Zitat einer Versicherung :"Die meisten Versicherer unterteilen den Versicherungsschutz einer Glasversicherung in Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung.Zur Mobiliarverglasung gehören meistens Scheiben aus Glas und Kunststoff von
- Bildern, Schränken, Duschkabinen und Vitrinen
- Stand-, Wand-, und Schrankspiegeln
- Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Mikrowellen, Elektro- und Gasherden
- Glaskeramikplatten und Kochflächen (Ceran)
- Aquarien und Terrarien
Zu Gebäudeverglasung gehören Scheiben aus Glas und Kunststoff von
- Fenstern, Türen, Balkonen, Loggien, Terrassen und Veranden