Gras und die shisha

  • Zitat

    Original von Theex


    Also i weis ned is aber scho a bissi a komisches Betäubungsmittelgesetz :shock:


    @ inj Geiles Bild Einer meiner Liblingsfilme


    ... und meine Kostümidee für Fasching. Du weißt schon, die Szene in dem überschwemmten Zimmer... Aber woher krieg ich den Krokodilschwanz? :thinking:

  • he des is aber wirklich a gute idee des muss i ma merken

    Wenn wir unseren Kindern nicht den Frieden beibringen, werden sie später Anderen den Krieg erklären

  • hmmm, entwarnung, die mami hat so langsam geschnallt was ne shisha is :)

  • hehe jo... schon genial der film aber wenn als karnevalskostüm, dann würd ich das outfit vom anfang versuchen zu bekommen, das sieht einfach nur am alleirfeinsten aus.
    in der szene mit dem krokodilschwanz hat er auch ein mikro umgebunden, was ich mir auf dauer recht unbequem vorstelle :>>



    "You can turn your back on a person, but, never turn your back on a drug. Especially when it's waving a razor-sharp hunting knife in your eye."


    :wink:

  • @davii:
    zeig der alten mal die steuersiegel auf dem tabak


    eXperience:
    Der Besitz von Hanf in kleinen Mengen ( bis 5g ) ist legal, nur der Konsum nicht.



    warscheinlich das die nicht wegen jedem grämmchen anzeigen müssen...

  • Sehr geehrte Damen und Herrn,


    ich würde gerne klarstellen, das der Konsum von Cannabis, wie auch http://www.fahrerlaubnisrecht.…satze/Info%20Cannabis.htm beschrieben, NICHT durch eine Wasserpfeife, sondern durch eine, vom Prinzip her gleiche, Bong geschieht. Es ist eine Beleidigung für jeden leidenschaftlichen Wasserpfeifenraucher als Drogenkonsument dargestellt zu werden.


    Unter einer Wasserpfeife versteht man eine Pfeife, die ca. 50cm – 200cm groß ist und durch die spezieller VERSTEUERTER Wasserpfeifentabak inhaliert wird.


    Weitere Informationen zum Thema Wasserpfeife erhalten sie auf folgenden Internetseiten:


    http://www.wasserpfeifentraumland.de
    http://www.blubberhaus.de
    http://www.shisha-forum.de

  • Da muß ich ich mich doch gleich mal anmelden und schon klugscheißen, aber das tat mir grade echt weh!


    @Supermatze: Willkommen mit einem Bein im Knast bzw auf dem Polizeirevier. Der Besitz von Canabis ist niemals legal, egal welche Menge du besitzt. Die Staatsanwaltschaften haben aber das Recht, mit Bezug auf hohe Gerichtskosten, die Anklage wegen Mindermengenbesitz fallen zu lassen...
    Dazu gehören in Hessen beispielsweise alle Mengen unter 5 Gramm, aber legal ist deren Besitz noch lange nicht. Du wirst vielleicht nur nicht angeklagt, wenn du es hast...

    If you can´t beat them, at least beat them up... (Ein Hanson Brother)


    "Is it right I ask;
    is it even prudence;
    to bore thyself and bore the students?"
    Englische Version von Faust!


  • ...hhmm dann issses mit Hartendrogen wohl anders
    ..im StgB steht das der Besitz strafbar ist,aber nicht der Konsum
    ..kann aber gut sein das dat nur für "Hartedrogen" so ist
    ..hab nicht explizit nach den "Regeln" für Hasch gesucht :wink:


    ... :blubber:

  • der verkauf von drogen is auch illegal aber verschenken nicht :lol: :roll:
    solche idioten ^^

    Ich hasse Christen ich hasse sie ihre scheiss energie.....

  • Ich kenne auch das Gesetz, dass man Hasch konsumieren darf, aber nicht besitzen. Trickreiche Idee, weil man das Hasch ja nicht konsumieren kann ohne es zu besitzen :deal: Eine Möglichkeit gibt es: Immer die gedrehte Tüte dabei haben und wenn die Bullen kommen anzünden— aber ich würds trotzdem nicht riskieren :roll:


    In ner türkischen Runde macht man sich anscheinend auch nicht strafbar, wenn man den Joint nicht weiter gibt, sondern wieder zurück an die gleiche Person :thinking:


    Cya Z :mrgreen: dd

    Who is Zedd? Zedd is back 8)


    Wer sich über mein Avatar wundert, einfach mal nach "UWR" googlen.



    Ansonsten: Keep on :blubber:

  • Zitat

    Original von Ablof


    der verkauf von drogen is auch illegal aber verschenken nicht :lol: :roll:
    solche idioten ^^


    ...wieso Idioten?
    ..ich seh das so wie Zedd


    ..is mal ein kluges Gesetz :curtain:
    ..da du um diverse Rauschgifte zu Konsumieren sie ja auch besitzen musst
    ..aber niemand darf dir verbieten das du sie nimmst(is ja dein Körper)
    ..also verbietet der Staat nur den Besitz und nicht den Konsum


    ..find das sehr trickreich :wink:


    ... :blubber:

  • Zum einen, ihr vergesst dabei wieder eine Kleinigkeit...


    Eigentum ist gibt sogenannte Besitzrechte,
    Besitz ist eine Sonderform, die Eigentum nicht beinhaltet. Was soviel bedeutet, es ist ist nicht mein Gras (hypothetisch, ich rauch den Kram nicht), wenn mir jemand anderes nur das Bündel in die Hand drückt und sagt, es gehört mir, denn wir müssen uns, um einen Eigentumswechsel vorzunehmen, einig sein, dass der Eigentümer das Zeug an mich abgibt.


    Wenn ich jemanden einem angezündeten Joint in die Hand drücke, so hat das Eigentumsverhältnis zwar nicht gewechselt, solange wir uns nicht einig sind, dass es ihm gehört, aber der Besitz schon, denn er hat nun die Möglichkeit, dass Zeug zu rauchen, sprich zu verbrauchen, was bedeutet, er macht von einem Besitzrecht gebrauch... Ergo: Konsum ohne Besitz geht nicht, aber Konsum ohne Eigentum.


    Wenn du das Zeug verschenkst, und sich derjenige der es nimmt einig mit dir ist, dass er das Zeug haben willst, so hat der ab jetzt das Eigentum und das Gras auch in Besitz. Damit macht er sich strafbar und du auch, denn laut Gesetz ist die Abgabe (beinhaltet Verkauf) strafbar und nicht nur der Verkauf. Will heißen, wenn du es verschenkst, machst du dich genauso strafbar als wenn du es verkaufst...




    Ergo, diese Diskussion ist vollkommen müssig



    Edit: Einen hab ich noch: Der Sinn des Gesetzes ist folgender: Du kannst für den Konsum nicht bestraft werden, da du deinen Körper schädigen darfst, wenn du willst, daran kann dich keiner hindern. Während du das Zeug konsumierst, besitzt du es, aber danach kann dir keiner mehr einen Strick draus drehen. Also, angenommen du hast geraucht, gehst dann in eine Disse und die Jungs in Grün machen allgemeine Drogenkontrolle. Dann hast du zwar geraucht, aber hast keine illegalen BTM mehr dabei, was bedeutet, du bist straffrei, da Konsum nicht strafbar ist.


    Erwischen sie dich aber, während du rauchst, dann ist Feierabend, weil sie dich dann wegen illegalem Drogenbesitz drankriegen

    If you can´t beat them, at least beat them up... (Ein Hanson Brother)


    "Is it right I ask;
    is it even prudence;
    to bore thyself and bore the students?"
    Englische Version von Faust!

  • da wir uns jetzt einig sind ( neuer und alter besitzer ) gehört das wissen nun uns allen. ( ergo: wir besitzen es )


    nun kann man den thread auch so lassen, weil das problem das wir gerade hatten ( weswegen der thread auch im problem forum ist ) geklärt ist.

  • Aber um mal zum eigentlichen Thema zurück zu kommen.
    Könnte man die Siebchen nicht theoretisch nicht dazu nutzen, um zum Beispiel die Kohle drauf zu legen???


    PS.: Was heißt ergo?!

  • Ergo bedeutet: "Daraus ist zu schließen" oder "das bedeutet"


    Gerne zurück zum Thread, nein, die Siebchen kannst du nicht für sowas benutzen, da die dafür da sind, sie in die Röhre (das Shillum) einer Bong zu stecken, damit man den ausgerauchten Schmodder da am Ende einfach wieder rausziehen kann. Für eine Shisha sind sie schlichtweg zu klein

    If you can´t beat them, at least beat them up... (Ein Hanson Brother)


    "Is it right I ask;
    is it even prudence;
    to bore thyself and bore the students?"
    Englische Version von Faust!