Beiträge von PatchyFog

    Die Alternative bei perfekt synchonisierten Behörden wäre allerdings:


    1 x für 5 Euro zum Zoll fahren und sobald der Zöllner sagt: "Lebensmittelbehörde" das Paket zurückschicken. Weil eine richtig informierte LMB dann ja immer den Inhalt prüfen und die Herausgabe ablehnen würde.


    Nicht schön, aber besser so 5 Euro mehr bezahlen und mehr Zeit aufwenden, als zukünftig gar keinen Tabak bestellen zu können...

    Cool! Da wissen gleich zwei Behörden nichts mit ihren Kompetenzen anzufangen. :rofl: :rofl:


    Der Zoll schickt es zur Lebensmittelbehörde, weil es nicht auf "privaten Gebrauch" ankommt, sondern nur auf den Inhalt.
    Und die Lebensmittelbehörde prüft den Inhalt nicht, weil er ja nur zum "privaten Gebrauch" ist...


    Glücklicherweise scheint von denen auch keiner nach dem Sinn oder besser Unsinn zu fragen.
    Motto: Wir sind doch irgendwie tätig geworden. Stempel. Abheften. Vergessen.


    Da sollte man lieber nicht weiter fragen und diesen Bürokraten-Ping-Pong mitspielen :D


    Wenn das woanders genauso ist, funktioniert der Vorschriften-Dschungel ja zu unseren Gunsten!

    Danke für die Info! Na, da hat es sich der Zoll aber einfach gemacht.


    Schon die angebliche Gleichstellung von Reise und Versand stimmt so nicht. Da gibt es schon im Gesetz deutliche Unterschiede.


    Laut Tabakgesetz darf nicht ins Land verbracht werden, was gegen Lebensmittelvorschriften verstößt.
    Aber § 47 Abs. 2 des VTabakgesetzes hat eine 10-Punkte-Liste von Ausnahmen. Darunter:


    - Reisebedarf innerhalb der abgabenfeien Mengen
    - InVerkehrsmitteln mitgeführte Waren zum eigenen Gebrauch
    - PrivateGeschenksendungen zum eigenen Gebrauch.


    Weil Kaffee, Schnaps und Tabak die all-time-classics beim Zoll sind, hätte man das da schon wissen können...

    Eben. Es macht schon einen Unterschied, ob ich mich nur aus Interesse erkundige, oder eine Sendung herausgegeben haben möchte. Dummerweise können Behörden ihre Entscheidungen unter Umständen auch widerrufen. Ähnlich wie bei einer Polizeikontrolle. Nur weil sie einen nach kurzem Blick in den Kofferraum weiter winken, heißt das nicht, dass sie einen nicht gleich darauf wieder stoppen können. Und diesmal den Wagen wegen mangelnder Sicherheit aus dem Verkehr ziehen. Weil ihnen beim Hinterherschauen etwas anderes aufgefallen ist...


    Zur Not frag' nach, welche Lebensmittelbehörde das bearbeitet hat, und melde dich später bei denen direkt. Was du inzwischen in gutem Glauben verbraucht hast (natürlich alles), kann dir niemand mehr wegnehmen...

    Die Vollmessing-Versionen sehen gar nicht schlecht aus. Und weil Julyano zugleich Einzelhandel macht, könnte ich ja nachfragen. In Spanien liegen die bei knapp 90 Euro. Da sagt meine abgemagerte Geldkatze allerdings: Warte erstmal ab, bis die Faridas angekommen sind... :rolleyes:

    @ all: Danke für den Zuspruch!


    @ Mumpen1: Ich weiß deine Selbstlosigkeit zu schätzen :D


    @ Odyon: Das macht Mut! :) Der intensivere Geschmack kann aber auch von einer - ich sag’s mal untechnisch – „Nachreifung“ kommen.
    Hast du den 2006er AF noch angefeuchtet?


    Im Moment teste ich den neuen AS Honey. Dann habe ich einen besseren Vergleich. Den alten musste ich doch noch etwas nachfeuchten. Ich denke, morgen dürfte er okay sein.
    Wobei ich schon jetzt sagen kann, dass der „neue“ so lasch schmeckt, wie er riecht. Habe den in der Kaya large masta. Mit 3 halben Tom Coco grün auf der Folie.


    :D :D EDIT: Hab's ausprobiert! Hat sich gelohnt. Bericht kommt in eigenem Post, sobald ich hier wieder "auf mich selbst" antworten kann.

    Gratulation! :thumbup:


    allerdings würde ich da morgen nicht zu intensiv nachbohren wegen einer schriftlichen Erklärung. Nicht das sich dann jemand absichern will oder muss und am Ende ein ganz anderes Ergebnis rauskommt. Gerade weil "dein" Zoll im ersten Anlauf geblockt und dir das vorbereitete Infoblatt gezeigt hat.


    Interessant wäre die Begründung der Lebensmittelbehörde, falls die nicht nur kommentarlos "freigegeben" draufgestempelt haben. War der spezielle Tabak "trocken" genug oder sagen die: "private Konsumenten bringen nichts in Verkehr"? (Das hatte zumindest ein Verwaltungsgericht ja anders gesehen..)
    Im Zweifel: erst mitnehmen und später genauer fragen.

    Bin auf der El Nefes-Großhandelsseite zufällig auf die Marke "Khalebbo" gestoßen.


    Khalebbo


    Sind das syrische? Julyano hat sie scheinbar nicht im Vizipipa-Shop. Habe sie im Netz bisher nur bei einem Spanier gefunden. Leider ist mein Spanisch nicht besser als mein Ungarisch...

    leider ist Porto sehr hoch 25 € per UPS

    Sogar 27,50 € (22 Pfund nach heutigem Kurs). Dennoch würde ich auch eher da bestellen, wenn's eine KM sein soll und Julyano ausverkauft ist. Die Auswahl ist riesig.


    Julyano führt KMs übrigens immer noch auf seiner Großhandelsseite El Nefes Wholesale Store. Preise und Verfügbarkeit sind dort aber nur für eingeloggte Händler sichtbar...

    Ein paar Rechenbeispiele über den groben Daumen. Die einzelnen Modelle und Ausstattungen sind ja sehr unterschiedlich.


    Eine große KM Trimetal läge in den USA inkl. günstigem Versand per US-Mail bei ca. 150 Dollar (z.B. Hookahjohn). Wenn Händler nur per UPS verschicken, kann‘s heftig teurer werden. Günstiger Versand heißt oft: per Schiff und kann dann schon mal 3 Wochen dauern. Der Preis wäre beim schwachen Dollar momentan so bummelig 110 Euro (Kurse können da schnell schwanken). Dazu käme beim Zoll noch mindestens 19% Einfuhrumsatzsteuer. Wobei diese Steuer immer auf den Gesamtpreis, also Kaufpreis + Versand anfällt. Insgesamt also 130 Euro aufwärts.


    Der britische Shop käme auf knapp 90 Pfund für eine Trimetal + 22 Pfund Versandkosten, also auf knapp 140 Euro insgesamt. Keine Einfuhrabgaben, weil EU.


    Bei Vizipipa in Ungarn läge eine 86 cm Trimetal bei knapp 90 Euro plus 10 Euro Versand. Insgesamt also etwa 100 Euro bei gleichzeitig schnellster Lieferzeit. Wenn sie denn vorrätig wären... Ich würde Julyano kurz anmilen, ob er den KM-Verkauf eingestellt hat oder kurzfristig Nachschub kommt.

    Das hat man davon, wenn man sich in die hinterste Ecke des Dachbodens wühlt. In einem Umzugskarton lag eine Leiche. Eine Mumie. Ein toter Sultan – oder steckte doch noch Leben drin?


    Eine Packung Al Sultan "Honey Flavour" aus meiner Anfangszeit, Frühjahr 2007.
    Haltbarkeitsdatum: November 2007
    Noch im original Blisterbeutel.


    Also erst einmal vorsichtig abgetastet. Hart – aber die neueren AS waren ja auch deutsch-trocken. Als Tabakpfeifenraucher kenne ich uralte Mischungen, die bei luftdichter Verpackung Jahrzehnte überleben und für teures Geld verkauft werden. Das ist der Vorteil von trockenem Tabak.


    Neugier siegt – und mit Todesverachtung machte ich das Beutelchen auf. Die scheinbare Mumie aus dem Papier gewickelt – und mir schlägt keine Fäulnis, sondern extremer Honiggeruch in die Nase. Lecker! Mit immer noch ähnlicher Feuchte, wie der aktuelle Al Sultan. Allerdings schien der Zucker auskristallisiert zu sein, wie bei älterem Honig. Und dunkel. (Pfeifentabak kann in der Dose auch nachfermentieren).


    Hier der Vergleich mit einem Al Sultan Honey Flavour, den ich vor kurzem bei Sheesha24 kaufte (wie übrigens auch den 2007er. (Die Rechnung war noch im Umzugskarton. Auch Akten sind halt unverwüstlich.) Seht selbst:



    [Blockierte Grafik: http://www.image-hoster.de/files/0626cbe3ab935ff77e6d343ad.jpg]





    Beide Tabake, den 2007er und den 2014 gelieferten, habe ich mit 2TL Glycerin angefeuchtet um den "Block" auseinander zu bekommen.
    Interessant: Beim 2007er war das Haltbarkeitsdatum aufgedruckt. Beim kürzlich gekauften war das Feld leer. Kann also nicht sagen, ob der "neue" aus 2014 oder früher ist...
    Preis vor gut 6 Jahren: 3,90 €. Heute kostet er 4,90 €...


    Nach einer guten Woche riecht der "uralte" Sultan immer noch weitaus kräftiger und aromatischer als sein Nachfolger. Probiert habe ich den Methusalem allerdings noch nicht. Sollte ich mich trauen - oder es lieber lassen?

    Naja, nach dem Grundsatz "Drei Juristen - 5 Meinungen" kommt es bei Sachen, die den Lebensmittelvorschriften nicht genügen, noch nicht mal auf das "gewerblich" an. In der Entscheidung über den gescheiterten Import von Snus-Tabak führt das Verwaltungsgericht Regensburg im Februar 2014 aus, dass schon das einfache "Verbringen" nach Deutschland verboten sein kann. Also nur das "Ins-Land-Bringen", unabhängig von der Motivation.Weil bei der Alternative "Inverkehrbringen" (durch Auslieferung der Sendung an einen Konsumenten) dasselbe Endergebnis herauskam, haben sie offen gelassen, welche von beiden die rechtlich einschlägige Alternative wäre. Wie sich halt Juristen gern um Entscheidungen drücken...


    Im Endeffekt liegst du natürlich richtig. Solange für "Reisende" Ausnahmen gelten, bleibt das Reisemitbringsel Shisha-Tabak- hoffentlich - außen vor, egal ob nun das reine "Verbringen" oder das "Inverkehrbringen" unzulässig ist... Es sei denn, der Tabak wird als noch gefährlicher eingestuft...



    Was vernebelt mehr als ein feuchter Tabak plus 10 TL Glycerin? - Jede juristische Argumentation... :rolleyes:

    Jau, sind zwar "nur" interne Anweisungen, also keine Gesetze oder Verordungen. Aber sie bestimmen das tatsächliche Verhalten der Behördenmitarbeiter. Wenn's gegen Gesetze verstößt, hilft nur die Klage. Das Risiko richtig einzuschätzen, hängt wieder von den rechtlichen Wertungen hinter den Verwaltungsanweisungen ab...


    Bin trotzdem gespannt, ob das bislang nur regional für unseren Tabak geregelt wird und was noch in der Pipeline ist... Ob sich das nur auf den Versand bezieht, oder auch auf die Reisemitbringsel ausdehnen soll...


    Vielleicht sollten wir uns von einem Mini-Staat einen Diplomatenstatus verpassen lassen, damit unser Gepäck und unsere Post tabu ist :D

    Warum wurden nur die negativen Kritiken,aber nicht der Lob über die neue Feuchtigkeit gelöscht?

    Das wusste ich nicht - und das ändert natürlich so einiges. Wenn er seine Ware auch noch auf der eigenen Seite als besonders feucht bejubeln lässt, hat er selber schuld, wenn es kracht. Dann ist es natürlich naheliegend, dass er auch die Produktion so veranlasst hat.

    Zwischenzeitlich scheint es aber Dienstanweisungen zu geben, dass Shishatabak nicht mehr herauszugeben , sondern an die Lebensmittelbehörden weiterzuleiten ist.

    Das wird der Punkt sein. Da geht es weniger um Ermessensspielräume, sondern um verschachtelte Vorschriften, durch die keine Sau mehr durchblickt.


    In dem ganzen Wirrwarr geht es „Einführen“, „Verbringen“ und „Inverkehrbringen“, „privat/gewerblich“ oder „zum persönlichen Gebrauch“.
    Dann gibt es Waren, die überhaupt nicht nach Deutschland „verbracht“ werden dürfen, weil sie gegen Lebensmittelvorschriften verstoßen. Wobei es trotzdem Ausnahmen geben kann, wenn sie von Reisenden persönlich oder in bestimmten Verkehrsmitteln mitgeführt werden…


    Wenn da Verwaltungsanweisungen kommen, die z.B. sagen:


    1. Ausländischer Shisha-Tabak verstößt im Zweifel gegen die Lebensmittelvorschriften.
    2. Schon jedes Ins-Land-Bringen ist untersagt, egal ob privat oder gewerblich
    3. Ausnahmen gibt es allenfalls bei Reisenden, nicht aber beim Versand
    4. Deshalb sind die Lebensmittelbehörden einzuschalten


    …dann sieht es halt – für den Versand - überall düster aus, wo solche Anweisungen ergehen. Und allenfalls eine (kostenpflichtige?) Untersuchung durch Lebensmittelbehörden könnte den einen oder anderen Tabak durchlassen, wenn er zufällig doch den deutschen Normen entspricht…


    Höherrangige Gerichte mögen das vielleicht anders sehen. Aber wie du schon sagst: Wer riskiert schon eine teure Klage bis zur letzten Instanz, bei völlig ungewissem Ausgang?


    Da könnte man dann nur noch eine Landkarte erstellen, in welchen Bundesländern oder Kreisen es wie gehandhabt wird.