemanden, der sich mit der rechtlichen Lage auskennt und mal sagen kann, was Sache ist?

    From green to red our days pass by
    waiting for a sign to tell us why.
    Collect some stars to shine for you,
    and start today cause there are only a few.


    Erfolgreich gehandelt mit:
    http://www.shisha-forum.de/user/23581-ferox/Ferox, Mannheimer, preloader, Helm, jazzster, dunehero

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Gonzo ()

  • Zitat

    Original von Dr. Gonzo
    bin schon wieder in einem Post auf interessantes Halbwissen gestoßen:



    gibts hier wirklich niemanden, der sich mit der rechtlichen Lage auskennt und mal sagen kann, was Sache ist?


    leider ist die rechtliche Lage nicht eindeutig geklärt, da teilweise Ermessenssache. viel klarer als hier gesagt geht es nicht

    Einmal editiert, zuletzt von nimuh ()

  • Zitat

    Original von nimuh


    leider ist die rechtliche Lage nicht eindeutig geklärt, da teilweise Ermessenssache. viel klarer als hier gesagt geht es nicht


    Die Ermessenssache geht bis zu 10 kg, ich hab mich neulich mit nem Zöllner unterhalten.


    Ermessenssache heißt aber, dass es einen Spielraum gibt, soll heißen lieber davor beim Zoll anrufen und das abklären, denn wenn der eine Zöllner eine Sammelbestellung (10 kg Paket) akzeptiert kann der Andere 2 kg schon als gewerbliche Menge einstufen.

  • ok, was die Importmenge, ab der gewerblicher Handel unterstellt wird, betrifft, weiß ich jetzt etwas. danke euch.


    Zu Kauf, Konsum, Besitz, nicht kommerziellerm Verkauf und sonstiger Zugänglichmachung weiß ich jetzt aber leider immer noch nicht viel mehr :(

    From green to red our days pass by
    waiting for a sign to tell us why.
    Collect some stars to shine for you,
    and start today cause there are only a few.


    Erfolgreich gehandelt mit:
    http://www.shisha-forum.de/user/23581-ferox/Ferox, Mannheimer, preloader, Helm, jazzster, dunehero

  • Find ich ganz interessant, dass du mich als halbwissend darstellst. Wenn ich halbwissend bin, dann ist das hier jeder andere auch.


    Der Verkauf ist (wie gesagt) schon erlaubt, aber nur im privaten Rahmen. Wer ständig ungeöffneten Tabak verkauft, verkauft nicht mehr privat und das ist somit nicht legal.


    Besitz und Konsum sind natürlich erlaubt. Wenn man allerdings mehrere Kilogramm (vorzugsweise ungeöffneten) Tabak zu Hause stehen hat, kann davon ausgegangen werden, dass dieser nicht zu Eigenkosumzwecken vorhanden ist.


    Der Staat beschäftigt sich explizit mit Wasserpfeifentabak noch nicht so lange, sodass einige Dinge nicht ganz klar sind. Man erlebt das doch schon, wenn man sich die ganzen "Zollgeschichten" im Forum anhört: Bei dem einen gibt es Probleme, weil "explosionsgefährliches Glycerin" im Tabak enthalten ist, beim anderen müssen erst einmal Proben in ein Labor eingeschickt werden. Manche Beamte wissen einfach nicht, was die Sach- und Gesetzeslage ist.


    Zum eBay-Verkauf:
    Man sieht doch, in welchem Rahmen da der eine oder andere User Tabak verkauft. So viel kann man legal nicht einführen, außerdem wird nie ein Einfuhrabgabenbescheid oder ein Siegel gezeigt - somit ist von illegal eingeführtem Tabak und illegalem gewerblichen Handel damit auszugehen. Wer Schmuggelware kauft, macht sich ebenso strafbar.



    MfG
    The Enemy

  • Zitat

    Original von The Enemy
    Find ich ganz interessant, dass du mich als halbwissend darstellst. Wenn ich halbwissend bin, dann ist das hier jeder andere auch.


    sry, dass das so rübergekommen ist. Ich meinte eher, dass dieser eine Satz nicht die ganze Wahrheit sein kann, nicht dass du keine Ahnung hast ;)


    Danke, dass du trotzdem so ausführlich geantworet hast. Also würde ich doch kein Problem bekommen, wenn ich ein Päckchen Tabak zum Eigenkonsum kaufe !? Auch nicht, wenn ich weiß, dass die Aktivität des Verkäufers illegal is?


    Ja, ich bin penetrant. Aber ich will einfach wissen, woran ich bin und Recht hat mich schon immer interessiert :D

    From green to red our days pass by
    waiting for a sign to tell us why.
    Collect some stars to shine for you,
    and start today cause there are only a few.


    Erfolgreich gehandelt mit:
    http://www.shisha-forum.de/user/23581-ferox/Ferox, Mannheimer, preloader, Helm, jazzster, dunehero


  • wenn du tabak von jemanden kaufst der den tabak nicht versteuert also verzollt hat
    begehst du eine steuerhinterziehung und machst dich dadurch auch starfbar


    Ich werde der Steuerhehlerei bezichtigt.

    8)