Ach Leute...
Wenn du bei deinem Chef nicht weiterkommst, geh zu SEINEM Chef
Ergo:
Ordnungsamt anrufen. Da wirst du auch erstmal durch 14 Büros geleitet werden, bis du irgendwann bei jmd kompetentem landen wirst.
Und DER kann dir dann eine sog.
"Bescheinigung über die Legalität des Verbringens von Pfeifentabak mit mehr als 5% Feuchtigkeitsgehalt aus den USA nach D"
ausstellen... WENN das ganze wirklich legal ist und nicht über irgendeinen Paragraphen anders ausgelegt werden kann...
Und damit kannst du dann beim Zollamt und der Beamtin vorreiten und ihre wunderschönen Gesichtszüge entgleisen sehen
Erst kommt A, dann B. Wenn du gleich mit B (direkte Rechtsmittel) auftrittst, werden die sich bis zum Schluss querstellen. Und glaub ja nicht, dass sich deine RSV auf so eine grundlegende und zwiespältige Sache einlassen würde...
Aber aus eigener Erfahrung mit dem import anderer "Artikel" aus den USA muss ich eucch einfach sagen, LASST ES. Bestell das Zeug halt da hin, wo das Zollamt kulant ist und weck keine schlafenden Riesen. Sonst kommt vielleicht irgendein Zollbeamter auf die Idee da mal eine richtige Rechtslagenprüfung anzustrengen. Und wenn der dann noch den passenden Richter bekommt (die Erfahrung lehrt, dass Murphys Gesetz hier ungewöhnlich oft Recht hat...) dann wird der Import womöglich VÖLLIG unmöglich. Denn dann bekommt jedes Zollamt einen schönen, kleinen Brief, in dem das dann schöön ausdrücklich untersagt wird...
Und bitte fangt jetzt keine Diskussion über die Legalität an. Es steht nirgendwo ausdrücklich geschrieben, DASS der Tabak legal eingeführt werden darf und ist somit an die Auslegung des Bewertenden gebunden.
So, das musste mal gesagt werden...