Ich kann dir einmal dir rechtliche Lage in Ö schildern, wird in Deutschland nicht viel anders sein:
Du musst zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Garantie ist freiwillig vom Hersteller, Gewährleistung ist durch das Gesetz geregelt.
Vom Gesetz her hast du 2 Jahre Gewährleistung, für dich sind aber nur die ersten 6 Monate relevant. Hier gibt es nämlich die Beweislastumkehr.
D.h.: Du musst nicht beweisen, dass es ein Herstellungsfehler war, sondern dein Händler muss dir beweisen dass es keiner war bzw. dass du den Fehler verschuldet hast.
Du kannst das also mit dem Händler besprechen, er muss es dir austauschen oder verbessern( allerdings mit Vorrang auf Verbesserung). Wenn er dich auf den Hersteller verweist, dann ist das unzulässig, er kann selber dann seinen Schaden widerrum vom Hersteller verlangen....
Ich übernehme keine Gewähr dafür, aber vielleicht lies dir auch einmal die AGB durch ob etwas über die Gewährleistung erwähnt wird.
mfg