Beiträge von PatchyFog

    Klingt ja auch sehr logisch und naheliegend. Aber ohne Insiderwissen bleibt es Rätselraten. Wenn er die Produktion absichtlich so bestellt haben sollte, müsste ihm gleichzeitig klar sein, welches Risiko er eingeht. Im Zweifel Bußgeld und Beschlagnahme/Vernichtung. Wie schon gesagt, ob eigener Fehler oder unverschuldet - es geht da wahrscheinlich um richtig satte Patte. Da tritt in beiden Fällen mancher eher die Flucht nach vorne an, als alles zu bestätigen und auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

    Genau. Schade übrigens, dass Hookah-Burdar seit langem nicht mehr aktiv ist. Bei ihm ging es ja ausnahmslos um die traditionellen Shishas. Da hat Spanien mit der Nähe zu Marokko, Tunesien und Ägypten und sogar zollfreiem Versand aus Israel schon einen satten Lagevorteil...

    Mal sehen, ob diese Einstufung, die jeden Kauf von ausländischen Händlern verhindern würde, wirklich relevant ist. In Berlin ging man aus dem Stand eher davon aus, dass die derzeitigen Probleme an regionalen Lebensmittelbehörden liegen. Da kommt aber noch eine Erläuterung zu den wesentlichen Fallkonstellationen.
    Hätten die Zollämter den Kauf bei ausländischen Versendern schon immer als unzulässig angesehen, wäre das Eröffnungsposting hier mit den Rechenbeispielen inklusive Versand ja eigentlich überflüssig...

    Kann sein, kann auch nicht sein. cippolino hat ja schon auf die Produktionsbedingungen hingewiesen. Manche Handwerksbetriebe in der Türkei, Ägypten oder Indien sehen aus wie Bruchbuden aus dem Mittelalter - und seit dem weder renoviert noch aufgeräumt. Trotzdem können dabei sahnemäßige Produkte herauskommen. Deutsche High-Tech Präzision und enge Fertigungstoleranzen darf man allerdings nicht erwarten.

    Dabei geht es aber auch hauptsächlich um Steuerhinterziehung, und das ist so auch sinnvoll.


    Jau! Wohingegen der "privat" eingeführte Tabak in der Politik wohl den alten "Butterfahrten-Ruf" hat, also kostenlose Einfuhr in Freimengen. Würden die Schatzmeister davon ausgehen, dass hier saftige Steuern in die Kasse kommen, wärs wie bei den Zigaretten. Erhobener Zeigefinger, große Gefahr, aber trotzdem nicht verboten, weil der Staat die Tabaksteuer einfahren möchte. Wo der Aufkleber sagt: "Rauchen gefährdet die Gesundheit" würde Schäuble lieber lesen: "Nichtrauchen schadet dem Steueraufkommen und verhindert den Bau neuer Schulen und Straßen"... :pfeif:

    Meint ihr das hat was mit der großen Starbuzz Lieferung aus Polen zu tun, dass die jetzt neuerdings so scharf auf Wasserpfeifentabak sind???

    Nein, gegen den gewerblichen Import und Verkauf von feuchtem Tabak wird seit vielen Jahren angegangen. Die Zoll-Website ist voll von Meldungen über Razzien, Beschlagnahmungen und Kontrollen von Shisha-Bars.


    Jetzt geht es uns privaten Konsumenten immer mehr ans Leder.


    Nächste Woche können wir ja mal vergleichen - ich bekomme noch eine ausführliche Stellungnahme aus Berlin.

    Ohne die Schädlichkeit der Rauchens herunterspielen zu wollen - das liegt eher an den immer aktiver werdenden Gutmenschen, die meinen, ihr naiv-philosophisches Weltbild allen anderen aufzwingen zu müssen. So gerne ich "Bio" esse - ich hoffe, ich kann noch die letzte Currywurst schnappen und auswandern, bevor wir alle drei mal täglich festgeschnallt und rein vegetarisch zwangsernährt werden... :peitsch:


    :ironie: :ironie: :ironie:

    Schade! :cry: Gerade den Pipe hatte ich auf der Liste. Vielleicht kriege ich irgendwo noch eine alte Charge. Hat die "überfüssige" Produktion eine Chargennummer oder ein Haltbarkeitsdatum?


    BTW: Ich will das heftige Verhalten des Importeur hier nicht ansatzweise in Schutz nehmen. Aber schon mal dran gedacht, dass dem vielleicht der Kittel brennt? Im Zweifel sitzt er auf einen Lager voller Ware, die er eigentlich nicht mehr abverkaufen dürfte. Und die der Hersteller wahrscheinlich nicht zurück nimmt.
    Würde er auf seiner Homepage die Feuchtigkeit bestätigen, könnte er auch gleich einen Ausdruck an die nächste Aufsichtsbehörde schicken. Zusammen mit seiner Kontonummer für mögliche Bußgelder und der Frage, wann der Container gebracht wird, in den er seinen Sondermüll dann kloppen kann...

    Hab's jetzt gelesen. In dem Urteil geht es darum, dass dieser bestimmte Oraltabak, anders als Rauch- und Kautabak, komplett verboten ist (seit langem). Da gibt/gab es wohl nur eine Ausnahme für Schweden.


    Das Gericht sagt: Es reicht, dass der Absender im Ausland gewerblich tätig ist. Sonst liefe das Verbot leer, wenn Händler im Inland nichts an Privatpersonen abgeben dürfen, Versender aus dem Ausland aber schon. Internetversandhandel ist heute Standard. Das Inverkehrbingen / Verbringen beginne deshalb schon an der Grenze.


    Das Dilemma des Klägers, der diesen Oraltabak bestellt hatte: Offenbar dürfen in den USA seit 2010 keine Privatpersonen mehr Tabakerzeugnisse per Post ins Ausland verschicken. Nur noch Firmen. Damit wäre es dann immer "gewerblich" in Verkehr gebracht. Wenn das so übertragen wird, sähe es düster mit Shishatabak aus den USA aus.


    Scheinbar gibt es noch Ausnahmen, wenn ein Shisha Tabak in anderen EU-Ländern legal hergestellt würde. Das traf in diesem Fall nicht zu, weil dieser Oraltabak wohl in allen EU-Ländern verboten ist. Wäre beim Kriterium 5% Feuchtigkeit anders, weil diese Beschränkung nicht europaweit gilt. Aber_ leider kommt der ganze schöne Tabak von Drittländern.
    Jetzt sage ich mal frech: Was wäre, wenn feuchter ausländischer Tabak in einem EU-Land "hergestellt" würde? Irgendeine zulässige Form der End-Verarbeitung?


    Wenn die 5%-Hürde bei der Feuchtigkeit denselben Stellenwert hätte, wie das ausdrückliche Totalverbot dieses komischen Oraltabaks, ja dann sähe es düster aus. (Aus USA nur noch als Reisemitbringsel und ansonsten nur von Privatpersonen verschickt....) Ist in dem Gesetz-, Verordnungs- und Anlagengewusel kaum zu durchblicken...


    Zitat

    Das macht der deutsche Zoll schon immer so, letztendlich bleibt nur die
    Klage, die wohl die meisten privaten Importeuere scheuen. Andere
    europäosche Zollämter unterscheiden hier sehr viel großzügiger zwischen
    privater und gewerblicher Einfuhr. Für den deutschen Zoll ist alles
    gewerblich, was ein ...

    Habe ich bisher anders erlebt. Brav Zoll & Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, und gut. Trockene US-Pfeifentabake und "Feuchte". Meine Sachen waren auch nie Sammelbestellungen. Hätte dann im Nachinein ja eine echte Glückssträhne gehabt.

    Das "Vorläufige Tabakgesetzt" heißt schon seit 1974 so. Die letzte Änderung war offenbar im Mai 2013.


    Bisher galt das gewerbliche Inverkehrbringen nur für Händler. Entweder hat der Zoll das nicht kapiert, oder die wollen/können jetzt darunter verstehen, dass ein Händler aus dem Ausland gegen Bezahlung etwas hierher schickt.


    Habe gerade dieses aktuelle Urteil zur Einfuhr von Snus Oraltabak gefunden. Da wird so einges mit abgehandelt. Muss ich in Ruhe durchlesen.

    War das der letzte DDR-Grenzer? Grundsätzlich steht gegenüber jedem staatlichen Handeln ein Rechtsmittel zur Verfügung. Wer das als Zollbedamter nicht weiß – oder wissen will, verfügt nicht einmal über die simpelsten Grundkenntnisse. :wand:


    Was meinst du was los wäre, wenn derselbe Zöllner eine Kiste Original-Rolexuhren zur Verschrottung gäbe, weil er meint, Rolex seien immer nur Fälschungen. Kein Rechtsmittel ??? Wohl eher für den Zöllner keine Rente ;-)


    Beim nächsten Mal freundlich darum bitten, dass er dir diese Aussage kurz schriftlich gibt. Wenn er dann fragt, wozu, sagst du nur: Prüfung von Dienstaufsichtsbeschwerde und Amtshaftung :pfeif:


    Probleme gibt es – Urteil vom VG Augsburg - natürlich beim gewerblichen Inverkehrbringen. Bei dir ist es zur privaten Verwendung. Es sei denn, die Mengen sind zu groß. Außerdem handelt es sich um ein Genussmittel, das in genau dieser Form in anderen europäischen Ländern problemlos zu erwerben ist. Und auch in anderen Bundesländern privat eingeführt werden kann, wie du es schon selbst getan hast. Es sind ja keine dubiosen selbstgemachten chinesischen Heilmittel, wie eingelegte Schlangen… War dein Tabak OVP von einem bekannten Hersteller oder eine Eigenmischung/Hausmarke (dann könnte es vielleicht anders wirken).


    Persönlich würde ich einen schriftlichen Antrag auf Herausgabe/ Einfuhrabwicklung einreichen. Mit obigen Argumenten (privater Verbrauch, in übriger EU zulässige Markenware, problemlose Einfuhr in anderen Bundesländern). Und Hinweis, dass du bei Ablehnung eine detaillierte Begründung mit allen zugrundeliegenden Rechtsvorschriften erwartest, um ggf. dagegen vorzugehen. Ob die sich dann immer noch die Arbeit antun wollen… Nur bitte nicht schon als Beschwerde oder Widerspruch betiteln. Nicht dass die dann noch Gebühren für die weitere Ablehnung haben wollen.

    Also auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du zu deinem MacBook™ eine original iHookah™ benutzt, und nach erfolgreicher Registrierung mit der kostenpflichtigen App iSmoke™ synchronisierst. :hail:


    Ohne diesen Double-Apple-Obolus™ raucht dir alles ab. :whistling:

    Falls der Shop immer noch einen Hinweis hat, obwohl der Chef wieder gesund ist, kann das sogar für besondere Verlässlichkeit stehen. Dann bleibt Zeit, die liegengebliebenen Aufträge abzuarbeiten.


    Aus einem ganz anderen Hobby kenne ich das Gegenteil. Angesehener britischer Shop, bester Kontakt. Dann wurde ein Inhaber krank, fiel wochenlang aus - aber das Shopsystem sammelte munter weiter Bestellungen. Die türmten sich so auf, das der Inhaber nun nicht mehr nachkommt, weder die Altbestellungen schafft, noch die neuen (weil der Web-Shop ja immer noch munter weiter macht). Er antwortet auf nichts mehr. Ob geliefert wird ist Glückssache. Wartezeiten von mehreren Monaten ohne Antwort. Shitstorming in den Fachforen und jede Menge PayPal-Stornierungen. Der Ruf des Briten ist ruiniert.


    Da ist es tatsächlich besser, erst klar Schiff zu machen, die Kunden zu informieren und danach wieder richtig loszulegen. Dafür hat jeder Verständnis.

    Entleeren geht wie beim richtigen Aquarium per Schlauch. Schlauch rein (natürlich keinen Shisha-Schlauch :D ), kurz ansaugen und es fliesst ab. Hauptsache der Eimer steht dann deutlich unter dem Aquarium.
    Ein lose aufgelegter Deckel wird kaum dicht halten. Sonst bräuchte eine Shisha ja weder Gewinde noch Dichtung, wenn die Rauchsäule nur schwer genug wäre...

    Wow, kopieren die sogar schon den Zipperaufdruck und verpacken "wie original" ? Dann muss da eine ganz schöne Maschinerie dahinter stecken. Oder die "Piratenware" kommt tatsächlich vom Hersteller. Gab es schon mit Markentextilien aus China. Da wurde dann noch eine Extra-Schicht "schwarz" auf eigene Rechnung gefahren...

    Okay, bein Originalbeutelchen sollte auch originaler AF drin sein. Der ist kaum nachträglich befüllbar und im Zweifel für Fälscher zu aufwändig zu kopieren. Hatte es mißverstanden - es gibt halt einige, die sich aus dem Netz Standardzipper schicken lassen oder deren AF-Päckchen einen billig-eingetüteten Inhalt haben. Gefälschte Kartonverpackungen sind ja vergleichsweise leicht herzustellen.
    Dann wohl doch eher schlechte Produktion?