"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Frage ist ob Deutschland nach der Wiedervereinigung mit dem Gebiet der ehem. DDR seine Einheit vollendet hat. Immerhin "fehlen" beispielsweise die Ostgebiete...