Rauchen

  • Hi Leute,
    Ich habe keinen Bereich gefunden wo ich das rein schreiben könnte aber da es was mit Rauchen zu tun hat und mir ein Problem bereitet schreib ich es einfach mal hier rein.
    Mein Problem ist folgendes: Ich bin jetzt gerade mal 15 und wollte mal folgendes wissen:
    [list=1]
    [*]1 Rauchverbot z.B. in Lokalen ist auch Rauchverbot für Shishas?
    [*]2 Darf ich als 15 Jähriger eigentlich öffentlich rauchen bzw. mach ich mich damit Strafbar?^^
    [/list=1]


    Mfg TS

    Einmal editiert, zuletzt von ToSmoke ()

  • Wenn das Rauchen in Lokalen verboten ist, dann gilt das logischerweise auch für Shishas.


    Rauchen in der Öffentlichkeit war schon immer für Jugendliche unter 16 Jahren verboten!

  • also ich glaube ja - da jetzt glaube der bestiz von tabak generell auf 18jahre
    hochgeschruabt wurde - sprich auch shishatabak
    hatte aber auhc mal was gehrt von nem generellen shishatabak verbot
    wegen dem wohl minimal zu hohen glyceringehalt
    (was daraus geworden sit weiss ich aber nicht)


    mehr kann ich dir leider auch nicht sagen

  • Zitat

    Original von dizz
    generellen shishatabak verbot
    wegen dem wohl minimal zu hohen glyceringehalt


    Ich glaube was du meinst ist das Verbot von Tabak mit mehr als 5% Feuchtigkeit.



    Thx für Antworten.


    Könnt hier closen

  • Ach in gewissen regionen stören diese gesetze sowieso keinen.


    Kenne genug leute die unter 18 und auch unter 16 sind nud in der öffentlichkeit rauchen. und auch genug die tabak verkauft bekommen.

    Ich bin eine Signatur.

  • 1. Rauchen ist in Lokalen verboten, also ist Shisharauchen dort auch verboten.


    2. In der Öffentlichkeit ist verbotenm und du darfst sowieso noch nicht rauchen,
    also nein.
    Wenn du von den Bullen erwischst wirst musst du wahrscheinlich die Shisha und
    den Tabak abgegeben. Vielleicht bekommst du dann auch noch ne andere Strafe.

    zwischen Genie und Wahnsinn liegt eine schmale Grenze die ich täglich mehrmals überschreite


    Wie? Du kennst die Achse des Blöden nicht?

  • Zitat


    also ich glaube ja - da jetzt glaube der bestiz von tabak generell auf 18jahre
    hochgeschruabt wurde - sprich auch shishatabak


    stimmt nicht..
    was hier alles steht da kommen einem echt die nasenhaare in den mund^^
    also lediglich der verkauf von tabak an u18 ist verboten. nicht mehr und nicht weniger..
    und wenn die polizei dich in der öffentlichkeit beim rauchen erwischt (sofern du u18 bist) wirst du lediglich verwarnt.. die shisha und tabak bzw die zigaretten _musst_ du nicht abgeben, die polizei macht das aber ganz gerne um zu "erziehen".. sprich rein theoretisch kannst du von den verlangen dir das wiederzugeben.. naja und strafbar sprich ne anzeige sprich vorbestraft wirst du deswegen nicht..


    mfg :)^^

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  • Weiss garnet, wo das Problem ist...


    Rauchen in der Öffentlichkeit U18 ist verboten...


    Aber da ICH ohnehin nicht mit meiner Shisha durch die Stadt latsche würde es mich nichmal interessieren, wenn ich U18 wäre... also was solls, lasst es qualmen... denn soweit es mich angeht, sind meine 4 Wände nicht die Öffentlichkeit.

  • theoretisch unendlich, das sind quasi mündliche verwarnungen wo die polzei dich freundlich drauf hinweist dass du sachen machst die dir nich bekommen quasi.. aber im endeffekt wirst du bei deinen eltern dann gegen ne mauer laufen weil die polizei wird auch deine eltern informieren

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  • Achso aber Shisha wegnehmen dürfen die nicht? (max. so ne Tabakprobe wegen Drogen hab ich schonmal was von gehört?)
    Btw: Bin 15 und da können die also nur mündliche Verwarnungen aussprechen?


    Meine Eltern werden da kein Problem^^


  • Minderjährigen nimmt die Polizei die Zigaretten und so ab, die können dann aber nur von den Erziehungsberechtigten wieder abgeholt werden!
    Und Vorbestraft wird man wegen sowas sowieso nicht.

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    Wie? Du kennst die Achse des Blöden nicht?

  • 1. das gilt auch leider für shisha
    2. du darfst nicht in der öffentlichkeit rauchen, wenn du rauchen darfst dann nur mit erlauibnis deiner eltern (!) in geschlossener gesellschaft

    Gehandelt mit:
    Der Neue [+++]