Gewerbliche Tabakbestellungen

  • Hi


    Wollte mal wissen wo man mit einem gewerbeschein Tabak kaufen kann um ihn weiterzuverkaufen.
    Ein Shisha-Händler möchte das ich ihm ein paar seiten raussuche in dem er im Netz bestellen kann.
    Es handelt sich um folgende Marken:


    SOEX
    Layalina
    Serbetli


    danke

  • hui, das würde mich auch interessieren.
    spiele stark mit dem gedanken einen tabakversand zu eröffnen
    von daher würden mich so ziemlich alle marken interessieren.
    aber auch der import von feuchten tabak
    also nicht nur deutsche großhändler

    Zitat

    Original von eDDie baNaNa
    also der sieht inner verpackung da aus wie nen penis :O das sieht irgentwie echt so aus...also ich würde es ohne voher zu wissen nich rauchen xD

  • Vor allem weil du mit 16 Jahren keinen Tabakversand aufmachen darfst und außerdem müsstest du ausländischen Tabak versteuern, was auch nicht wirklich billig ist und du bräuchtest ein beachtliches Startkapital..... :rolleyes:

    Ich hoffe, mein Schaden hat kein Gehirn genommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sandro ()

  • nahja, also 1. so dumm ist man wohl kaum sich vorher nich über die rechtlicher lage zu informieren, und mit 16 kann man sehr wohl ein gewerbe anmelden (mit unterschrift der erziehungsberechtigten, da man wie schon bemerkt nicht geschäftsfähig ist..), 2. ich weiß ja nich, aber hab' mir vorhin die tabakverordnung nochmal genau durchgelesen und irgendwie nichts gefunden, dass tabak mit einem höheren feuchteanteil als 5% nicht verkauft werden darf, nur nicht hergestellt (in DE, vllt. kann mir ja mal einer zur info die stelle kopieren), und 3. man kann es ja wohl probieren, viele der shops bieten keinen wirklich komfort und zusammen mit gutem preis und gutem service ist es zumindest einen versuch wert.

  • Zitat

    Original von MrCoolProd
    wasserpfeifentabak fällt unter pfeifentabak und da ist eine höchstgrenze von 5% feuchtigkeit vorgeschrieben


    .. bei der herstellung

  • irgendwie hab ich das gefühl dass einige sich durch diesen thread vllt. angeregt fühlen könnten, ein gewerbe anzumelden, nur, um billiger tabak einkaufen zu können.....sollte ich mich irren...dürftihr mir gerne widersprechen

    Aktuelle Top-10:


    1. Havana Pipe Flavour 2. Al Amir Caramel Apple 3. Fusion Strawberry Daiquiri 4. Al Amir Banana Split 5. Baja Pina Colada 6. Tangiers Cocoa 7. Hookah-Hookah Irish Cream 8. Fusion Apple Pie 9. Pharaoh´s French Vanilla 10. Havana Rawan

  • Zitat

    Original von schlittenfahrer


    .. bei der herstellung


    nein beim endprodukt...
    oder was glaubst du warum gerichtsverfahren wegen dem scheiss 5 % laufen...und es in keinen shop in deutschland zb al fakher gibt???
    und hergestellt wird in deutschland nicht mal der deutsche tabak... der kommt auch aus dem ausland...wird aber nach der deutschen tabakverordnung hergestellt


    mensch mensch noch grün hinter den ohren
    einmal an ner shisha geschnuppert und schon meinen
    sie können von heut auf morgen der schickedanz der shishashops werden

    8)

  • an Tabak verdienst du nicht groß, das ist alles mit Steuern überladen... ich schätze mehr als ein paar cent holt man pro 50g Päckchen nicht raus. Ansonsten sind das hier die Daten, die man brauch.


  • Zitat

    Original von blubber-schluri
    an Tabak verdienst du nicht groß, das ist alles mit Steuern überladen... ich schätze mehr als ein paar cent holt man pro 50g Päckchen nicht raus. Ansonsten sind das hier die Daten, die man brauch.


    Mir wurd das mal vorgerechnet vond em Falu Menschen...
    *alzheimer*
    lang lang ists her.


    Glaubd as waren 10 cent für Falu pro Packerl und 30 für den Shop Besitzer oder irgendwie sowas.


    Auf jedenfall unter 1 €


  • begründung durch behauptung? mensch mensch, noch grün hinter den ohren, dann zeig mir mal was schriftliches und nicht einfach wild hier rumschreiben. (z.b. den entsprechenden paragraphen in der tabakverordnung, ich frag' mich echt wo das steht, ist ja nicht böse gemeint)


    *edit: was meinst du eigentlich mit endprodukt?
    ich meinte mit herstellung einfach, dass in DE kein tabak mit mehr als 5% feuchtigkeitsanteil (glycerin oder sonstwas) hergestellt werden darf. (anlage 1 zu §1: ...Glycerin-Phosphorsäure und deren Natrium-, Kalium- und Magnesiumverbindungen bis zu einer Höchstmenge von insgesamt 5 vom Hundert der Trockenmasse des Erzeugnisses...


    §1: (1) Zum gewerbsmäßigen Herstellen von Tabakerzeugnissen werden die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe für die dort bezeichneten Verwendungszwecke zugelassen. Die Zulassung der in Anlage 1 Teil B aufgeführten Stoffe ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet.


    (2) Der Gehalt an zugelassenen Stoffen in Tabakerzeugnissen darf die in Anlage 1 angegebenen Höchstmengen nicht überschreiten.)

  • §1: (1) Zum gewerbsmäßigen Herstellen von Tabakerzeugnissen werden die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe für die dort bezeichneten Verwendungszwecke zugelassen. Die Zulassung der in Anlage 1 Teil B aufgeführten Stoffe ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet.


    (2) Der Gehalt an zugelassenen Stoffen in Tabakerzeugnissen darf die in Anlage 1 angegebenen Höchstmengen nicht überschreiten.)[/quote]



    Befristet... Das heisst, das müsste dann doch gekippt worden sein durch den Jahreswechsel? Oder wurde die Frist verlängert?

  • Zitat

    Original von anthropozentrik
    irgendwie hab ich das gefühl dass einige sich durch diesen thread vllt. angeregt fühlen könnten, ein gewerbe anzumelden, nur, um billiger tabak einkaufen zu können.....


    diese Leute werden schnell genug Ihre Quittung bekommen
    .... spätestens bei der ersten Betriebsprüfung (die jeder mit Gewerbeanmeldung rel. regelmäßig durchmacht) werde die Leute auf die Nase fallen.

  • , steht doch bei Absatz 2: "Der Gehalt an zugelassenen Stoffen in Tabakerzeugnissen darf die in Anlage 1 angegebenen Höchstmengen nicht überschreiten", das heisst Tabak darf nur diese Höchstmengen haben, andernfalls ist er nicht verkehrsfähig in Deutschland, heisst darf nicht verkauft werden.


    Auch aus Absatz 1 geht es hervor, denn Tabak der anders hergestellt wird, ist nicht zugelassen in Deutschland, also darf er nicht eingeführt werden, auch wenn er im Ausland hergestellt wird.


    Also geht es nicht nur um die Herstellung sondern auch um das Endprodukt ( also das fertige Produkt im Ladenregal )