also ahb das ganze mal bissl zusammgefasst und schreibfehelr ausgebessert...
1. Über die Tabakverordnung, im Speziellen über die Anlage 1 Nr. 2, die es schier unmöglich macht, in Deutschland Wasserpfeife zu rauchen.
Wasserpfeifentabak hat üblicherweise einen Glyceringehalt von ca. 30%, und da das
Pfeifentabak Gesetz in Deutschland vorschreibt, dass nur 5% Glycerin enthalten sein
dürfen, ist es nicht mehr möglich originalen Tabak aus Ägypten bzw. aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten zu importieren und zu verkaufen bzw. zu kaufen. Nun muss in
Deutschland veränderter Tabak mit nur 5% Glycerin verkauft werden.
2. Ich möchte eine Änderung von Anlage 1 Nr.2 der Tabakverordnung erreichen. Es ist eine eigene Kategorie für Wasserpfeifentabak nötig, da dieser nicht wie normaler Pfeifentabak beschaffen sein muss. Da es nicht möglich ist mit dem neuen, deutschen Tabak mit nur 5% Glycerin,
Wasserpfeife zu rauchen bzw. zu genießen wird der Tabak meist privat mit
Glycerin vermengt um somit wieder rauchen zu können. Doch dies beeinflusst stark den
Geschmack des Tabaks.
3. Das Rauchen einer Wasserpfeife funktioniert mithilfe der Kohle durch Erhitzung (nicht Verbrennung) des Tabaks, der seine Feuchthaltemittel (meistens Glycerin) freigibt, welches in einer chemischen Reaktion Wasserdampf bildet, der durch Aromen im Tabak einen besonderen Geschmack hat und nicht Teer- und nur leicht nikotinbelastet ist. Bei wenig enthaltenem Glycerin funktioniert dieses Prinzip nicht, weshalb der Tabak häufig verbrennt, was die gesundheitlichen Risiken erhöht. Demnach ist das Wasserpfeife rauchen mit deutschem Tabak nicht genießbar, weshalb viele Menschen den Tabak selbst mit Glycerin bearbeiten. Und das sollte eigentlich nicht in Ihrem Interesse sein, da Glycerin ein dreiwertiger Alkohol ist, mit dem man nur im Maße arbeiten sollte. Ab Werk hergestellter Tabak aus dem Orient ist dementsprechend weniger schädlich als der Deutsche Tabak, jedoch nicht in Deutschland zugelassen. Ich halte es für notwendig, dass die Tabakverordnung geändert wird. Wasserpeifentabak benötigt eine eigene Kategorie und die Höchstmenge an Feuchthaltemitteln für Wasserpeifentabak muss auf 30% heraufgesetzt oder ganz weggelassen werden
4. Laut der Tabakverordnung darf die Höchstmenge an Feuchthaltemitteln für Rauchtabak maximal 5% der Trockenmenge des Erzeugnisses betragen. Spezieller, orientalischer Wasserpfeifentabak enthält allerdings 25-30% Feuchthaltemittel. Manche Hersteller von Wasserpfeifentabak produzieren nun extra für den deutschen Markt Tabak, der nur 5% Feuchthaltemittel enthält und somit der Tabakverordnung entspricht. Allerdings muss der Tabak sehr feucht sein, um zu rauchen und seine Aromen zu entfalten. Die Wasserpfeifenraucher in Deutschland müssen dem Tabak also selbst Glycerin hinzufügen, was den Tabak allerdings nur sehr geringfügig verbessert und das Rauchen nicht zu einem Genuss werden lässt. Der dreiwertige Alkohol ist in Deutschland nach einer Entscheidung des Verbraucherministeriums nicht zugelassen, da er wie jeder Alkohol verfliegt. Trotz luftdicht verpacktem Tabak kann nach längerer Lagerung der Inhalt der Verpackung Abweichungen zu angegebenen und bezahlten Füllmenge haben. Deswegen aber gefährlichen, verbrennenden Tabak, der die Leute beim ersten Wasserpfeife rauchen abschreckt und somit Konsumenten verscheucht, ist jedoch nicht sinnvoll. Feuchter Tabak kann dann zwar etwas Masse verloren haben, ist jedoch hochwertiger als der trockene Tabak in Deutschland.
so werd ichs ma hinschicken
edit:// hab gemerkt dass man teilweise nur 500 zeichen eintragen kann...überwigend kann mans aber übernehmen