Tabakimport -legal-

  • Hi,


    zur Abschlussfahrt fahren wir evtl. in die Türkei und ich habe mir überlegt wenn ich jedem von meinen Klassenkameraden eine 250g Packung tabak gebe hätte ich 6,5kg Tabak :D . Nun meine Frage:
    Darf man den Tabak schon ab 16 importieren?

  • Zitat

    Original von MaXx


    ich hab nen kumbel der is zollbeamte und der hat gemeint dass man 16 sein muss


    hm auf zoll.de steht das man das 16. lebensjahr VOLLENDET haben muss also 17 sein muss


    mfg

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  • nein. wenn du 16. geburtstag feierst hast du das 16. lebenjahr vollendet und startest das 17. ! also mit 16 bist du im 17. lebensjahr!


    :roll:

    Dü düm ?


  • ok wieder was gelernt :D

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  • Guckt am Flughafen, da steht eindeutig 17. Der Zoll meint das im wortwoertlichen Sinne, dass man das 16 Lebensjahr vollendet haben muss.
    Das Erste ist nunmal am 2. Geb. vollendet.

    "Fortunately, I found a simple way to drink 8-10 glasses of water: just make sure the water is contained in beer"
    J.H.

  • Serge, da irrst du dich ganz sicher... Mit Vollendung meines 19. Lebensjahres feiere ich meinen 19. Geburtstag. Oder feierst du bei Geburt schon deinen ersten Geburtstag? :roll:

    Wer Rechtschreibfehler findet, bitte vorsichtig wieder hinlegen und NICHT FÜTTERN!


    "Ceterum censeo, Cartarginem esse delendam!"

  • da muss man skalar recht geben! wo er recht hat er recht!


    ganz einfache rechnung. wenn ich geboren werde bin ich t=0 jahre alt! nachdem 1 jahre vorbei ist und ich das 1. lebensjahr, das beginnt ja bekanntlich mit der geburt, beendet habe, bin ich 1 jahr alt, also t=1 und dann fängt gleich das 2. lebensjahr an obwohl ich noch nicht 2 jahre alt bin.


    ergo :roll: -> mit Vollendung des 16. Lebensjahres bin ich 16 jahre alt.


    das ist wie die zaunaufgabe in der schule nur dass bei unserem zaun der erste pfosten fehlt! :lol:


  • richtig!


    Zitat


    das ist wie die zaunaufgabe in der schule nur dass bei unserem zaun der erste pfosten fehlt! :lol:


    kA, war nie auf ner Baumschule :lol:

    [quote:978acd00fb="Apfel"]Der Anusgeschmack kommt vom grünen Apfel. [/quote]

  • nicht möglich - alle Einfuhrbeschränkungen und Altergrenzen beziehen sich auf vollendete Lebensjahre - i.d.R. sind das die Schwellenwerte 7J,14J,16J,18J,21J - die ersten beiden zur Geschäftsfähigkeit - die nächsten drei für Alkoholika (keine Destilate) und Tabakwaren ab 16, ab 18 unbegrenzt, und 21 der Vollständigkeit halber für Strafrecht und 21 für passives Wahlrecht - Fakt. Stichtag ist der jeweilige Geburtstag wie xperience bereits erläutert hat.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren

  • So also, ich bin jetzt auch ein wenig verwirrt, das mit den vollendeten Lebensjahren stimmt wirklich, allerdings handelt es sich hier wohl wirklich nicht um eben diese, sondern wirklich um das Alter:


    spiegel.de schreibt dazu

    Zitat

    Tabakwaren
    Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.


    Quelle: http://www.stern.de/lifestyle/reise/538424.html?eid=538020 [/b]

  • ups, o.k. das war mir neu - der Zoll hat seine eigenen Altersgrenzen - ist ja hart - man darf also als 17-Jähriger hochprozentigen Sprit einführen - aber kaufen darf die gleiche Person den in DE nicht ... das soll einer verstehen...

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren

  • "man muss das 16. lebensjahr vollendet haben" bedeutet dass man 16 sein muss!


    am 1 geburtstag hat man genau 1 lebensjahr vollendet, am 2 geburtstag hat man genau 2 lebensjahre vollendet etc!

    NIEMALS....werde ich Soldat!
    NIEMALS....kämpf ich für den Staat!
    NIEMALS....nennt es ruhig Verrat!
    Ich nehm keine Waffe in die Hand, nein ich will kein Blutbad!


    www.irie-revoltes.com