Das Spiel mit dem EWG-Zeichen

  • Moin Moin,


    ich habe mir kurz vor den Feiertagen mal wieder eine Dose Chaos Oriental Chai gekauft. Ich finde den sehr lecker und habe bisher in der Richtung geschmacklich kaum etwas ähnliches gefunden. Ich habe bislang immer im Gutglauben agiert, dass sich die Hersteller an die Fertigpackungsverordnung halten, wenigstens grob.


    Ende vom Lied: Mit einer 100g Dose Social Smoke kann ich mehr Köpfe bauen als mit den angepriesenen 200g Chaos. Mir fiel dann auf, dass auf der Dose tatsächlich das EWG-Zeichen fehlt (dieses kleine e neben der Gewichtsangabe). Mir war bis dato nicht bewusst, dass es dem Hersteller freisteht ob er dieses benutzt oder nicht. Dementsprechend ist bspw. bei Chaos in den 200g u.U. die komplette Umverpackung inklusive!?


    Damit hat sich Chaos bei mir ins Abseits gestellt. Es ist die eine Sache, dass überfeuchter Tabak effektiv auch weniger ergiebig ist, aber in der Form werde ich solchen Tabak nicht mehr kaufen. Vielleicht könnt Ihr eure Erfahrungen mal teilen und wir sammeln mal ein paar dieser "EWG-Sünder".




    Danoor

  • Korrigier mich bitte, wenn ich dich falsch verstanden habe oder im Unrecht bin...
    Aber die EWG-Kennzeichnung besagt doch nur, daß Geräte,Prozesse,QM,... bestimmten Standards entsprechen und entsprechend geprüft wurden.


    Eine "fehlende" Kennzeichnung bedeutet nicht, daß (deutsche) Gesetze nicht eingehalten werden müssen. Wenn du also eine oder mehrere Packungen hast, bei denen das Gesamtfüllgewicht zu weit unterschritten wurde, kannst du das reklamieren und/oder dich an zuständige Behörden, mit der Bitte um Überprüfung wenden.


    Wenn der Tabak, was ich eher vermute, einfach nur viel zu naß ist, kannst du da nichts machen...


    Mit der EWG-Kennzeichnung hat das imho aber nichts zu tun.


    Gruß Kei

  • Habe das mal kopiert:


    "Das so genannte EWG-Zeichen „℮“ bedeutet, dass die verpackten Waren nach den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung befüllt worden sind. Das Zeichen ist für Produkte mit gleicher Nennfüllmenge vorgesehen, deren Füllmenge nach Gewicht oder Volumen angegeben wird, zum Beispiel Ein-Kilogramm-Packungen Mehl. Die Nennfüllmenge, also die Nettofüllmenge, die auf der Verpackung angegeben ist, muss im Durchschnitt eingehalten werden. Für die
    einzelnen Packungen sind aber Abweichungen zulässig, die in der Fertigpackungsverordnung geregelt sind.
    Die Verwendung des EWG-Zeichens soll den freien Warenverkehr erleichtern."



    So wie ich das verstehe, geht es dabei durchaus um die Nettofüllmenge, Betonung in dem Fall auf "Füllmenge nach Gewicht".Oder gemäß Wikipedia:


    https://de.wikipedia.org/wiki/…(Fertigpackungsrichtlinie)


    Die Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in
    Fertigpackungen ist eine EG-Richtlinie, die regelt, in welchem Maße die Masse oder das Volumen des Inhalts einer Packung vom Aufdruck auf der Packung abweichen darf. Das stilisierte kleine ℮ steht für die Abkürzung quantité estimée



    Es geht durchaus um die Einwaage des in der Verpackung enthaltenen Produkts. Abgesehen von der Näße können also nicht gekennzeichnete Tabakdosen durchaus das Verpackungsgewicht in die Angabe miteinbeziehen.[/i][/b][/b]

  • Es geht durchaus um die Einwaage des in der Verpackung enthaltenen Produkts. Abgesehen von der Näße können also nicht gekennzeichnete Tabakdosen durchaus das Verpackungsgewicht in die Angabe miteinbeziehen.


    Da sagt das Mess- und Eichgesetz (G
    esetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)) aber generell etwas anderes:


    Zitat

    § 43 Anforderungen an Fertigpackungen


    (1) Fertigpackungen dürfen nur hergestellt, in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, in den Verkehr gebracht oder sonst auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Nennfüllmenge angegeben ist, die Füllmenge die festgelegten Anforderungen erfüllt und die Fertigpackung mit den erforderlichen Angaben, Aufschriften und Zeichen versehen ist.
    (2) Es ist verboten, Fertigpackungen herzustellen, herstellen zu lassen, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, in Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.



    Und auch die Verordnung über Fertigpackungen ist da eindeutig:



    Gruß Kei

  • Danke Kei, schön dass da mal etwas Licht reinkommt. Die Tatsache, dass das EWG Zeichen aufzudrucken freiwillig ist und dementsprechend eine freiwillige Bestätigung der Einhealtung der EU Richtlinien, sagt mir aber auch, dass das Weglassen dessen durchaus auf das Ignorieren der Fertigpackungsverordnung hinweisen kann. Ich denke auch, dass die stichprobenartige Kontrolle von Nennfüllmengen den Eichämtern wohl eher im Lebensmittelbereich am Herzen liegt.


    Es wird sicherlich an vielen Stellen getrickst, für mich macht es einen sichereren Eindruck auf soetwas zu achten. 4,5% Abweichung von 200g wären 9g. Ich werde es wohl auch nicht nachwiegen, bin aber so frei und behaupte, dass wir als Endverraucher (sic!) da an einigen Ecken betuppt werden.


    Dakne für die konstruktive Diskussion zu dem Thema! :-)

  • Bei den meisten Hersteller bekommt man weniger als angegeben. Ich habe eben mal meine beiden Dosen Chaos nachgewogen und die wiegen beide nach 2-3 Köpfen noch über 200g und überdurchschnittlich viel überschüssige Molasse ist auch nicht vorhanden. Ich gehe mal davon aus, dass du einfach eine schlechte Dosen erwischt hast, falls du aber nach einer Alternative suchst würde ich den Maridan Lemon Tea empfehlen der ist nochmal ne Nummer besser.