Beiträge von Lederzwerg

    Aussehen:
    braun, feiner Schnitt, kleinere Ästchen, feucht aber nicht triefend, relativ kompakt verpackt


    Geruch:
    herbe aber deutlich erkennbare Himbeere, leicht künstlich, leicht bitter


    Setup:
    NPS, Saphire No. 5, 1 Lage Havanna, Rundlochung, 3 Bricos


    Rauch:
    mittel bis viel je nach Lage der Kohlen, dicht, satt


    Geschmack:
    Wie schon beim Geruch entfaltet dieser Tabak ein eher leichte bis mittelmäßige, aber meiner Meinung nach nur sehr wenig süße dafür aber herbe, leicht künstliche Himbeeraroma. Es fehlt mir deutlich das gewisse Etwas, der Geschmack bleibt unrund.


    Fazit/Note:
    Als Himbeertabak kann ich 5 pipes leider nicht empfehlen, letztendlich habe ich ihn zum Mischen mit extrem süßen Sorten verwendet. Feuchtigkeit war ausgezeichnet, Schnitt wäre eine 2 oder 2-, Rauch ebenfalls 2-, Geschmack gebe ich aber eine 4- was letztendlich insgesamt einen trüben Eindruck hinterlässt.

    Hallo,


    es gibt hier gleich mehrere Probleme:
    1. Der Zoll hat auf Grund mangelnder Gesetzesschärfe und weit formulierten Gesetzestexten und Verordnungen einen gewaltigen Entscheidungsspielraum. Dadurch wirst du wohl erst im Moment des Verzollungsversuches wissen, ob du Erfolg hast oder nicht.


    2. Was noch als nicht gewerbliche Menge berechnet wird unter liegt auch großen Schwankungen. Groß geschätzt bist du mit ein - zwei Kilogramm vermutlich noch auf der sicheren Seite.


    Letztendlich bist du aber der Willkür der/ des Zollbeamten ausgeliefert, sofern du nicht bereit bist qua Präzedenzfall eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.


    Ja gut, aber dann geht der Versand wieder auf meine Kosten und dann lohnt es kaum 2 Flaschen a 5,50€ zurück zuschicken.


    Aber ist auch egal, es geht hier um den Tabak. Hab mir gestern AW BlueBanana gebaut. Der war ja aus der Frankreichproduktion. Ich hatte schonmal BlueBanana vor nem Jahr ca. und dieser schmeckt einfach besser wie ich finde. Dazu dieser sehr feine Schnitt und die Hitzeverträglichkeit finde ich gut. Hab den im BroHood Phönix geraucht mit 4 Bricos und der ist nicht angebrannt.


    Das stimmt so nicht ganz.
    "Hallo,


    davon ausgehend, dass du Verbraucher i.S.v. § 13 BGB bist, gelten bei Fernansatzverträgen d.h. wenn du dir Tabak bestellst die Regelungen der §§ 312b ff. BGB. Dies wiederum bedeutet, dass du gem. § 355 II S. 1 BGB zwei Wochen Zeit hast, um den gesamten Vertrag zu widerrufen. Möglich wäre es also, aber kein Händler macht das lange mit.^^"


    Du kannst den gesamten Kaufvertrag gem. der o.g. Normen widerrufen. Das würde eine für dich per Gesetz bestimmte, kostenlose Rückabwicklung bedeuten. Selektiv kannst du jedoch keine Produkte behalten. Da ein Widerruf im Endeffekt den Kaufvertrag auflöst/ nicht Zustande kommen lässt.


    MfG

    Hallo,


    davon ausgehend, dass du Verbraucher i.S.v. § 13 BGB bist, gelten bei Fernansatzverträgen d.h. wenn du dir Tabak bestellst die Regelungen der §§ 312b ff. BGB. Dies wiederum bedeutet, dass du gem. § 355 II S. 1 BGB zwei Wochen Zeit hast, um den gesamten Vertrag zu widerrufen. Möglich wäre es also, aber kein Händler macht das lange mit.^^


    MfG

    Hallo,


    ich kann nur für einen kleinen teil der Molassen sprechen. Aber zumindest Blueberry und Erdbeere die ich selber vor Ewigkeiten getestet habe brachte ein anschauliches Ergebnis. Natürlich muss man dafür auch eine längere Zeit warten und es hängt auch davon ab ob die betreffende Sorte grundsätzlich gut ist und vom individuellen Geschmack. Ansonsten fand ich den Tabak damals nicht gänzlich schlecht. MfG

    Bitte steinigt mich nicht für meine Frage nun.


    Aber da hier ja nur von Al Waha i.A. gesprochen wird, wollte ich mal fragen, ob der Al Waha Gold auch von diesen Schwankungen und Restriktionen erfasst ist. Sprich den zollrechtlichen Problemen etc. pp. MfG

    Aussehen: mittel bis feiner Schnitt, wenige kleine Ästchen


    Geruch: schwer zu charakterisieren auf jeden Fall stark nach einer bestimmten Beere, leicht süßlich aber nicht sehr. Minze kaum zu riechen


    Setup: Saphire Phunnel, 1 Lage Havanna Alu, 3 Bricos auf dem Rand


    Rauch: nach 2-3 Min. extremer Rauch, dicht, satt einfach Spitze


    Geschmack: am Anfang der Sitzung immer sehr sehr starkes Minzaroma im Vordergrund, beim Ausatmen kommt dann die Blaubeere durch , später lässt der Mentholgeschmack nach und die Beere rückt in den Vordergrund - sehr angenehm, kein Kratzen, drücken etc. pp.


    Fazit/Note: auf Grund der Unschärfe des Geschmacks und des am Anfang wirklich extremen Minzaromas würde ich einen halben Punkt abziehen und somit eine 1- geben. Der Tabak raucht sich sehr gut und entspannt, gut das ich gleich 1kg genommen habe :D

    Hallo,


    bitte nicht mit irgendetwas drohen. Verweise bitte einfach auf die dir zustehenden Rechte als Käufer und mehr nicht. Achte auch immer auf Nachweisbarkeit. Im Zweifelsfall musst du dann beweisen, dass nil seine Pflichten i.B.a. Nacherfüllung etc. verletzt hat. Theoretisch wäre es das einfachste zu Widerrufen und neu zu bestellen. Es steht aber jedem Händler auf Grund der Vertragsautonomie auch zu, mit dir keine Verträge mehr zu schließen. Das bedenken viele Kunden eben leider nicht. MfG

    Bestellungen (Anzahl): 1


    Shop-Systems (Nutzerfreundlich?): alles bestens und schnell gefunden, Anmeldung einfach.


    Lieferzeit: 1 Tag, Zahlung per Sofortüberweisung, also sehr schnell


    Service / Support: keine Inanspruchnahme


    Qualität Ware, Verpackung: außenliegender Lieferschein, Rechnung, Füllmaterial und Luftpolster enthalten obwohl relativ unempfindliche Ware. Verpackung also sehr gut!


    Besonderheiten: kostenlose Zugabe eines Shots Doobacco


    Fazit: Bisher keine negativen Aspekte also bedenkenlos weiter zu empfehlen. Sortiment leider etwas "dünn".

    Hallo,


    ich würde nicht sagen, dass man in diesem Fall den Fehler shisha- nil zurechnen kann, denn dafür müssten sie ein Produkt geliefert haben, welches der TE nicht bestellt hat. Da der TE lediglich für eine "PN 630 Shisha" ein Ersatzglas bestellte und nicht näher auf die Produktdetails eingeht, obliegt es theoretisch sogar der Wahl vom Verkäufer, hier shisha- nil, zu wählen, welche sie dir schicken, wenn sie denn beide "Versionen" auf Lager hätten. Einen Sachmangel könntest du nur geltend machen, wenn bei deiner Bestellung explizit erwähnt gewesen wäre, dass eine "Version 1.0" Bowl bestellt ist, er aber eine 2.0 liefert. Folglich kann man hier nicht von einem Sachmangel oder Irrtum sprechen. Letztendlich ist es wohl einfach nur mies gelaufen. MfG

    Hallo an alle,


    zwecks Klarheit wegen der angeblich immer zulässigen Nachzahlungen habe ich ein interessantes Urteil des FG Hamburg aus dem Jahre 2011 gefunden: Rechtsprechung - Justiz - Portal Hamburg


    Dort geht es zwar um ein Elektrogerät, aber der Grundfall ist identisch mit den von euch beschriebenen Falschfestsetzungen der Zollbescheide. Aber da ihr alle ja wisst (ich gehe mal größenteils davon aus, dass die meisten sich vor einer Bestellung im Ausland informieren), was ihr tatsächlich zahlen müsst, könnt ihr niemals den notwendigen "Gutglauben" aufweisen, der euch vor einer Nachzahlung bewahren würde. Eigentlich schade oder? xD


    Punkt:
    Aber wir wissen nun, dass eine grundsätzliche Nachforderung nur möglich wäre, wenn bei ordnungsgemäßer Zollanmeldung und Zahlung des vom Amt festgesetzten Betrages der Zollpflichtige auf Grund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich die Falschfestsetzung nicht angezeigt hat. De facto also wusste oder wissen konnte, dass die Summe inkorrekt ist.


    Es steht auch nicht im allg. Interesse die Inkompetenz der Behörden gegenüber dem rechtstreuen Bürger "bis aufs Blut" zu schützen. Wie o.g. muss man unter bestimmten Voraussetzungen also NICHT nach zahlen. Solltet ihr also mal in einer solchen Situation sein den Zollbehörden nicht gleich "Kleinbei" geben, sondern vielmehr eine nette Mail, hilfsweise einen Brief, mit Verweis auf obiges Urteil senden. Sollten einigermaßen kompetente Menschen die Analogie erkennen und ihr darauf hinweisen, dass ihr die Festsetzung so für korrekt gehalten habt und euch nicht auskennt, halte ich eine Nachforderung für unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Ein Präzedenzurteill mit Tabak anstatt Elektronikwaren wäre sicherlich aussagekräftiger, leider konnte ich nichts "besseres" finden.


    MfG

    Das mit dem Essig ist wohl die dümmste Idee, die ich im Zusammenhang mit der Vermeidung von Grünspan je gehört habe...
    Wenn du mal nachforschst wie Grünspan entsteht, wirst du auf "Verbindung mit Essig" treffen.
    Also macht das bloß nicht, Kupfer (und dessen Produkte, wie Messing) reagieren in Verbindung mit Essig zu Grünspan.


    Danke das du dieses Problem nochmal namentlich benennst. Speziell Essigsäure führt zur Oxidation des Kupfers, welches in der Messinglegierung enthalten ist und damit zu der unschönen Erscheinung. Somit wäre das beste sogar ein gänzlich Säure freier Reiniger auf Basis von Tensiden um die öligen oder harzigen Rückstände des Tabakrauchs zu entfernen. Die Molasse ist ja sowieso größtenteils wasserlöslich. MfG