ZitatOriginal von Geist
Also ich sag euch mal wie die Rechtslage aussieht.
Wie schon geschrieben besteht in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr. Wenn Shisha-Nil so einen Kopf zurücknehmen bzw. ersetzen muss können sie die gleichen Ansprüche gegenüber dem Hersteller Shisha-Net gelten machen wie der Verbraucher.
wie gesagt:
ZitatZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
mir kommt das schon merkwürdig vor.