Beiträge von Demon

    Das funktioniert so nicht, da nur der gewerbliche Verkauf strafbar ist, nicht der Besitz bzw. die Verzollung.
    Was anderes wärs, wenn man bei Hardcore auf der Homepage auf einmal feuchten Al Fakher kaufen könnte.

    Du hast es verpeilt, das sind völlig andere Stoffe (sonst würden sie sie nicht extra aufzählen) :lol:


    Es geht darum, ob es eine Aufzählung ist und sich alles auf die 5% bezieht , oder ob sich die 5% nur auf diese Phosphorsaüreverbindungen beziehen (was ich stark vermute)

    Ich würde doch sagen, dass die Großhändler mehr machen können als wir, denn die haben im Gegensatz zu uns einen entscheidenen Vorteil: Geld (nicht umsonst sind die Banken die wahren Weltherrscher)
    Damit können sie es sich leisten so ein Gerichtsverfahren zu bezahlen (eigentlich eine Sauerei, dass man um Recht zu bekommen Geld braucht :x).


    eXecuTe


    Falls das Gesetz tatsächlich nicht existiert wären die ganzen Petitionen und Unterschriftenaktion doch fürn Anus, nicht? Wie kann man für die Verabschiedung eines Gesetzes sein, dass es möglicherweise gar nicht gibt (aber eigenartigerweise durchgesetzt wird?


    Du hast doch einen Draht zum Nakhla-Großhändler, würdest du ihn mal Fragen ob er da was machen könnte?


    Blubberhamster


    Was haben die denn im Jura-Forum geschrieben?

    Zitat

    Dann lies doch einfach und hör auf wild zu interpretieren ;)


    *zustimm* :D


    Zitat

    Würdest du das tun, hättest du a) festgestellt, dass Shishatabak unter Rauchtabak fällt


    *richtig* 8)


    Zitat

    und b), dass der Absatz über das Glucosesirup für die Melasse steht. Diesen Absatz hast du jedoch als unwichtig deklariert und in deiner Version des Gesetzes gelöscht. Kein Wunder, dass du den Abschnitt nicht findest :)


    Was steht denn da mit Melasse? Ich lese nur Glycerin (E 422) und was das ist wissen wir hoffentlich alle.
    Weiter oben steht zwar auch etwas mit Melasse, aber diese ist allgemein zugelassen, ohne Beschränkung. Ich sehe hier keine 5% Regelung für Glycerin, nur für Glycerin-Phosphorsäure und deren Natrium-, Kalium- und Magnesiumverbindungen.


    Scheint so als wären wir im Recht. Die Bestätigung muss jedoch ein Gericht übernehmen.


    Wie kommt ihr eigentlich darauf, dass die Politiker das dann ändern würden? Die 8% Regelung haben sie doch selbst gestrichen. :roll:

    Was ist denn daran so schwer? Du nimmst statt dem Sieb einfach z.B. zwei Lagen Alu. Das Ding an dem der Winschutz befestigt ist kannst du einfach ein wenig vom Topf ziehen um das Alu drumzukriegen.

    Tabak verliert auf jeden Fall Geschmack und Feuchtigkeit, je länger er rumliegt. Denn sowohl das Glycerin als auch die Aromastoffe sind flüchtig. Ich lagere meinen Tabak in relativ dichten Marmeladengläsern und selbst dort bemerke ich, dass der Geschmack, je älter der Tabak ist, nachlässt. Ich glaube, die beste Methode ist immer noch so schnell wie möglich aufrauchen :wink: .


    Wenn du das nicht willst, kannst du den Tabak auch einfrieren und immer, je nachdem wie viel du rauchst, etwas draußen haben z.B. 50 Gramm von jeweils 3 Sorten.


    MfG
    Demon

    @ Blubberhamster
    lies mal weiter (das was du rausgeschrieben hast bezieht sich tatsächlich nicht auf Glycerin)


    laut diesem link haben wir eine Glyceringrenze von 8% (so wie ich das sehe gehört Shisha zu Rauchtabak), denn dort heißt es:

    Zitat

    Glycerin-Phosphorsäure und deren Natrium, Kalium und Maghnesiumverbindungen bis zu einer Höchstmenge von 5 vom Hundert der Trockenmasse des Erzeugnisses; bei einem Zusatz von Glycerin (E 422) zu Rauchtabak bis zu einer Höchstmenge von 8 vom Hundert der Trockenmasse des Erzeugnisses

    Nein, nicht im geringsten, aber du kannst mir nicht erzählen, dass du so blöd bist 3 kg dt. Tabak zu hause zu horten!
    Wenn du jetzt z.b. laylina und af (umgefüllt) hast, kann dir aber auch niemand etwas anhängen. Sagst dann das ist deutscher mit Glycerin vermengt, niemand kann dir das nachweisen/belegen.


    €dit: mist zu langsam

    Bäh... Nakhla Kirsch... Einer der mit abstand ekelhaftesten Tabake, die ich je geraucht habe.
    Ja, es hat nach Kirsch geschmeckt... nach KirschSEIFE.


    Kann dir sonst aber auch nur feuchten Nakhla empfehlen, z.B. Honigmelone. :blubber: Dafür gibt es zwei Gründe: brennt bei zu starkem Ziehen nicht an (bzw. selten :roll: ) und ist billig
    Du kannst natürlich auch was edleres nehmen, aber dann musst du wohl oder übel die anderen mitrauchen lassen, denn:


    1. sie werden dich dann dauernd fragen was du rauchst und ob sie mal ziehen können
    +
    2. Alleine an einer Shisha Rauchen ist nicht gerad fördernd für deine sozialen Kontakte


    Ende und Bye,
    Demon


    ps: Shisha geht gar nicht ohne Saufen (nur nicht übertreiben). Schon allein weil wohl 90% meiner Freunde sich von Bier ernähren. :lol: