ZitatAlles anzeigenOriginal von AsH
Hey Forenbenutzer,
Lange geschichte:
Alles fing damit an, das ich aufeinmal diese Emails bekam von check-dein-sex oder so nem Pfusch in dennen Stand das ich mich anscheinend am 17.09.2007 bei ihnen angemeldet habe, aber die ausstehende Summe nicht bezahlt habe, einmal in einer email klickte ich auf die seite um zu schauen was das ist, hab mich aber nicht mit den daten eingeloggt, nach 2 emails war erstmal ruhe, Heute musste ich feststellen (vor 10 min um genau zu sein) das mein Nachbar mir einen brief gebracht hat, (da er falsch adressiert war) vom 20.12.2007, in dem steht Die Typischen inkasso merkmale, d.h. begläubigung, austehender betrag, von wem uvm... raus kommt dabei ich soll in 5 Tagen, also bis zum 25.12.2007 überweißen, hab den brief aber auch erst heute bekommen, also kann ich höchstens am Montag noch überweißen und das Geld is dann trozdem nicht bis zum 25.12.2007 da, wie soll ich das anstellen, in dem brief stehen 5 Tage, ich denke mal werktage? also quasi bis zum 28.12.2007?
A.) Soll ich überweißen um mir ärger zu spaaren?
b.) soll ich nicht überweißen und dennen sagen, ich wusste nichts davon, bekam keine Briefe in dennen ein Offener Rechnungsbetrag stand noch bekam, ich Mahnungen.
C.) selbst anwalt einschalten und schauen wie die chance ausehen?
Hat jemand von euch erfahrung mit check dein sex net, also emails oder so, ich kann hier ehrlich sagen ich war nie auf sowas mich interessiert sowas auch nicht!
es geht um einen dreistelligen betrag unter 500 Euro.
MfG,
AsH
vllt wieß ja jmd was
Fräulein! Wenn Sie sich schon auf irgendwelchen unredlichen Pornoseiten rumtreiben, dann müssen Sie auch dafür gerade stehen. Als verantwortungsbewusster Mensch kann ich Ihnen nur raten: überweisen Sie den geforderten Betrag und suchen Sie derartige Internetzseiten künftig nicht mehr auf. Zusätzlich sollten Sie Anzeige wegen unzüchtiger Inhalte gegen "überpfüf-dein-sechs" erstatten.
Ferner sollten Sie Ihre Eltern zur Rede stellen, die sich anscheinend nicht richtig um Sie kümmern. Mit gerade 18 Jahren haben Sie noch kein Recht, unbeaufsichtigt im Internetz zu stehsegeln.
Mahnend,
Andreas