Moin.
Heute flattert mir ein Brief der Zollbehörde Bremen ein, in dem ein Strafverfahren gegen mich eröffnet wird, da ich vor drei Jahren 250g Tabak bei eBay gekauft habe. Keine Panik. Ein Absatz später wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dennoch soll ich ca 8 Euro zahlen.
Das ist nicht die Welt, aber wenn möglich, möchte ich das vermeiden, da ich mir keiner Schuld bewusst bin. Der Tabak hat 13 Euro (ohne Porto) gekostet, also absolut marktüblicher Preis. Laut diesem Wisch hätte ich "vernünftigerweise wissen müssen, dass es sich um verordnungswidrig beschaffte Ware" handelt. Als Gründe werden Startpreis, Auktionspreis, fehlende Steuermarke und Feuchtigkeitsgehalt des Tabaks aufgehört, was ich für vollkommen lächerlich halte, da es ein Sofort-Kaufen-Angebot war, der Auktionspreis völlig üblich ist und der Tabak soweit ich mich erinnere, furztrocken war. Auf die Steuermarke habe ich zugegebenermaßen nicht geachtet, das weiß ich jetzt nicht mehr.
Ein befreundeter Anwalt riet mir, das ganze unter Lehrgeld zu verbuchen und die Sache abzuhaken. Aber vielleicht kann hier jemand aus Erfahrung sprechen und das bestätigen oder eben anders sehen. Denn erstens sagen die noch, es sei ihnen egal, wer den Betrag begleicht (Adresse des Verkäufers wird mit angegeben), zweitens habe ich doch die Steuern gezahlt - nur hat die der Verkäufer selbst eingesackt - zum dritten: Müssen die mir nicht nachweisen, dass genau diese Packung unverzollt war? Eventuell verkauft der Typ erst seit kurzem unverzollte Ware. Ich mein, ein fehlendes Steuersiegel wäre mir doch aufgefallen...
Es besteht halt das Risiko, dass weitere Kosten auf mich zukommen, sollte ich Einspruch einlegen.
Es mag sich um Peanuts handeln, trotzdem kotzt mich die Sache an, dass sich irgendeine Pappnase auf meine Kosten bereichert und ich dann noch dafür bestraft werde. Herrje ich habe meine Wasserpfeife vor 2 Jahren weggeschmissen, und dann kommen die jetzt mit so einer alten Geschichte an.....
Egal, für alle Hinweise bin ich sehr dankbar.