"§ 3 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 2 Jahre ab Verjährungsbeginn.
2. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn."
Dürfte doch dann also zutreffen oder nicht?