Du musst für die Geräte, die Deinen Eltern, Deinem Bruder oder sonstwem gehören, nicht bezahlen. Bedenke allerdings, das mit dem neuen Rundfunkstaatsvertag von 2005 auch internetfähige Handys und PDAs unter die Gebührenpflicht fallen. Ebenso ein Autoradio in Deinem Auto. Selbst Dein Radiowecker fällt unter die Gebührenpflicht, auch wenn Du Dich nur mit dem Summton wecken lässt. Entscheidend ist nur, ob Du ein eigenes Gerät besitzt, das in der Lage wäre, Rundfunk zu empfangen und ob Du ein eigenes Geld verdienst. Ein Gerät ist empfangstauglich, wenn es nicht mit erheblichem technischen Aufwand in der Lage ist, Rundfunk zu empfangen.
Ich musste als Radio- und Fernsehtechniker mal an einer Schule an allen Video- und Fernsehgeräten das Empfangsteil entfernen, da die Schule aufgefordert wurde, für alle Geräte die Gebühren zu bezahlen. Die Entfernung und Zurückhaltung der Empfangsteile musste dann schriftlich bestätigt werden, erst dann war die GEZ zufrieden.
Hier kannst Du Dich informieren.