Hallo,
schön Euch gefunden zu haben.
Ich habe eine ernste und wichtige Frage. Ich bin nicht Betreiber der Shisha-Bar, sondern der Vermieter. Ich bin dem Betreiber lediglich behilflich.
Ein Nachbar hat sich beim Amt wegen Geruchsbelästigung beschwert. Wegen dieser einen Beschwerde verlang das Amt plötzlich einen Aktivkohlefilter in die bestehende Lüftungsanlage einzubauen.
Desweiteren wird dem Betreiber das anzünden der Kohle im Hof untersagt, obwohl er von mir die Genehmigung dazu hat.
Was meint Ihr? Muss das jetzt umgesetzt werden? Das wird ganz schnell 4-stellig.
Danke Euch.