Zitat von "insexon"Der Händler handelt mit der Ware und stellt diese nicht selber her.
Als meine Kaya die ich bei shisha nil gekauft habe kauptt ging, war ich so schlau und habe mich direkt an den Hersteller gewendet.
Sei doch auch so schlau und klugscheisser mit den AGBS beim Händler rum.
Ja, ich verstehe nicht was du willst. Es gibt eine freiwillige Herstellergarantie, richtig. Und es gibt die rechtlich vorgeschriebene Händlergewährleistung. Sich bei einem Defekt an den Verkäufer zu wenden ist eine völlig übliche und sinnvolle Handhabe.
Im Falle eine Mangels hat der Verkäufer 3 Versuche der Nachbesserung, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Regelt man das hinter dem Rücken mit dem Hersteller, verliert man all seine Ansprüche, weil nie ein Nacherfüllungsversuch vom Verkäufer geleistet wurde, wenn man das nicht nachweisen kann. Aus diesem Grund sollte jeder Defekte über den Verkäufer regeln, das ist schließlich seine Pflicht.