Hi, wollte mal wissen was passiert wenn man Tabak aus dem Ausland besitzt und z.B. die Wohnung durchsucht wird? keine Drogen!
gruß
Hi, wollte mal wissen was passiert wenn man Tabak aus dem Ausland besitzt und z.B. die Wohnung durchsucht wird? keine Drogen!
gruß
Ich denke mal wenn sie den Tabak finden und sie einwenig ahnung haben, dass sie dann ein Zollzettel sehen wollen ;D das das ganze auch ordnungsgerecht verzollt worden ist..
Der Besitz selber ist ja nicht illegal. Nur die unverzollte Einfuhr.
Die dann gegebenenfalls nachgewiesen werden kann. Denk ich mir mal.
In welchem Zusammenhang die Wohnung durchsuchen?
Im Verdacht auf Besitz von illegalem Shisha Tabak.. da muss es sich aber um große Mengen handeln, bei denen man den Beamten so oder so nicht mehr zwitschern kann, der sei fürn Eigengebrauch.
Wenn deine Wohnung aus anderen Gründen durchsucht wird und du 'normale' Mengen besitzt, wird dir glaube ich nicht viel passieren, da die wenigstens Unterscheiden kennen werden, zwischen Deutsch-Angefeuchtet und Ausländisch, grade da viele den Tabak umzippen. (Ich rede von normalen Polizisten, sind Zollbeamte mit bei ner Durchsuchung dabei?)
Aber illegal bleibt es, ausländischen Tabak nicht zu verzollen.
Bei Rechten passiert es doch gerne das die Freunde in grün bei dir auf der Matte stehen
Das wenigstens was zum Thema da is: Nein da passiert dir nichts , normal passiert nichma was wenn du ausländischen Tabak dabei hast und du inne Kotrolle kommst
Zu spät. Deine Telefonleitung wurde abgehört, die Polizei ist bereits unterwegs.
[SIZE=5]PS: Feuchter Tabak ist nicht illegal![/SIZE]
naja trotzdem ist es Steuernhinterziehung und nicht legal
ZitatOriginal von Splash09
naja trotzdem ist es Steuernhinterziehung und nicht legal
Kann ich da i-wo die Ironie rauslesen?!
Warum ist das Steuerhinterziehung?! - vll. hat er den Tabak zollfrei bekommen bzw. Zoll abgeführt. Besitzt wohl jemand hellseherische Fähigkeiten.
na wenn er den Tabak ausm Ausland bestellt und keinen Zoll bezahlt ist es wohl steuerhinterziehung oder? wenn ers doch tut dann ist doch alles Paletti
Du vergisst bei der ganzen Sache nur folgendes: Du sitzt definitiv am kürzeren Hebel.
Auch wenns so wäre, müsstest du es, wenn es die Beamten so wollten, nachweisen können, dass du ihn nur Geschenkt bekommen hast.
Oder glaubst du allen Ernstes, diese Idee hätte noch kein Zöllner/Beamter/was auch immer gehabt, dass man sowas behauptet?
richtig @ Astral
Man müsste alles Beweisen inform von Zollbelegen wenn mans nicht kann dann ist es ja für sie so ziemlich offensichtlich, dass man ihn nicht verzollt hat und dann wird ersmal beim zoll gefragt wenn die nix davon wissen biste am 0arsch und darfst blechen
Zollbelege, wenn man die Freimenge nicht überschritten hat?! - sind dann wahrscheinlich auch Hellseher. Die wissen einfach wo man den Tabak her hat.
ZitatOriginal von Niceguy
Zollbelege, wenn man die Freimenge nicht überschritten hat?! - sind dann wahrscheinlich auch Hellseher. Die wissen einfach wo man den Tabak her hat.
Via Post ist die Freimenge nur 50g, wenn du mehr hast, müsstest du den Tabak selbst ausm Urlaub mitgebracht haben,könnten dir Freunde ausm Urlaub mitgebracht haben, usw, müsstest du beweisen. (Oder du hast Zollbelege, dann hast du kein Problem, solange die Beamten dir abkaufen, dass es fürn Privatgebrauch ist)
Und nochmal zu deinem Hellseher-Geschwafel, weiß zwar nicht, warum dus noch mal geschrieben hast, aber die wissens nicht woher du es hast, es ist deine Aufgabe es ihnen mit Beweisen nahezubringen, da du sonst so oder so einen drüber bekommst.
Nochmal kurz: Das ist kein Ponyhof, wenn die wollten, müsstest du denen erklären, woher du 63g Tabak hast.
E: Auch wenn du die 63g (nur als BSP) ohne Probleme als Eigenbedarf erklären kannst, wärst du Rede und Antwort schuldig.
Wenn bei dir ne Hausdurchsuchung gemacht wird, hast du sicher andere Probleme als auslaendschen Shisha Tabak. Ich gehe mal davon aus, dass 70% von den Polizeibeamten nichtmal wissen, was ne Shisha ist. Von den restlichen 30% kennen vielleicht 5% den Unterschied zwischen deutschem und auslaendischem Tabak. Ich glaube ich koennte selber manchmal nich entscheiden ob es zB angefeuchteter Havana oder Auslaendischer ist. Verzipp deinen Tabak und schmeiss die OVPs weg oder hoar am besten auf Shisha zu rauchen, dann bist du auf der sicheren Seite
Ich erklärs dir gerne:
Wenn ich in eines der schönen Nachbarländer (außer die Schweiz) meine Tante Susi besuchen gehe. Diese schenkt mir dann 1kg frischen leckeren Sindbad. Während ich von diesem Land zurückkomme halte ich mich stets an den Freimengeangeben des deutschen Zolls und importiere somit legal(!) meinen Tabak. Ich mache mich damit nicht (!) strafbar.
Wie üblich werde ich nicht kontrolliert. Stationäre Grenzkotrollen wurden ja bekanntlich abgeschafft...
Vielleicht stell ich mich einfach doof an,
aber wie zum Henker soll ich dann dem Zoll nachweisen, wie und woher ich den Tabak hab?
Ihr unterhaltet euch hier vielleicht über einen Mist... Sorry, aber ist so.
Wenn eine Wohnung durchsucht wird - wofür übrigens ein richterlicher Beschluss notwendig ist, für den erstmal ein begründeter Tatverdacht vorliegen muss - hat man ganz andere Probleme am Arsch als ne Packung unverzollten Shishatabak!
Die Polizei wird sich vermutlich eher für die rekordverdächtige Sammlung Kinderpornos interessieren, die sie unterm Bett vermuten.
Angst vor Hausdurchsuchung wegen nem bisschen Tabak, nich zu fassen...
Immer schön dran denken: meine Shisha ist NICHT der Mittelpunkt des Universums.
Deshalb treibst du dich nachts um 2 in nem Shisha-Forum rum?=) (Ich mag das mitm Fettdruck, macht deinen Schwachsinn zwar nicht viel sinnvoller, aber hat optisch was)
Wenns Schwachsinn ist, halt dich doch einfach raus.
Es geht ums Prinzip, dass wenn die Beamten wollten, du jedes Gramm Tabak nachweisen müsstest, damit sie ausschließen können, dass er nicht aus einer illegalen Quelle stammt.
Wenn ne Wohnung durchsurcht wird, bestimmt nicht weil man das gute im Menschen sieht, ich kenne Leute die bis zu 6kg Ami Tabak zu Hause haben, ich glaube schon, dass sowas den ein oder anderen Beamten skeptisch macht.
Edit: Zu Niceguy, dann gibst du denen die Daten der Leute, die dir den Tabak besorgt haben und unter welche Vorraussetzungen und das Thema ist geklärt.
Geht einfach nur darum, dass die nicht Hellsehen müssen, dass Tabak legal importiert wurde, wenn sie wollten (bevor sich Claymore, was ich ihm natürlich nicht zu muten mag, sich wieder aufregt: es gut um Theorie.), müsstest du es nachweisen, die brauchen nicht hellzusehen.
Mhh muss trotzdem sagen Claymore hat Recht und die Polizei wird kein Durchsuchungsbefehl bekommen, weil sie den Verdacht haben dass du 50gramm unverzollten Tabak im Haus hast^^
Da sind die Personalkosten um einiges höher als die zollabgaben von sonem kleinen Päcken Tabak^^
E: kenne wen der jedes Jahr im Ägyptenurlaub, 30 Stangen Nakhla mitnehmen oder teils mehr^^
Unverzollt.
Das würde was bringen^^.
Aber nicht für den eigenkonsum sondern um ihn Minderjährigen für 4 euro zu verkaufen (30gr) xDD
Kurze Frage: Wer hat das jemals gesagt?
Ich habe einmal in der Theorie gesagt, dass du 63g erklären müsstest, wenn sie es verlangen. Mehr nicht.
Der Threadersteller hat ne Frage gestellt, warum sollte die nicht grundlegend geklärt werden, auch wenn sie unwarscheinlich ist?
Weil Claymore das als Schwachsinn empfindet? Da warte ich lieber auf das dumpfe Geräusch, wenn in China ein Sack Reis umfällt.
Und btw ich habe 4 Leute in meinem Bekanntenkreis, die jeweils über 4kg ausländischen Tabak zu Hause haben, 1 davon knappe 6kg.
Die sollte er bei ner Hausdurchsuchung, auch wegen nem anderen Grund, trotzmal mal erklären.
ZitatOriginal von Splash09
naja trotzdem ist es Steuernhinterziehung und nicht legal
Das ist so ein Quatsch. Solange ich immer nur die Freimenge einführe kann
ich kiloweise Tabak zuhause haben der nicht versteuert ist und trotzdem ist das vollkommen legal.
Wenn du also glaubwürdig bezeugen kannst das dieser Tabak im Rahmen von Freimengen importiert wurde dann passiert dir gar nichts.
Außerdem ist eine Hausdurchsuchung ja nicht wie eine allgemeine Verkehrskontrolle.
Da sollte schon ein begründeter Verdacht vorliegen und der wird bei dir ja hoffentlich nicht Shishatabak sein, ergo würden die Beamten nach was anderem Suchen als deinem Tabakdepot.