ZitatAlles anzeigenSeit knapp 26 Jahren sitzt Christian Klar in Haft – verurteilt wegen neunfachen Mordes. Im Januar soll der ehemalige RAF-Terrorist nun freikommen. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Nach Ansicht der Richter besteht keine Rückfallgefahr: Klar habe dem bewaffneten Kampf abgeschworen.
Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kommt nach 26 Jahren Haft auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab bekannt, dass der 56-Jährige nach der Mindesthaftzeit am 3. Januar 2009 auf Bewährung entlassen wird. Die Bewährungsfrist betrage fünf Jahre.
Die Richter gehen davon aus, dass bei dem früheren Terroristen keine Rückfallgefahr mehr besteht. Die Aussetzung der Reststrafe sei auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Der 2. Strafsenat sehe „keine Anhaltspunkte für eine fortgesetzte Gefährdung“ durch Klar.
Als entscheidend für diese Einschätzung erklärte das Gericht, dass die Auflösung der RAF 1998 „unter aktiver Mitwirkung“ Klars stattgefunden habe. Zudem habe dieser schon zuvor unmissverständlich geäußert, vom „bewaffneten Kampf“ Abstand zu nehmen. Diese Erklärung sei „nicht zuletzt mit Blick auf sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug glaubhaft“, erklärte das Gericht.
Dem stehe nicht entgegen, dass Klar auch in öffentlichen Äußerungen weiterhin äußerst sozialkritische Auffassungen vertrete. Dass er sich bislang nicht von seinen früheren schweren Taten distanziert habe, sieht der Senat nach diesen Angaben „als schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen". Für die alles entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird, sei dies aber auch nach der Auffassung der Sachverständigen nicht ausschlaggebend.
Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis. Er war 1985 wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bundespräsident Horst Köhler hatte im vergangenen Jahr eine Begnadigung abgelehnt. Klar hatte zuvor in einem TV-Interview Reuegefühle abgelehnt.
Vor der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts meldete sich bereits Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, zu Wort. Zur möglichen Haftentlassung Klars sagte Buback, er finde es zwar sehr verwirrend, dass eine verhängte lebenslängliche Haftstrafe in Deutschland nur dann wirklich lebenslang bedeute, wenn von dem Täter noch Gefahr ausgehe. Aber so seien die Regeln und er werde sie akzeptieren.
Buback appellierte an die früheren RAF-Mitglieder, endlich den Mord an seinem Vater und dessen Begleitern aufzuklären. „Wir wollen die Wahrheit über diese Tat erfahren“, sagte Buback im WDR-2-Morgenmagazin.
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte mit einer Mischung aus Kritik und Verständnis auf die Entscheidung des Gerichts. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg erklärte, den Richtern hätten entsprechende Gutachten vorgelegen, die eine anders lautende Entscheidung kaum hätten rechtfertigen können. Allerdings empfinde er "tiefe Bitternis". Christian Klar habe seine Taten nie bereut.
Klar gehörte zu den führenden Figuren der zweiten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF), die für die Anschläge im „Deutschen Herbst“ des Jahres 1977 verantwortlich war. Er wurde unter anderem wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto verurteilt.
Das Stuttgarter Gericht hatte 1998 angeordnet, dass Klar wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ mindestens 26 Jahre in Haft bleiben muss. Diese Frist läuft am 3. Januar ab.
Nach Klars Freilassung wird als einzige frühere RAF-Terroristin noch Birgit Hogefeld eine lebenslange Haftstrafe absitzen. Die 52-jährige war eine Leitfigur der dritten RAF-Generation. Sie sitzt seit 1993 im Gefängnis.
Für die Zeit nach Klars Haftentlassung erhält der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, das Praktikumsangebot an den früheren Terroristen aufrecht. Sollte Klar aus der Haft entlassen werden, könne er ein Praktikum am Berliner Ensemble absolvieren, sagte eine Sprecherin des Ensembles der Nachrichtenagentur AP.
Peymann hatte Klar bereits 2005 angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Er hatte dies damit begründet, dass das ehemalige RAF-Mitglied nach 23 Jahren Haft eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft bekommen müsse.
Im vergangenen Jahr hatte Peymann erklärt, er erkenne in Briefen Klars Reue über seine Beteiligung an Mordanschlägen. „Ich kenne Briefe von Christian Klar an Bundespräsident Köhler und an mich, in denen all das drinsteht, was öffentlich eingefordert wurde“, sagte Peymann. In den Briefen äußere Klar Verständnis für den Schmerz der Angehörigen, „da sind Scham und Reue zu finden“, sagte der Regisseur. „Er will nur kein Heuchler sein, er will keinen öffentlichen Kniefall vollführen.“
Quelle: welt.de
Ich finde das ganze wieder mal verdammt übel und es zeigt die Lächerlichkeit der deutschen Justiz!
Der Mann hat 9 Menschenleben auf dem gewissen und wie auch durch diverse Medienberichte zu hören ist bereut der Mann rein gar nichts. Man kann jetzt logischerweise Argumentieren das der Mann seine Strafe abgesessen hat bzw. jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat. Aber mal ganz ehrlich lebenslänglich heisst, für immer und nicht das ein Täter nach so und soviel Jahren freikommt. Wenn er wenigstens Reue für seine Taten zeigen würde, aber nicht mal das tut er!
Die deutsche Justiz zeigt in meinen Augen hier mal wieder ganz klar das sie oft mit verschiedenen Maßstäben misst.
Aber das soll jetzt hier keine Diskussion darüber geben sondern was ihr davon haltet das dieser Terrorist und Mörder auf freien Fuss kommt.